sinnvoll, bei verspätetem Abschluss aber teuer

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die meisten Berufstätigen verdanken den erreichten Lebensstandard ihrem Arbeitseinkommen. Fällt dieses infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit mehrere Jahre oder sogar dauerhaft aus, droht ohne private Vorsorge der soziale Abstieg.

Aber Berufsunfähigkeit kann jeden treffen und ist dann ein existenzbedrohendes Risiko. Laut offizieller Statistiken wird jeder vierte Erwerbstätige vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zumindest zeitweise berufsunfähig. Auch die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung in den Unternehmen hat daran nichts geändert – lediglich die Gründe haben sich verschoben. Waren vor Jahren noch Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates Hauptursache für Berufsunfähigkeit, sind es jetzt Erkrankungen der Psyche und der Nerven.

Und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der „Deutschen Rentenversicherung“ kann die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit kaum lindern. Denn wird der Betroffene „nur“ berufsunfähig, gibt es keine Leistungen. Die die volle bzw. halbe Erwerbsminderungsrente gibt es erst, wenn der Versicherte gar keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 (volle) bzw. 6 Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente) mehr nachgehen kann. Außerdem ist diese staatliche Leistung an weitere Voraussetzungen (Pflichtbeitragsjahre und Wartezeiten) gebunden und zum Erhalt des erreichten Lebensstandards viel zu niedrig. Die Höhe der „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ können Versicherte der jährlich zugesandten Renteninformation entnehmen.

Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für alle (auch zukünftigen) Arbeitnehmer und Selbstständigen sinnvoll, die zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards auf das Einkommen aus ihrer Arbeit angewiesen sind.

Hier können Sie Beiträge und Versicherungsbedingungen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen verschiedener Gesellschaften vergleichen:

Berufsunfähigkeitsversicherungen berechnen und vergleichen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll – bei verspätetem Abschluss aber unbezahlbar

Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit lauert nicht nur im Beruf. Auch Unfälle und Verletzungen im privaten Bereich bei Haushaltsarbeiten und Freizeitaktivitäten können die berufliche Karriere beenden. Häufig führen auch familiäre Probleme und Schicksalsschläge zu Erkrankungen der Psyche und letztlich zur Berufsunfähigkeit. Auch viele andere Krankheiten wählen ihre Opfer nicht anhand derer Berufe aus.

Bei Arbeiten mit körperlicher Belastung überwiegen Beeinträchtigungen des Skelett- und Bewegungsapparates als Ursache – bei geistig anspruchsvollen und stressigen Tätigkeiten sind psychische Erkrankungen häufiger.

Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für alle Berufsgruppen. Berufstätige mit geringem BU-Risiko zahlen niedrigere Beiträge. Handwerker und andere körperlich Tätige müssen für den gleichen Schutz mehr bezahlen. Ob dies sozial gerecht ist, sei mal dahin gestellt. Denn jede Berufsgruppe leistet ihren Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Und es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn wir in Krisenzeiten den Pflegekräften, Berufskraftfahrern und Abfallentsorgern für ihre zuverlässige Arbeit applaudieren – beim Berufsunfähigkeitsschutz aber dann das Solidarprinzip vergessen und risikogerechte Beiträge fordern. Derzeit ist dies aber so.

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss jeder Antragsteller umfangreiche Fragen

  • zu bereits erlittenen Vorerkrankungen innerhalb der letzten 5 bzw. 10 Jahre,
  • zur aktuell ausgeübten Berufstätigkeit und
  • zu bestehenden Freizeitrisiken (z. B. Berg-, Flug-, Kampf-, Motor- oder Wassersport)

beantworten. Wer diese Fragen falsch oder unvollständig beantwortet, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht und erhält dann im Falle einer Berufsunfähigkeit womöglich keine Leistungen – trotz jahrelanger Beitragszahlung.

Deuten die Antworten auf diese Fragen auf ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko hin, nehmen die Versicherer den Antrag häufig nur mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss an. Dann wird der Schutz teuer oder lückenhaft. Im Extremfall kann der Abschluss sogar unmöglich werden.

Deshalb ist der frühzeitige Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll – also noch bevor solche erhöhten Risiken für den Versicherer erkennbar werden. Erhöht sich das Risiko während der Vertragslaufzeit durch eine andere Berufstätigkeit oder durch ein neues, risikoreiches Hobby, muss dies nicht nachgemeldet werden. Ausnahmen gibt es nur bei wenigen Tarifen, wenn die Versicherung als Schüler oder Student abgeschlossen wurde.

Voraussetzung für eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung ist der rechtzeitige Abschluss

Tipp 1:

Erkrankungen kommen unverhofft. Warten Sie also nicht, bis gesundheitliche Beschwerden an die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung „erinnern“. Beantragen Sie die Absicherung, solange Sie gesund sind und diese ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss bekommen.

Selbst harmlos erscheinende Beschwerden wie eine kürzlich erlittene Rückenverspannung, eine Gastritis oder Knieverletzung können die Antragstellung erschweren. Bei schwereren Erkrankungen droht häufig sogar eine Ablehnung.

Tipp 2:

Für handwerklich und körperlich Tätige ist der BU-Schutz teuer. Eltern, deren Kinder einen solchen Beruf erlernen wollen, sollten die Berufsunfähigkeitsversicherung für ihr Kind noch während der Schulzeit abschließen. Dann ist das Berufsrisiko für den Versicherer noch nicht absehbar und der Versicherungsschutz bezahlbar. Mit dem richtigen Tarif sichern Sie ihrem Kind so dauerhaft niedrige Beiträge.

Ähnliches gilt auch für Gymnasiasten, die nach dem Abitur ein Lehramt-Studium oder eine Karriere als Künstler beginnen wollen.

Ist der Abschluss auch für Schüler, Azubis und Studenten sinnvoll?

Ja! Diese Antwort mag zunächst verwundern, denn diese Personen haben noch keinen echten Beruf. Außerdem ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren vergleichsweise gering – allerdings auch nicht ausgeschlossen.

Der Hauptgrund für das eindeutige „Ja“ ist: Auch Jugendliche erleiden durch Krankheit, Stress oder Unfall gesundheitliche Beschwerden. Sie werden deswegen dank ihrer Konstitution und der medizinischen Möglichkeiten nur selten schul-, studier- bzw. berufsunfähig. Aber mit bereits erlittenen Vorerkrankungen kann es später schwierig bis unmöglich werden, eine gute und bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung (also ohne Leistungsausschluss oder Risikozuschlag) zu bekommen. Wichtig ist, den Vertrag noch jung und gesund abzuschließen.

Wichtig für Schüler

Eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kann bereits ab dem 6. Lebensjahr abgeschlossen werden. Für die Tarifauswahl ist wichtig, dass

  • während der Schulzeit die konkrete Tätigkeit des Schülers versichert ist,
  • keine Nachmeldung bei erstmaliger Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit gefordert wird,
  • der Tarif auch später erstklassige Versicherungsbedingungen bietet – ganz gleich ob der Versicherte dann Azubi, Student, Arbeitnehmer oder selbstständiger Unternehmer ist,
  • nach einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf eine Überprüfung Berufsgruppe und des Beitrags angeboten wird und
  • gute Möglichkeiten zur Erhöhung der versicherten BU-Rente während der Vertragsdauer existieren.

Für Schüler, die einen handwerklichen Beruf erlernen wollen, ist der Abschluss noch während der Schulzeit meist die letzte Chance auf einen bezahlbaren BU-Schutz.

Wissenswert für Azubis

Auszubildende werden entsprechend dem Berufsziel eingestuft. Deshalb sind die Beiträge für Azubis in Büroberufen niedrig, für Azubis in körperlich anstrengenden Berufen jedoch oft schon unbezahlbar.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit während der Ausbildung gilt je nach Tarif der angestrebte Beruf oder die aktuelle Ausbildung als versichert. Im letzteren Fall ist jedoch laut BGH-Urteil (Az. IV ZR 119/09) zusätzlich auch die damit angestrebte Berufstätigkeit heranzuziehen. Deshalb bieten diese Tarife bessere Möglichkeiten, Leistungsansprüche geltend zu machen.

Gilt dagegen nur das Berufsziel als versichert, stellt sich die Frage, wie sinnvoll diese Regelung ist, wenn der Versicherte mit seinen gesundheitlichen Beschwerden zwar den angestrebten Beruf ausüben könnte – aber die hierfür erforderliche Ausbildung nicht beenden kann.

Deshalb ist es für Auszubildende besser, wenn zur Prüfung der Berufsunfähigkeit die Berufsausbildung und zugunsten des Versicherten auch das angestrebte Berufsziel herangezogen wird.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis.

Besonderheiten bei Studenten

Hier erfolgt die Berufsgruppeneinstufung anhand der Studienrichtung. Deshalb muss ein Informatik-Student für den gleichen BU-Schutz deutlich weniger zahlen als ein Lehramtsstudent.

Bei Berufsunfähigkeit während des Studiums sollten für die Ermittlung des BU-Grads die konkreten Tätigkeiten im Studium maßgeblich sein. Einige Anbieter legen dagegen das Mindestanforderungsprofil des Berufes zu Grunde, das dem angestrebten Studienabschluss entspricht. Eine solche Variante kann schnell zum Streit führen. Denn oft werden versicherte Person und Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedliche Vorstellungen von diesem Mindestanforderungsprofil haben.

Bitte lesen Sie auch unsere weiteren Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten.

Wichtig für Selbstständige

Grundsätzlich können alle BU-Versicherer bei Selbstständigen prüfen, ob durch eine zumutbare Umorganisation der Arbeitsabläufe der Grad der Berufsunfähigkeit reduziert und dadurch eine Berufsunfähigkeit abgewendet kann.

Doch in welchem Rahmen ist eine Umorganisation zumutbar? Hierzu gab es in der Vergangenheit häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherten. Inzwischen verzichten immer mehr Versicherer – insbesondere bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern – auf eine solche Umorganisation. Deshalb ist es ratsam, vor Vertragsabschluss auf den Wortlaut dieser Umorganisationsklausel zu achten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserem Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

Hinweis für Beamte

Beamte auf Lebenszeit mit mehr als fünf Jahren Dienstzeit werden im Falle einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten von ihrem Dienstherrn eine Versorgung, die mit der Dauer der Dienstzeit steigt. Damit sind diese Beamten deutlich besser gestellt, als andere Arbeitnehmer.

Für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf trifft dies nicht zu. Für sie ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung – eventuell mit Dienstunfähigkeitsklausel – durchaus sinnvoll. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verbessert zwar nicht zwingend den Versicherungsschutz, erleichtert aber den Nachweis der Berufsunfähigkeit. Denn hierfür sind dann die Urkunde zur Ruhestandsversetzung und das amtsärztliche Zeugnis ausreichend.

Details über Ansprüche von Beamten bei Dienstunfähigkeit finden Sie hier in diesem Artikel des geschätzten Kollegen Philip Wenzel.

Berufsunfähigkeitsversicherung richtig dimensionieren

Beim Abschluss dieser Versicherung legen Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer verbindlich fest. Sie kann nachträglich nicht mehr erhöht werden. Nur wenn der Gesetzgeber wieder das Renteneintrittsalter erhöht, bieten einige Tarife eine Verlängerungsoption. Deshalb ist in der Regel eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter empfehlenswert. Denn es hilft wenig, sich beispielsweise bis zum 60. Lebensjahr gut abzusichern und danach in die Altersarmut abzurutschen.

Auch die Höhe der versicherten BU-Rente ist wichtig. Diese sollte so vereinbart werden, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit alle erforderlichen Ausgaben zur Erhaltung des gewünschten Lebensstandards beglichen werden können. Häufig muss auch die private Altersvorsorge aufgestockt werden, weil im Falle einer Berufsunfähigkeit die bisherigen Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung entfallen. Ausnahmen gelten für Schüler, Azubis, Studenten und Berufsanfänger. Für sie ist es aus Budgetgründen meist notwendig, zunächst eine niedrigere BU-Rente zu versichern und diese später im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung zu erhöhen.

Die Versicherungen haben meist Vertragslaufzeiten von 30 Jahren und mehr. Deshalb ist die Vereinbarung einer Beitragsdynamik wichtig. Denn auch wenn Ihnen aus heutiger Sicht eine monatliche BU-Rente in Höhe von beispielsweise 1.500 Euro ausreichend erscheinen – in 20 Jahren werden diese 1.500 Euro eine Kaufkraft wie heute 1.009 Euro haben (2 Prozent jährliche Inflation unterstellt). Durch die Beitragsdynamik kann die versicherte Rente jährlich angepasst werden, um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen.

Welche Alternativen gibt es zur privaten BU-Absicherung?

Sollten Sie wegen bereits erlittener Vorerkrankungen keine private BU-Versicherung mehr abschließen können, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob er eine betriebliche BU-Versicherung anbietet. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern können mit einigen Versicherern Kollektiv-Verträge vereinbaren, um ihre Arbeitnehmern BU-Schutz mit teilweise stark vereinfachter Gesundheitsprüfung anzubieten. Manchmal ist sogar schon eine Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers ausreichend.

Ansonsten gibt es kaum Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unfallversicherungen zahlen einen einmaligen Betrag oder bei entsprechender Vereinbarung auch eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person durch einen Unfall einen bestimmten Invaliditätsgrad erleidet. Aber Unfälle sind nur zu ca. 10 % Ursachen einer Berufsunfähigkeit.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet zwar auch, wenn der Leistungsfall infolge irgendeiner Krankheit oder Körperverletzung eingetreten ist. Die Leistung wird aber erst fällig, wenn der Betroffenen täglich nur noch weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann.

Auch Dread-Disease- oder die derzeit häufig beworbenen Grundfähigkeitsversicherungen bieten nur einen sehr eingeschränkten Schutz. Sie stellen eine sogenannte Ausschnittsdeckung dar und zahlen oder verweigern ihre Leistungen unabhängig davon, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann. Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit bleiben meist unversichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung