Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure und andere Akademiker
Wer zur Erhaltung seines Lebensstandard auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, braucht eine angemessene Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies gilt auch für Ingenieure, Bachelor und Master. Denn Krankheiten und Stress machen auch um Akademiker keinen Bogen und können der beruflichen Karriere ein schnelles Ende setzen. Manchmal führen auch Unfälle und Verletzungen bei Haushalts- oder Freizeitaktivitäten zur Berufsunfähigkeit.
Hier erfahren Sie, warum auch Akademiker eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen und worauf sie beim Abschluss achten sollten.
Und mit unserem Online-Vergleich können Sie die Beiträge empfehlenswerter Tarife berechnen und vergleichen.
Die Absicherung vieler Akademiker
Auch wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind – im Falle einer Berufsunfähigkeit sollten Sie nicht auf
die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hoffen. Diese leistet bei allen nach dem 01.01.1961
Geborenen nur, wenn gar keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes länger als drei Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. länger als sechs
Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente) täglich ausübt werden kann. Außerdem müssen noch bestimmte versicherungstechnische Voraussetzungen
(Beitragsjahre und Wartezeit) erfüllt sein. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente liegt dann bei ca. 30 % des letzten Bruttoeinkommens und wäre
sicherlich nicht ausreichend, den erreichten Lebensstandard eines Akademikers zu halten.
Wenn ein Ingenieur, Bachelor oder Master einem berufsständischen Versorgungswerk angehört, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auch ein sogenanntes Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit erhalten. Doch auch in diesem Fall sollten Sie sich die Satzung Ihres Versorgungswerks durchaus etwas genauer ansehen. Das macht keinen Spaß, ist aber notwendig. So steht beispielsweise in der Satzung des Versorgungswerkes der Ingenieurkammer Niedersachsen (Stand: 24.03.2022):
Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit hat ein Mitglied, das vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorübergehend oder dauernd berufsunfähig wird. Berufsunfähig ist ein Mitglied, dessen Fähigkeit zur Ausübung einer jeden Erwerbstätigkeit in der zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen berechtigenden Berufe aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend umfassend entfallen ist.
Hier lauern also gleich drei Fallstricke:
- Leistungen erfolgen also erst, wenn gar keine Ingenieurstätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Der zuletzt ausgeübte Beruf und die damit erreichte Lebensstellung bleiben unberücksichtigt.
- Die Berufsunfähigkeit darf nicht nur vorübergehend – sondern muss dauerhaft – sein.
- Die Berufsunfähigkeit muss umfassend – also nicht nur mindestens 50 Prozent – betragen.
Die Hürden für die Auszahlung des Ruhegeldes liegen damit ziemlich hoch. Deswegen ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Worauf Ingenieure, Bachelor und Master bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten
Die Berufsgruppeneinstufung
Alle Versicherer fragen bei der Antragstellung nach der aktuell ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Wer also laut Arbeitsvertrag beispielsweise als Vertriebsingenieur eingestellt ist, sollte dies als Tätigkeit angeben – auch wenn er sein Studium als Master of Science - Maschinenbau erfolgreich abgeschlossen hat.
Aber auch der erreichte akademische Grad, der Anteil der Büro- und Reisetätigkeit oder eventuelle Personalverantwortung werden bei der Berufsgruppeneinstufung berücksichtigt. Deshalb ordnen die BU-Versicherer einem Bachelor – Informatik eine ganz andere Berufsgruppe zu als einem Diplom-Agraringenieur oder einem Master – Soziologie. Die Berufsgruppe entscheidet aber maßgeblich über die Höhe der Versicherungsbeiträge. Dies verdeutlicht die nachfolgende Tabelle. Sie zeigt die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nach Tarif „EGO top“ der HDI Lebensversicherung AG (Eintrittsalter: 30 Jahre; Versicherungs-/Leistungsdauer: 37 Jahre; versicherte BU-Rente: 2.000 €; Stand:01.05.2025):
Bachelor - Informatik
(bei 80 % Bürotätigkeit)
59,40 €
(Tarifbeitrag: 79,20 €)
Diplom-Agraringenieur
(bei 80 % Bürotätigkeit)
97,84 €
(Tarifbeitrag: 130,46 €)
Master - Soziologie
(bei 80 % Bürotätigkeit)
134,98 €
(Tarifbeitrag: 179,98 €)
Allerdings erfolgt die Berufsgruppeneinstufung nicht einheitlich. Jede Versicherungsgesellschaft hat ihren eigenen Berufsgruppenkatalog. Deshalb lohnt es sich durchaus, die Berufsunfähigkeitsversicherungen der verschiedenen Anbieter anhand des konkret ausgeübten Berufs zu vergleichen.
Aber auch die Berufsgruppenkataloge der Versicherer können nicht alle Berufsbezeichnungen (z. B. „Junior-Manager/in“) enthalten, die in den Arbeitsverträgen oder Stellenbeschreibungen verwendet werden. In derartigen Fällen können wir mit einer Tätigkeitsbeschreibung eine individuelle Berufsgruppeneinstufung bei den Versicherern erfragen.
Die meisten Akademiker werden jedoch in eine Berufsgruppe mit geringem Risiko eingestuft und müssen dadurch im Vergleich zu anderen Berufen deutlich geringere Beiträge bezahlen.
Unser Tipp!
Sollten Sie sich noch im Studium an einer Hochschule/Universität oder Fachhochschule befinden und nach dessen Abschluss einen risikoreichen Job ausüben wollen, so können Sie sich – je nach Studienfach – mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Student dauerhaft niedrigere Beiträge sichern. Wir beraten Sie gern.
Die Vertragsgestaltung
- Lange Versicherungs- und Leistungsdauer
Wichtig ist eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Auch wenn Sie schon vorher genügend Reserven angespart haben wollen, um davon leben zu können – wenn Sie vor Erreichen dieses Zieles berufsunfähig werden, droht Altersarmut. Denn dann reicht das Angesparte nicht aus und auch die Altersrente fällt niedriger aus, wenn weder Sie noch der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Altersrente zahlt.
Übrigens die Vertragsdauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nachträglich nicht erhöhen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Gesetzgeber das gesetzliche Renteneintrittsalter erhöht. Aber Sie können die Versicherung jederzeit kündigen und sich die restlichen Beitragszahlungen sparen, wenn Sie diese irgendwann wirklich nicht mehr benötigen.
- Höhe der BU-Rente
Ebenso wichtig ist eine ausreichend hohe BU-Rente. Sie sollte so vereinbart werden, dass bei Wegfall des Einkommens die Lebenshaltungskosten getragen werden können. Das kann individuell unterschiedlich sein. Verbraucherzentralen empfehlen als Richtwert 70 bis 80 % des aktuellen Nettoeinkommens.
Empfehlenswert ist trotzdem, sich einen Überblick über die Lebenshaltungskosten zu verschaffen, die auch nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit verbleiben. Bedenken Sie, dass Sie auch die private Altersvorsorge erhöhen müssen, wenn keine Einzahlungen mehr in die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.
- Beitragsdynamik vereinbaren
Durch Vereinbarung einer Beitragsdynamik haben Sie die Möglichkeit, ohne erneute Risikoprüfung Beitrag und versicherte BU-Rente den steigenden Ausgaben infolge der Inflation anzupassen. Das jährliche Angebot auf Erhöhung müssen Sie nicht jedes Jahr annehmen. Sie können dem Angebot auch widersprechen, dann bleiben Beitrag und versicherte BU-Rente wie im Vorjahr.
Ganz ohne Beitragsdynamik wird jedoch im Laufe der Zeit die beste Berufsunfähigkeitsversicherung unzureichend.
- 2-Vertrags-Lösung prüfen
Zur Beantragung von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit monatlichen BU-Renten bis 2.500 € bzw. 3.000 € (je nach Versicherungsgesellschaft) ist üblicherweise die Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen ausreichend. Ingenieure und andere Akademiker benötigen jedoch häufig höhere BU-Renten. Dann fordern BU-Versicherer vor Abschluss des Vertrags eine ärztliche Untersuchung. Daraus ergeben sich zwei Probleme:
- Während im normalen Antrag nach Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre gefragt wird (lediglich bei psychischen Erkrankungen und stationären Aufenthalten beträgt die Frist teilweise noch 10 Jahre), sind im Rahmen der ärztlichen Untersuchung deutlich längere Zeiträume üblich. Manchmal werden sogar zeitlich unbefristete Fragen gestellt. Das macht die Antragstellung schwieriger und erhöht auch die Gefahr einer versehentlichen Falschbeantwortung.
- Die ärztliche Untersuchung umfasst Blutuntersuchungen, Urinanalyse und in bestimmten Fällen auch einen BNP Quick-Check und ein aktuelles Ruhe-/Belastungs-EKG. Nun liegt eine gründliche Untersuchung durchaus im Interesse aller. Allerdings können dabei auch bisher unbekannte Diagnosen getroffen werden, die eine Versicherbarkeit erschweren oder sogar verhindern. Deshalb ist es besser, erst die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und erst später den Gesundheits-Check-up zu nutzen.
Umgehen lassen sich diese Probleme mit der 2-Vertrags-Lösung. Statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit 3.000 € BU-Rente, beantragen Sie besser 2 kleinere Versicherungen bei verschiedenen BU-Versicherern über insgesamt 3.000 € Rente (z. B. zweimal je 1.500 €). Denn bei der Risikoprüfung berücksichtigen die Versicherer nur die bei ihrer Gesellschaft bestehenden bzw. beantragten Renten.
Lediglich bei der Angemessenheitsprüfung (Prüfung, ob die bereits versicherten und neu beantragten Renten in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen) werden alle Verträge bzw. Anträge berücksichtigt. Deshalb ist wichtig, dass Sie wahrheitsgemäß angeben, dass 2 Versicherungen parallel beantragt werden.
Nachteil der 2-Vertrags-Lösung: Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie bei beiden Versicherern einen Leistungsantrag stellen.
Die Versicherungsbedingungen
Beim Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie nicht nur auf den Beitrag, sondern vorrangig auf gute Versicherungsbedingungen achten. Es gibt viele wichtige Klauseln, die den Versicherungsschutz durch eine bessere Definition des Begriffs Berufsunfähigkeit verbessern. Unzureichende Bedingungen oder unklare Formulierungen können später zur Ablehnung des Leistungsantrags führen.
Ein Verzicht auf abstrakte Verweisung, klare Aussagen für den Fall einer konkreten Verweisung, ein verkürzter Prognosezeitraum und weltweiter Versicherungsschutz sollten selbstverständlich sein. Darüber hinaus können aber – je nach individueller Situation – auch weitere Klauseln wichtig werden.
- Die Umorganisationsklausel für Selbstständige
Bei Berufsunfähigkeit von Selbstständigen und Freiberuflern prüfen fast alle Versicherer, ob durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebes, der Praxis oder der Kanzlei der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden könnte. Ist dies in zumutbarer Weise möglich, bleibt der Versicherer leistungsfrei. Marktüblich ist inzwischen, dass bei
- einer zu erwartenden Einkommenseinbuße um mehr als 20 %,
- Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern oder
- Akademikern mit mindestens 90 % kaufmännischer bzw. organisatorischer Tätigkeit
auf die Prüfung der Umorganisation verzichtet wird. Einige Versicherer verzichten inzwischen auch bei Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern auf die Prüfung der Umorganisation. Die Condor Lebensversicherungs-AG verzichtet seit April 2024 grundsätzlich auf eine solche Prüfung.
- Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)
Ein Ingenieur, Bachelor oder Master übt meist psychisch anspruchsvolle Arbeiten aus. Dies und zusätzlicher Stress im beruflichen oder privaten Umfeld führen immer häufiger zur Berufsunfähigkeit. Doch gerade bei psychischen Erkrankungen ist der Nachweis des Grades der Berufsunfähigkeit schwierig und häufig auch langwierig. Aber Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen erst, nachdem der vertraglich vereinbarte BU-Grad (meist 50 Prozent) nachgewiesen werden konnte. Deshalb bieten die meisten BU-Versicherer auch einen Tarif mit AU-Klausel an.
Dadurch können zeitlich befristete Monatsrenten in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente spätestens nach 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit auch ohne Nachweis des BU-Grades ausgezahlt werden. Dies ist ein durchaus empfehlenswerter Zusatzbaustein für Akademiker ohne zusätzliche private Krankentagegeld-Versicherung. Inhaber einer privaten KTG-Versicherung sollten sich aber unbedingt auch über die Nachteile bzw. Voraussetzungen beim Zusammenspiel der AU-Leistungen mit ihrer privaten KTG-Versicherung informieren.
So darf entsprechend den Versicherungsbedingungen der KTG-Versicherung der Neuabschluss einer weiteren »Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld« nur mit Einwilligung des KTG-Versicherers vorgenommen werden. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheit kann der KTG-Versicherer innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverletzung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Auch darf das private Krankentagegeld zusammen mit »sonstigen Krankentage- und Krankengeldern« das auf den Kalendertag umgerechnete, durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate nicht übersteigen.
Leider ist derzeit juristisch noch nicht geklärt, ob Leistungen aus der AU-Klausel einer Berufsunfähigkeitsversicherung als »sonstiges Krankentage- oder Krankengeld« anzusehen sind.
- Die Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt zu bestimmten Anlässen (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Karrieresprung) eine Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei manchen Tarifen ist eine Erhöhung auch ohne Anlass und ohne erneute Risikoprüfung (also auch ohne Prüfung neuer Berufs- oder Freizeitrisiken) möglich.
Allerdings sind sowohl die Summen der Erhöhung pro Ereignis als auch die insgesamt bei einer Gesellschaft versicherten BU-Rente begrenzt. Doch bei den (insbesondere in den ersten Berufsjahren) üblichen Karrieresprüngen von Ingenieuren und vielen anderen Akademikern werden diese Grenzen schnell erreicht.
Prüfen Sie deshalb, um welchen Betrag und bis zu welcher Höhe Sie die versicherte BU-Rente später bei Bedarf erhöhen können. Erscheinen Ihnen die diesbezüglichen Möglichkeiten zu gering, favorisieren die o.g. 2-Vertrags-Lösung. Dann können Sie die BU-Rente zu bestimmten Anlässen bei jedem Vertrag erhöhen bzw. die dort versicherbaren Höchstsummen ausnutzen.
Haben Sie dagegen nur einen Vertrag und die Höchstgrenze dort erreicht, müssten Sie u.U. für eine bedarfsgerechte Absicherung dann im höheren Alter eine zweite BU-Versicherung beantragen. Ob dies aber ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss möglich sein wird, hängt von der dann erforderlichen Risikoprüfung ab – ein Risiko, das durch die frühzeitige 2-Vertrags-Lösung vermeidbar gewesen wäre.
Berufsunfähigkeitsversicherung für VDI-Mitglieder:
Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) bietet seinen Mitgliedern eine private Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI zu Sonderkonditionen an. Basis dieses Angebots ist der Tarif „EGO Top“, den Sie auch in unserem Vergleich finden. Die Versicherungsbedingungen dieses Tarif gehören zwar zu den TOP 10, trotzdem ist der Tarif nicht für jeden Ingenieur optimal. Dies trifft trotz der Sonderkonditionen auch auf den Versicherungsbeitrag zu.
Dies verdeutlicht der nachfolgende Vergleich der monatlichen Versicherungsbeiträge für einen 30-jährigen Ingenieur für Elektrotechnik bei einer monatlichen BU-Rente von 2.000 € bis zum 67. Lebensjahr (Stand: 01.05.2025):
MetallRente
(Tarif SBU)
45,50 €
(Tarifbeitrag 71,10 €)
Volkswohl Bund
(Tarif SBU)
48,22 €
(Tarifbeitrag 70,91 €)
HDI
(Sonderkonditionen VDI)
55,16 €
(Tarifbeitrag 73,55 €)
In diesem und einigen anderen Beispielen bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung des VDI in Kooperation mit dem HDI zumindest beitragsmäßig etwas blass. Deswegen empfehlen wir interessierten VDI-Mitgliedern, sich ein Angebot vom VDI unterbreiten zu lassen und dies dann mit den Angeboten aus unserem Online-Vergleich zu vergleichen.