Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler (kurz: Schüler-BU)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler und Schülerinnen ist eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der ausdrücklich auch die Tätigkeit als Schüler versichert ist. Bei vielen Gesellschaften kann diese schon für Kinder ab 10 Jahren abgeschlossen werden, bei der Lebensversicherung von 1871 sogar ab 6 Jahren.
Bei einem guten Tarif muss der Beginn der Berufsausbildung bzw. -tätigkeit nicht nachgemeldet werden. Noch günstiger sind Tarife, die darüber hinaus auch später (z. B. nach Beginn einer Berufsausbildung) eine Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Prüfung von Gesundheits-, Berufs- und Freizeitrisiken erlauben. So bleiben die Beiträge während der gesamten Laufzeit niedrig – auch wenn die versicherte Person später bzw. zum Zeitpunkt der gewünschten Rentenerhöhung einen gefährlichen Beruf oder ein solches Hobby ausübt.
Mit unserem Online-Vergleich können Sie Beiträge und Versicherungsbedingungen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler berechnen und vergleichen.
Die Themen dieser Seite
- Warum eine BU schon für Schüler sinnvoll ist
- Welche Vorteile der frühe Vertragsabschluss hat
- Was Eltern von Kindern mit handwerklichem Berufsziel wissen sollten
- Beitragsvergleich: Schüler vs. Azubi
- Warum der zeitig abgeschlossene Vertrag Geld sparen hilft
- Worauf Eltern bei der Tarifauswahl immer achten sollten
- Häufig gestellte Fragen
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sinnvoll?
Schon in wenigen Jahren werden auch die heutigen Schüler als Arbeitnehmer oder Unternehmer tätig sein und sich dank ihrer Arbeitskraft den erreichten Lebensstandard sichern. Spätestens dann wird auch für sie eine solche Versicherung ratsam. Denn Krankheiten oder Unfälle können trotz größter Vorsicht jeden treffen und der beruflichen Karriere ein schnelles Ende setzen. Ohne private Vorsorge führt dies häufig zu finanzieller Not.
Eine früh abgeschlossene BU-Versicherung kann dies verhindern. Sie zahlt die BU-Rente in vereinbarter Höhe, wenn die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Berufstätigkeit für mindestens 6 Monate nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der ehemalige Schüler inzwischen eine gefährliche Tätigkeit ausübt, die bei einem Neuabschluss gar nicht mehr versicherbar wäre.
Aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss eben rechtzeitig abgeschlossen werden – also noch bevor
- eine bereits erlittene Vorerkrankung zu einem Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag führt,
- ein Beruf mit erhöhtem Risiko erlernt oder ausgeübt wird oder
- ein gefährliches Hobby den Berufsunfähigkeitsschutz teuer oder unmöglich macht.
Während der Schulzeit sind solche Risiken noch die Ausnahme und die Chancen auf einen Vertragsschluss zu Normalkonditionen (also ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss) günstig. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler immer sinnvoll. Ganz wichtig ist sie aber, wenn der Jugendliche nach Beendigung der Schule einen handwerklichen oder psychisch anstrengenden Beruf anstrebt. Denn wird die Versicherung erst mit Beginn der Ausbildung beantragt, erkennt auch der Versicherer das erhöhte Risiko und stuft den Azubi in eine teurere Berufs- bzw. Risikogruppe ein. Deshalb ist für diese Jugendlichen die Beantragung der BU-Versicherung noch während der Schulzeit häufig die letzte Gelegenheit, diese wichtige Versicherung zu bezahlbaren Beiträgen zu bekommen.
Welche Vorteile hat der Abschluss einer Schüler-BU?
- Bei einer während der Schulzeit abgeschlossenen BU-Versicherung bleibt der Versicherungsschutz während des gesamten Berufslebens erhalten – maximal jedoch bis zur vereinbarten Versicherungsdauer. Ein Wechsel der Tätigkeit muss bei den von uns empfohlenen Tarifen nicht nachgemeldet werden. Als versichert gilt immer die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit. Das ist anfänglich die Schülertätigkeit (idealerweise unter Berücksichtigung des Schulalltags, wie Schulweg, Ausstattung des Schulgebäudes, Hausaufgaben usw.), später die Tätigkeit als Azubi oder Student und danach die jeweilige berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiberufler.
- Schüler haben vor den Abschlussprüfungen meist noch keine oder nur wenige Vorerkrankungen und somit die besten Chancen auf eine Versicherung zu Normalkonditionen. Sie können also die Gesundheitsfragen im Antrag (Fragen nach Vorerkrankungen) meist noch verneinen. Bei jedem zukünftigen Arztbesuch könnte dieser aber eine Erkrankung diagnostizieren, so dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dann schwierig und oft nur noch mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss möglich wird.
- Einige Gesellschaften bieten für Jugendliche vereinfachte Gesundheitsfragen. Dabei werden deutlich weniger Fragen zu Vorerkrankungen gestellt. Häufig sind auch die Abfragezeiträume verkürzt. Dadurch wird die Chance auf eine Antragsannahme zu normalen Konditionen deutlich höher.
- Während der Schulzeit ist dem Versicherer das spätere Berufsrisiko noch nicht bekannt. Der Versicherer stuft die zu versichernde Person als „Schüler/in“
ein. Dadurch ist der Beitrag – je nach Schultyp – moderat bis günstig. Dies ist besonders interessant für Eltern, deren Tochter bzw. Sohn einen körperlich
oder psychisch anstrengenden Beruf anstrebt. Denn der Beitrag ändert sich bei den von uns empfohlenen Tarifen auch nicht, wenn später eine Ausbildung oder
Tätigkeit als Handwerker, Bau- oder Forstarbeiter begonnen wird.
Für Schüler der gymnasialen Oberstufe sind die Versicherungsprämien besonders günstig und bleiben es auch – selbst wenn sie nach dem Abitur ein Kunst-, Sport- oder Lehramtsstudium aufnehmen. Das gilt auch, wenn ein Studium abgebrochen und danach ein Risikoberuf ausgeübt wird. - Verbraucherzentralen (und auch wir) empfehlen eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Als Schüler kann dies bei den meisten Gesellschaften auch so vereinbart werden. Erlernt oder übt die zu versichernde Person zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch schon einen risikoreichen Beruf aus, wird die maximal mögliche Vertragsdauer häufig bis zum 55., 60. oder auch 63. Lebensjahr begrenzt.
- Statistisch gesehen werden glücklicherweise nur wenige Jugendliche schul- bzw. dauerhaft berufsunfähig. Doch einem Betroffenen hilft diese Statistik nicht.
Im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ist er finanziell auf die Zahlung der Rente
angewiesen.
Aber auch Eltern kann diese Finanzspritze helfen, wenn sie wegen der angeschlagenen Gesundheit ihres Kindes die Arbeitszeit reduzieren müssen. - Je früher der BU-Schutz beantragt wird, desto eher enden auch die Fristen für Kündigung, Rücktritt und Anfechtung durch den Versicherer. Dies kann entscheidend sein, falls bei der Antragstellung eine Vorerkrankung versehentlich übersehen wurde. Denn wenn Versicherer BU-Leistungen verweigern, dann sind Rücktritt bzw. Anfechtung in ca. 26 % der Fälle hierfür die Ursache (Quelle: „Franke & Bornberg“).
Es gibt also viele Gründe, die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit schon während der Schulzeit zu beantragen. Und es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Angebote zu informieren. Wir beraten Sie gern.
Was sollten Eltern von Kindern mit handwerklichem Berufsziel wissen?
Unverzichtbar ist der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler für alle, die nach Beendigung der Schulzeit einen körperlich oder psychisch anstrengenden Beruf erlernen werden. Denn in diesen Berufen ist das BU-Risiko besonders hoch. Wird die Versicherung erst mit Beginn der Ausbildung beantragt, erkennt auch der Versicherer das erhöhte Risiko. Dadurch wird die Absicherung teuer bis unbezahlbar. Denn die Versicherer haben zwar die Kosten zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker und Büroangestellte in den letzten Jahren immer mehr reduziert – für die risikoreichen Berufe aber drastisch erhöht.
Deshalb schreibt inzwischen auch die Verbraucherzentrale auf ihrer Website:
Auch Schüler und Studenten sollten sich bereits um eine erste BU-Absicherung bemühen. Sie profitieren oft noch von den günstigen Beiträgen und von einer vorteilhaften Einstufung der Berufsgruppe.
Dies betrifft beispielsweise:
- Handwerker aller Gewerbe (auch Bäcker, Fleischer, Friseure, Köche, Lackierer, Maler, Schneider),
- Bauarbeiter und Baugeräteführer,
- Pflegekräfte,
- Floristen, Kraftfahrer, Gastwirte, Kellner, Land- und Tierwirte, Waldarbeiter
und die Azubis in diesen Berufen.
Erschwerend kommt hinzu, dass diesen Menschen der Schutz teilweise nur bis zum 60. oder 65. Lebensjahr angeboten wird. Die Jahre mit dem größten Risiko bleiben damit unversichert.
Aus diesem Grunde müssen Eltern, deren Kinder einen solchen Beruf erlernen wollen, rechtzeitig handeln – also noch bevor diese die Schule verlassen.
Dies gilt übrigens auch für Gymnasiasten, die nach dem Abitur ein Sportstudium, ein Lehramtsstudium oder eine Karriere als Künstler anstreben.
Beitragsvergleich: Schüler vs. Azubi
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Beiträge für eine BU-Versicherung eines 16-jährigen Schülers im Vergleich zu einem 16-jährigen Azubi. Basis der Berechnungen ist ein Nichtraucher ohne gesundheitliche und Freizeitrisiken sowie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000 € bis zum 67. Lebensjahr. (Tarifstand: 01.01.2025)
Vertragsabschluss als 16-jähriger Schüler bzw. Azubi |
preiswertester Anbieter aus unserem Vergleich |
monatl. Tarifbeitrag in Euro |
monatl. Zahlbeitrag in Euro |
---|---|---|---|
Kaufmann - Büromanagement | Dialog | 39,56 | 26,51 |
Steuerfachangestellter | HDI | 35,64 | 26,73 |
Schüler (Gymnasium) | LV 1871 | 55,36 | 36,54 |
Schüler (Realschule) | Bayerische | 61,87 | 39,29 |
Erzieher | UniVersa | 63,78 | 44,01 |
Industriemechaniker | Swiss Life | 68,66 | 43,94 |
Zweiradmechatroniker | Continentale | 76,33 | 45,80 |
Podologe | Stuttgarter | 57,61 | 40,33 |
Friseur | UniVersa | 73,02 | 50,38 |
Holzbearbeitungsmechaniker | Continentale | 89,47 | 53,68 |
Koch | Stuttgarter | 82,91 | 58,04 |
Landwirt | Swiss Life | 75,39 | 48,25 |
Pflegefachmann | UniVersa | 91,38 | 63,05 |
Restaurantfachmann | UniVersa | 91,38 | 63,05 |
Bäcker | UniVersa | 107,10 | 73,90 |
Straßenbauer | Continentale | 160,58 | 96,35 |
Fliesenleger | UniVersa | 138,66 | 95,68 |
Dachdecker | UniVersa | 138,66 | 95,68 |
Tiefbaufacharbeiter | UniVersa | 138,66 | 95,68 |
Maurer | UniVersa | 138,66 | 95,68 |
Die Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr (dem voraussichtlichen Renteneintrittsalter) wird von Verbraucherzentralen und auch von uns empfohlen. Natürlich sind bei kürzerer Versicherungs- und Leistungsdauer die zu zahlenden Raten deutlich niedriger. Aber im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit endet dann auch die Zahlung der BU-Rente entsprechend eher. Es ist riskant, diese Zeit mit den (bis dahin geplanten) Ersparnissen überbrücken zu wollen. Denn bei Berufsunfähigkeit zahlt auch der Arbeitgeber kein Geld mehr für die Altersrente und entsprechend geringer fällt diese aus. Deshalb empfehlen wir Schülern eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter – also bis zum 67. Lebensjahr.
Warum hilft der zeitig abgeschlossene Vertrag, Geld zu sparen?
Soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler optimal absichern, ist der richtige Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Denn der Beitrag hängt nicht nur von der Höhe der vereinbarten Rente und der Versicherungsdauer ab. Er ist ebenfalls abhängig
- vom Alter des Schülers und der besuchten Schulart (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe) zum Zeitpunkt der Antragstellung,
- von seinem Freizeitrisiko (gefährliches Hobby) und
- von eventuell erlittenen Vorerkrankungen.
Laut einer Studie der DAK führt der aktuelle Schulstress bei 43 Prozent der Schüler zu Kopf-, Bauch- oder Rückenschmerzen. Mit solch einer Diagnose wird es schwierig bis unmöglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Konditionen zu bekommen. Wurde eine psychische Erkrankung diagnostiziert, lehnen Versicherer den Antrag oft sogar ab. Deshalb ist der frühzeitige Abschluss – noch vor Eintritt derartiger Erkrankungen – wichtig.
Unser Tipp:
Maßgebend für die Risikoeinstufung und Beitragskalkulation sind immer die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Danach eintretende Erkrankungen oder Berufs- bzw. Freizeitrisiken müssen bei den von uns empfohlenen Tarifen nicht nachgemeldet werden. Die Beiträge erhöhen sich also nicht – auch wenn sich das Berufsunfähigkeitsrisiko der versicherten Person während der Vertragsdauer erhöht.
So sichert die rechtzeitig abgeschlossene Versicherung dauerhaft niedrige Beiträge und hilft, Geld zu sparen!
Worauf sollten Eltern bei der Tarifauswahl immer achten?
Die Qualität der Versicherungen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Heute verzichtet fast jeder BU-Tarif auf die abstrakte Verweisung und bietet einen verkürzten Prognosezeitraum von 6 Monaten sowie weltweiten Versicherungsschutz.
Trotzdem ist nicht jeder Tarif für Schüler empfehlenswert. Einige wenige Versicherer behalten sich das Recht der Verweisung auf eine andere Schulform vor. Einzelne Gesellschaften fordern eine Nachmeldung bei Beginn der ersten beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit, um die Beiträge erhöhen zu können. Achten Sie deshalb auf vorteilhafte Versicherungsbedingungen.
Viele Eltern versichern ihr Kind im letzten Schuljahr, um ihm schnell noch die günstige Berufsgruppeneinstufung als Schüler dauerhaft zu sichern. In diesem Fall ist es nicht so bedeutsam, wie die Berufsunfähigkeit während der Schulzeit definiert wird. Durchaus wichtig kann dies aber sein, wenn das Kind einen erheblichen Teil der Schulzeit noch vor sich hat. Hierfür bietet unter anderem die Golden-BU der LV 1871 eine vorbildliche Formulierung:
Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande ist beziehungsweise sechs Monate außerstande war, am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat, teilzunehmen.
Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten.
Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulären Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab.
Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob der Schüler
- den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen Verkehrsmittel nutzen kann
- dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit)
- zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
- am Unterricht in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport, Musik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt
- die Hausaufgaben bewältigen kann
Der Grad der Berufsunfähigkeit hängt ab von der Schulform und der konkret vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Dabei berücksichtigen wir auch, wie das Schulgebäude ausgestattet ist.
Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Schulform (Verzicht auf konkrete und abstrakte Verweisung).
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler dauerhaft preiswert und zuverlässig absichern soll, sind außerdem folgende Punkte wichtig:
Niedriger Beitrag und hochwertige Versicherungsbedingungen
Der Versicherer muss den Schüler günstig (also preiswert) einstufen. Trotzdem sollte er hervorragende Versicherungsbedingungen bieten – auch wenn der Schüler später eine Lehre bzw. ein Studium und danach eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter aufnimmt.
Keine Pflicht zur Nachmeldung bei Wechsel der Berufstätigkeit
Bei „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherungen ist es selbstverständlich, dass ein Wechsel der Berufstätigkeit nicht nachgemeldet werden muss. Aber bei der Absicherung von Schülern gibt es einzelne Ausnahmen. Eine gute BU-Absicherung darf also keine Pflicht zur Nachmeldung einer beruflichen Veränderung enthalten. Nur dann ist garantiert, dass der Beitrag auch nach Aufnahme einer Berufsausbildung bzw. -tätigkeit unverändert bleibt.
Aber der Vertrag sollte eine Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung ermöglichen, falls nach Schulabschluss eine risikoärmere Tätigkeit erlernt oder aufgenommen wird. Einige Tarife bieten diese „Zukunftsgarantie“ auch schon nach einem Wechsel der Schulform (z. B. vom Gymnasium auf die gymnasiale Oberstufe). Ergibt die Überprüfung eine günstigere Einstufung, reduziert sich der künftig zu zahlende Beitrag. Eine Beitragserhöhung wird dabei ausdrücklich ausgeschlossen – selbst wenn die Überprüfung eine ungünstigere Einstufung ergibt.
Lange Vertragsdauer
Die Versicherungs- und Leistungsdauer sollte bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter – also bis zum 67. Lebensjahr – vereinbart werden. Denn die Dauer ist ein fester Vertragsbestandteil und kann normalerweise nicht nachträglich verlängert werden.
Allerdings wissen wir heute noch nicht, wie sich das gesetzliche Renteneintrittsalter in den nächsten 50 Jahren ändern wird. Deshalb bieten einige Tarife eine Verlängerungsgarantie. Dann kann die Versicherungs- und Leistungsdauer ohne erneute Risikoprüfung angepasst werden, falls der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung erhöht. Nach Ausübung dieser Option werden sich jedoch die Beiträge infolge der verlängerten Vertragsdauer erhöhen.
Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung
Alle Versicherer begrenzen die versicherbare BU-Rente für Schüler auf 1.000 € bis maximal 1.500 €. Das ist zwar keine angemessene Höhe für das gesamte Berufsleben – reicht aber für die Sicherung der günstigen Beitragssätze völlig aus. Wichtig ist jedoch, dass die versicherte BU-Rente später zu bestimmten Anlässen (z. B. nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, einem Karrieresprung, Heirat oder Geburt eines Kindes) zumindest ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Dies nennt man Nachversicherung.
Besser ist jedoch, wenn der Versicherer nicht nur auf eine erneute Prüfung der Gesundheit verzichtet, sondern generell auf eine erneute Risikoprüfung. Dann kann er im Rahmen der Nachversicherung auch keine Zuschläge wegen neuer Berufs- oder Freizeitrisiken fordern.
Vereinbarung einer Beitragsdynamik
Der Vertrag sollte eine Dynamik (Beitragsdynamik) enthalten. Diese ermöglicht die jährliche Erhöhung des Beitrags und der versicherten BU-Rente um einen festgelegten Prozentsatz (meist 3 bis 5 %). Sie dient dazu, den Kaufkraftverlust durch die jährliche Inflation auszugleichen.
Zur Verdeutlichung: Heute erscheinen vielleicht 1.500 € Rente ausreichend. Bei einer angenommenen jährlichen Inflationsrate von 2 % werden diese 1.500 € in 30 Jahren noch eine Kaufkraft wie heute 828 € haben.
Und sollte die Erhöhung in einem Jahr nicht gewünscht sein, kann dieser problemlos widersprochen werden – bei vielen Tarifen sogar beliebig oft. Dann bleiben Beitrag und versicherte BU-Rente wie im Vorjahr.
Aber ohne Beitragsdynamik wird selbst die beste Berufsunfähigkeitsversicherung mit zunehmender Dauer unzureichend.
Häufig gestellte Fragen
Worin unterscheiden sich Berufs- und Schulunfähigkeitsversicherung?
Bei einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Aufnahme einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit nicht nachgemeldet werden. Der Beitrag ändert sich also nicht, auch wenn eine risikoreiche Tätigkeit erlernt oder ausgeübt wird.
Bei einer Schulunfähigkeitsversicherung muss spätestens nach Beendigung der Schule bzw. des Studiums eine Nachmeldung erfolgen. Der Versicherer wandelt danach die Versicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung um und berechnet hierfür einen neuen Beitrag entsprechend der neuen Tätigkeit. Wird die Nachmeldung versäumt, ist nur noch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
Bis wann kann der Berufsunfähigkeitsschutz als Schüler beantragt werden?
Hierzu gibt es keine einheitlichen Regelungen. Bei den meisten Gesellschaften muss der Antrag spätestens bis zum letzten Schultag des letzten Schuljahres beim Versicherer eingegangen sein. Der letztmögliche Antragseingang ist also vom jeweiligen Bundesland abhängig.
Bei einzelnen Gesellschaften (z. B. Lebensversicherung von 1871 a.G., Nürnberger Lebensversicherung AG und Universa Lebensversicherung a.G.) ist die Antragstellung bis 31.07. des letzten Schuljahres möglich.
Die Hannoversche Lebensversicherung AG akzeptiert den Antragseingang bis zum Ende der letzten Sommerferien des Schülers.
Trotzdem sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Denn ist bei dem von Ihnen favorisierten Versicherer keine Normalannahme möglich (z. B. wegen einer Vorerkrankung oder eines Freizeitrisikos), sind mögliche Alternativen hilfreich.
Muss der Versicherte melden, wenn er während der Vertragsdauer zum Raucher wird?
Auf diese Frage gibt es keine allgemein gültige Antwort. Die HanseMerkur Lebensversicherung AG beispielsweise fordert seit 2025 eine solche Nachmeldung und stellt den Vertrag danach auf den Beitrag für Raucher um. Die meisten Gesellschaften fordern jedoch keine diesbezügliche Nachmeldung.
Sind Stufentarife empfehlenswert?
Stufen- oder auch Startertarife zeichnen sich durch anfänglich niedrige Beiträge aus. Später steigen diese innerhalb der ersten fünf oder zehn Jahre deutlich an. Diese Tarife wurden ursprünglich für junge Leute mit noch geringem Einkommen geschaffen, die zwar schon vollen BU-Schutz benötigen, sich diesen finanziell aber noch nicht leisten können.
Aus versicherungstechnischer Sicht wäre ein Stufentarif auch für Schüler denkbar, sofern die höheren Raten garantiert erst nach Aufnahme der Berufstätigkeit wirksam werden.
Aber welche Eltern schließen für ihre Tochter bzw. ihren Sohn eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und wollen dabei von anfänglich niedrigen Beiträgen profitieren und dem Kind später die höheren Raten zumuten?
Warum fehlt im Vergleich die „PremiumBU Start Schüler“ der Continentale Lebensversicherung a.G.?
Dieser Tarif ist in unseren Augen keine echte Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl er als Schüler-BU angeboten wird. Denn der Versicherer fordert hier bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit eine Nachmeldung innerhalb von sechs Monaten. Danach stellt er den Vertrag um. Dabei wird der Beitrag anhand der dann ausgeübten Tätigkeit bzw. der Studienrichtung neu ermittelt.
Die Umstellung führt in der Regel zu einem höheren Beitrag, also auch, wenn eine risikoarme Tätigkeit ausgeübt wird. Das Ziel dauerhaft niedrigerer Beiträge wird also mit diesem Tarif nicht erreicht. Ähnliches gilt übrigens auch für die Berufsunfähigkeitsversicherungen der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG.
Deshalb betrachten wir diese Tarife eher als Schulunfähigkeitsversicherung und beziehen sie nicht in unseren Vergleich ein.
Fazit:
Grundsätzlich ist für alle Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Selbst wer nach dem Schulabschluss einen risikoarmen Beruf (z. B. Bankkaufmann/-frau) erlernen will, kann vorher einen Unfall oder eine Krankheit erleiden. Im ungünstigen Fall wird danach nur noch ein Vertrag mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss möglich. Der frühe Abschluss ist also eine vorausschauende Investition in die Zukunft des Kindes.
Für Jugendliche, die einen risikoreich eingestuften Beruf erlernen wollen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler häufig die letzte Möglichkeit auf bezahlbaren BU-Schutz. Wer diese verpasst, muss später für den gleichen Schutz deutlich mehr bezahlen oder sich mit einer lückenhaften Notlösung zur Arbeitskraftabsicherung begnügen.
Es gibt viele Tarife mit ausgezeichneten Versicherungsbedingungen während und nach der Schulzeit und sie bieten mit Zukunfts-, Verlängerungs- und Nachversicherungsgarantie sowie Beitragsdynamik maximale Flexibilität.
Mit unserem Vergleich können Eltern prüfen, wie wichtig eine Schüler-BU für ihr Kind ist. Wir beraten Sie hierzu auch gern – kostenlos und garantiert ohne Vertreterbesuch.

Weiterführende Links:
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten – Wichtige Klauseln während und nach der Studienzeit.
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende – Vollwertiger Schutz während der Lehrzeit.
- Schulunfähigkeitsversicherung – Schutz und Wechseloption für Kinder ab Einschulung in eine Grundschule.