sinnvoll, bei verspätetem Abschluss aber teuer

Berufsunfähigkeitsversicherung – sinnvoll oder verzichtbar?

Junger Mann denkt: „BU-Versicherung? Brauch ich nicht!

Die meisten Menschen verdanken den erreichten Lebensstandard ihrem Arbeitseinkommen. Fällt dieses infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit mehrere Jahre oder sogar dauerhaft aus, droht ohne private Vorsorge finanzielle Not.

Aber Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Statistisch gesehen wird jeder vierte Berufstätige vor Erreichen der Altersrente zumindest zeitweise berufsunfähig. Auch die Digitalisierung und Automatisierung in den Unternehmen hat daran nichts geändert – nur die Gründe haben sich verschoben. Früher waren noch Erkrankungen der Knochen und Gelenke die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, heute sind es psychische Erkrankungen.

Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich für alle sinnvoll, die zur Erhaltung ihres Lebensstandards auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind. Geht diese verloren, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente bis zum Ende der Berufsunfähigkeit, maximal bis zur festgelegten Leistungsdauer. So kann der Lebensstandard trotz des Einkommensausfalls gesichert werden.

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Ob und in welcher Höhe die Absicherung für den Einzelnen ratsam ist, hängt unter anderem auch von seiner beruflichen, finanziellen und persönlichen Situation ab. Deshalb sind pauschale Aussagen zur Notwendigkeit schwierig. Die nachfolgende Tabelle soll Ihnen eine grobe Orientierung geben.

Berufststatus unser Rat kurze Begründung
Azubis und Arbeitnehmer
(körperlich tätig)
sehr ratsam
  • hohes bis erhebliches BU-Risiko wegen Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • meist unzureichende gesetzliche Absicherung
  • Problem:
    Schon mit Beginn der Berufsausbildung sind die Beiträge hoch bis unbezahlbar. Deshalb ist der Abschluss noch während der Schulzeit wichtig.
    Auszubildende finden weitere Informationen auf „Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis“.
Azubis und Arbeitnehmer
(soziale Berufe)
sehr ratsam
  • hohes bis erhebliches BU-Risiko wegen Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparates
  • meist unzureichende gesetzliche Absicherung
  • Empfehlung:
    Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im letzten Schuljahr abgeschlossen, sind die Beiträge i. d. R. deutlich niedriger.
Azubis und Arbeitnehmer
(im Büro tätig)
sinnvoll
  • erhöhtes BU-Risiko insbesondere wegen Erkrankungen der Psyche und des Rückens
  • meist unzureichende Absicherung durch Gesetzgeber und Versorgungswerke
  • Empfehlung:
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte beantragt werden, noch bevor Vorerkrankungen oder ein risikoreiches Hobby den Abschluss erschweren.
Selbstständige
(ohne gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungswerk)
sehr ratsam
  • erhöhtes bis erhebliches BU-Risiko (je nach Tätigkeit)
  • Beiträge (je nach Tätigkeit)
  • Problem:
    Im Falle einer Berufsunfähigkeit besteht keinerlei Absicherung durch Gesetzgeber oder Versorgungswerk. Ohne ausreichendes Vermögen ist eine private Absicherung zwingend notwendig.
Freiberufler
(Ärzte, Anwälte, Ingenieure)
sinnvoll
  • niedriges bis mittleres BU-Risiko (je nach Tätigkeit)
  • vergleichsweise günstige Beiträge (je nach Tätigkeit)
  • Empfehlung:
    Prüfen Sie, ob und wie Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Ihr Versorgungswerk abgesichert sind. Häufig ist die Absicherung ungenügend. Versorgungswerke der Ärzte fordern beispielsweise meist die Abgabe der Approbation als Leistungsvoraussetzung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte.
Freiberufler
(Schriftsteller, Künstler, Musiker)
sehr ratsam
  • hohes bis erhebliches BU-Risiko (je nach Tätigkeit)
  • meist ungenügende Absicherung durch Künstlersozialkasse
  • Problem:
    Der Abschluss einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei Ausübung eines solchen Berufs kaum möglich. Wer noch zur Schule geht und einen solchen Beruf anstrebt, muss die Versicherung noch während der Schulzeit abschließen. Wer das verpasst hat, kann als Notlösung eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Erwägung ziehen.
Beamte auf Probe oder Widerruf sehr ratsam
  • erhöhtes bis erhebliches BU-Risiko (je nach Tätigkeit)
  • vergleichsweise niedrige bis hohe Beiträge (je nach Tätigkeit)
  • kein Ruhegehalt bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
Beamte auf Lebenszeit „nice to have“
  • erhöhtes bis erhebliches BU-Risiko (je nach Tätigkeit)
  • vergleichsweise niedrige bis hohe Beiträge (je nach Tätigkeit)
  • vergleichsweise hohes Ruhegehalt bei Versetzung in den Ruhestand
Studenten sehr ratsam
  • niedriges bis erhebliches BU-Risiko (je nach Studiengang)
  • wenig Vorerkrankungen und daher meist gut versicherbar
  • vergleichsweise niedrige bis hohe Beiträge bzw. nicht versicherbar (je nach Studiengang)
  • meist keinerlei Absicherung bei Berufsunfähigkeit
  • Tipp:
    In Studiengängen (wie Humanmedizin, Jura, Informatik, Ingenieurswissenschaften, Mathematik, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften) sind die Beiträge günstig. Für Lehramts-, Kunst-, Musik- und Sportstudenten gilt dies nicht. Wer ein solches Studium anstrebt, sollte sich besser noch als Schüler versichern.
    Weitere Informationen finden Sie auf „Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten“.
Schüler
(Gymnasium)
sehr ratsam
  • noch kein Einkommen, aber das BU-Risiko ist abhängig vom späteren Berufsweg
  • kaum Vorerkrankungen und daher meist noch gut versicherbar
  • keinerlei Absicherung bei Berufs- bzw. Schulunfähigkeit
  • Unser Tipp:
    Bei Schülern geht es noch nicht darum, ein Einkommen abzusichern. Aber für Gymnasialschüler (insbesondere ab Klasse 11) sind die Beiträge sehr günstig und bleiben es auch, wenn später ein Studium mit risikoreichem Beruf aufgenommen wird. Auch mit einer überschaubaren BU-Rente kann der jetzt günstige Gesundheitszustand "eingefroren" werden, um die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen zu können.
Schüler
(Gesamt-, Haupt- oder Realschule)
sinnvoll bis sehr ratsam
(je nach Berufsziel)
  • kein Einkommen und das BU-Risiko ist noch nicht absehbar
  • wenig Vorerkrankungen und daher meist ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versicherbar
  • keine Absicherung bei Berufs- bzw. Schulunfähigkeit
  • Problem:
    Wenn nach Abschluss der Schule ein handwerklicher oder körperlich anstrengender Beruf erlernt wird, ist der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung spätestens im letzten Schuljahr empfehlenswert, um dauerhaft die moderaten Beiträge zu sichern. Wird die Versicherung erst nach Beginn der Ausbildung abgeschlossen, erfolgt die Berufsgruppeneinstufung anhand des Ausbildungsberufs. Dadurch sind dann die Beiträge hoch bis unbezahlbar.
    Beispiele und weitere Informationen hierzu finden Sie auf „Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler“.
Hausfrauen/Hausmänner problematisch
  • Sie leisten viel im Haushalt und das BU-Risiko ist zweifellos gegeben.
  • Sie haben i. d. R. auch keine Absicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.
  • Aber es gibt ein Problem:
    Die Beiträge sind vergleichsweise hoch und der Nachweis einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit schwierig. Dies ist aber Voraussetzung, um eine BU-Rente zu bekommen. Wenn die Berufsunfähigkeit also nicht ganz offensichtlich ist, dürfte ein Streit mit der Versicherungsgesellschaft vorprogrammiert sein. Deshalb halten wir uns zurück, Hausfrauen oder Hausmännern die Versicherung als zu empfehlen.

Verzichtbar ist eine Arbeitskraftabsicherung für Privatiers, die ihren Lebensunterhalt aus passiven Einnahmen (Zinsen, Dividenden, Mieten usw.) bestreiten können.

Warum raten auch Verbraucherzentralen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Betrachten wir die Fakten:

  • Etwa 25 % aller Berufstätigen werden im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig.
    Und es trifft nicht nur ältere Menschen. Es ist zwar richtig, dass die Gefahr einer Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt. Aber 6 % der Betroffenen werden schon vor dem 35. Lebensjahr berufsunfähig. Das Durchschnittsalter bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit liegt bei ca. 47 Jahren – Tendenz fallend. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig abzusichern.
  • Dies betrifft nicht nur körperlich Tätige.
    Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Psychische Erkrankungen sind mit ca. 34 % mittlerweile die häufigste Ursache. Erkrankungen des Bewegungsapparates folgen erst mit etwa 20 %. Aber auch Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen suchen sich ihre Opfer nicht anhand der ausgeübten Tätigkeit aus.
  • Der Staat hilft nicht, wenn man „nur“ berufsunfähig wird.
    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt nichts, wenn der Betroffene „nur“ berufsunfähig wird. Die volle bzw. halbe Erwerbsminderungsrente gibt es erst, wenn der Versicherte gar keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 bzw. 6 Stunden mehr nachgehen kann. Außerdem ist diese staatliche Leistung an weitere Voraussetzungen (Pflichtbeitragsjahre und Wartezeiten) gebunden und zum Erhalt des erreichten Lebensstandards viel zu niedrig.
  • Eine Unfallversicherung mit vereinbarter Unfallrente reicht nicht aus.
    Viele haben eine private Unfallversicherung abgeschlossen und fühlen sich damit ausreichend abgesichert. Diese zahlt jedoch nur bei Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls. Unfälle führen jedoch nur in weniger als 10 % der Fälle zur Berufsunfähigkeit. Hauptursache sind Krankheiten. Woran viele auch nicht denken: Eine Unfallversicherung verlängert sich zwar stillschweigend von Jahr zu Jahr, kann aber auch von der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden.
  • Auch eine Grundfähigkeitsversicherung ist keine wirkliche Alternative.
    Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) werden zwar oft als Alternative zu Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten. Aber diese leisten erst, wenn exakt definierte Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Sprechen, Gehen, Bücken, Knien usw.) verloren gegangen sind. Bei der Leistungsprüfung bleibt also völlig unberücksichtigt, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Aber ein Fliesenleger wird seinen Job und sein Einkommen verlieren, noch bevor er sich überhaupt nicht mehr bücken oder knien kann.
  • Etwa 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente werden bewilligt.
    Damit ist die Leistungsquote deutlich höher als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Dort werden nur etwa 50 % der Anträge bewilligt. Wenn Anträge auf BU-Leistungen abgelehnt werden, dann liegt das meist daran, dass der vereinbarte BU-Grad (meist 50 %) nicht erreicht wurde. Ein ebenfalls häufiger Grund ist, dass bei der ursprünglichen Beantragung der Versicherung Fragen zu Vorerkrankungen falsch oder unvollständig beantwortet wurden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (kurz: AU-Klausel) und eine gewissenhafte Antragstellung können das Ablehnungsrisiko minimieren. 😉
  • Die durchschnittliche Leistungsdauer nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit liegt bei etwa 7 Jahren.
    Dies besagte eine Studie des Analysehauses Morgen & Morgen aus dem Jahr 2021. Eine aktuellere Auswertung der Zurich Gruppe Deutschland aus dem Jahr 2026 kommt zu dem Ergebnis: Ein BU-Leistungsfall dauert im Durchschnitt 93 Monate – also fast 8 Jahre. Die durchschnittliche Dauer der Berufsunfähigkeit dürfte noch etwas höher liegen. Denn in der Vergangenheit wurden viele Verträge noch mit einer zu kurzen Versicherungsdauer bis zum 60. oder 63. Lebensjahr abgeschlossen. Dadurch endete zwar die Leistungsdauer vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze – nicht aber die eigentliche Berufsunfähigkeit. Es ist also ratsam, die Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter zu wählen.

Deshalb wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch von Verbraucherzentralen empfohlen. Berufstätige mit (statistisch gesehen) geringem BU-Risiko zahlen niedrigere Beiträge. Handwerker und andere körperlich Tätige müssen für den gleichen Schutz deutlich mehr bezahlen.

Ob dies sozial gerecht ist, sei mal dahingestellt. Denn jede Berufsgruppe leistet ihren Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Und es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn wir in Krisenzeiten den Pflegekräften, Berufskraftfahrern und Abfallentsorgern für ihre zuverlässige Arbeit applaudieren – beim Berufsunfähigkeitsschutz aber dann risikogerechte Beiträge fordern. 😞

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Viele glauben ja, Berufsunfähigkeit trifft nur ältere Menschen. Das ist ein fataler Irrtum, wie folgende Leistungsbeispiele zeigen:

Elektroniker – 19 Jahre

Diagnose: Hirntumor

Leistungsentscheidung: Nachdem der junge Mann unter chronischer Müdigkeit und sehr starken Kopfschmerzen litt, führten die ärztlichen Untersuchungen zu dieser Diagnose. Versichert waren nur 500 € BU-Rente monatlich – nach unserer Ansicht zu wenig für einen Berufsanfänger. Trotzdem erhielt er bis zu seiner Genesung und erfolgreichen Wiedereingliederung insgesamt 11.764,38 € (inkl. Rückerstattung der Beiträge ab Leistungsbeginn und einer Anfangshilfe).

Quelle: SV SparkassenVersicherung

IT-Systemkauffrau – 23 Jahre

Diagnose: Knochenkrebs

Leistungsentscheidung: Nachdem sich zunächst Schmerzen in den Knochen, vor allem im Kniebereich, bemerkbar machten, erfolgte 3 Jahre nach Vertragsabschluss die erschreckende Diagnose. Die Ärzte attestierten eine 50%ige Berufsunfähigkeit. Darauf erhielt sie ihre monatliche BU-Rente (1.000 €).

Quelle: Alte Leipziger

Student – 24 Jahre

Diagnose: Hirnschädigung nach Unfall

Leistungsentscheidung: Durch die verbliebenen Gedächtnis-, Konzentrations- und auch Sprachstörungen war es ihm nicht mehr möglich, sein Studium fortzuführen. Er erhielt eine monatliche BU-Rente in Höhe von 1.110 €.

Quelle: Alte Leipziger

Studentin – 26 Jahre

Diagnose: Brustkrebs

Leistungsentscheidung: Während der Behandlungszeit konnte sie ihr Studium nicht fortsetzen und erhielt die (vermutlich zu gering vereinbarte) Rente in Höhe von 730 € monatlich. Danach konnte sie das Studium fortsetzen, die Zahlungen wurden nach 19 Monaten wieder eingestellt.

Quelle: AXA

Rechtsanwalt – 33 Jahre

Diagnose: Mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom

Leistungsentscheidung: Da die medizinischen Unterlagen der behandelnden Fachärzte bestätigten, dass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen konnte, erhielt er die vereinbarte monatliche BU-Rente in Höhe von 2.000 €.

Quelle: HDI

Kaufmännische Angestellte – 34 Jahre

Diagnose: psychischer Erschöpfungszustand sowie eine depressive Verstimmung

Leistungsentscheidung: Sie litt auch nach einem Klinikaufenthalt und der Behandlung mit antidepressiven und stimmungsstabilisierenden Medikamenten noch unter massiven Persönlichkeits- und Konzentrationsstörungen. Die Mediziner bescheinigten ihr, zu 100 Prozent berufsunfähig zu sein. Darauf erhielt sie die vereinbarten 750 € BU-Rente.

Quelle: Volkswohl Bund

Warum ist der Abschluss schon in jungen Jahren sinnvoll?

Der frühe Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet nicht nur rechtzeitigen Schutz (siehe Leistungsbeispiele oben), er sichert auch dauerhaft niedrige Beiträge. Denn der Beitrag ist auch vom Alter der zu versichernden Person bei Versicherungsbeginn abhängig. Außerdem müssen bei der Beantragung umfangreiche Fragen

  • zur aktuell ausgeübten Berufstätigkeit,
  • zum Raucher- bzw. Nichtraucherstatus,
  • zu bereits erlittenen Vorerkrankungen innerhalb der letzten 3, 5 bzw. 10 Jahre,
  • zu bestehenden Freizeitrisiken (z. B. Berg-, Flug-, Kampf-, Motor- oder Wassersport) und
  • geplanten Auslandsaufenthalten (Urlaubsreisen ausgenommen)

beantwortet werden. Wer diese Fragen falsch oder unvollständig beantwortet, verletzt seine vorvertragliche Anzeigepflicht und erhält dann im Falle einer Berufsunfähigkeit womöglich keine Leistungen – trotz jahrelanger Beitragszahlung.

Deuten die Antworten aber auf ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko hin, nehmen die Versicherer den Antrag häufig nur mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss an. In solchen Fällen wird der Schutz teuer oder lückenhaft. Im Extremfall kann der Abschluss sogar unmöglich werden.

Erhöht sich das Risiko dagegen erst während der Vertragslaufzeit durch eine Erkrankung, eine andere Berufstätigkeit oder durch ein risikoreiches Hobby, muss dies nicht nachgemeldet werden.

Natürlich würde man bei einem späteren Abschluss die Beiträge auch entsprechend kürzer zahlen. Trotzdem sind die (über die gesamte Laufzeit gesehenen) Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung häufig deutlich höher – insbesondere, wenn dann eine ungünstigere Berufsgruppeneinstufung oder ein Risikozuschlag wegen einer inzwischen erlittenen Vorerkrankung die Absicherung verteuert.

Deshalb ist ein frühzeitiger Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll – also noch bevor erhöhte Risiken für den Versicherer offensichtlich werden.

Fahrender Zug mit Bewegungsunschärfe – Voraussetzung für eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung ist der rechtzeitige Abschluss, sonst ist der Zug abgefahren

Tipp 1:

Krankheiten und Verletzungen kommen unverhofft. Warten Sie also nicht, bis gesundheitliche Beschwerden an die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung „erinnern“. Beantragen Sie die Versicherung, solange Sie gesund sind und diese ohne Risikozuschlag oder Leistungsausschluss bekommen.

Selbst harmlos erscheinende Beschwerden (wie eine kürzlich erlittene Rückenverspannung, eine Gastritis oder eine Knieverletzung) können die Antragstellung erschweren. Bei schweren Krankheiten droht häufig sogar eine Ablehnung.

Tipp 2:

Für handwerklich und körperlich Tätige ist der BU-Schutz teuer. Eltern, deren Kinder einen solchen Beruf erlernen wollen, sollten die Berufsunfähigkeitsversicherung für ihr Kind noch während der Schulzeit abschließen. Dann ist das Berufsrisiko für den Versicherer noch nicht absehbar und der Versicherungsschutz bezahlbar. Mit dem richtigen Tarif sichern Sie Ihrem Kind so dauerhaft niedrige Beiträge – sogar für spätere Erhöhungen der versicherten BU-Rente.

Ähnliches gilt auch für Gymnasiasten, die nach dem Abitur ein Lehramts-, Kunst- oder Schauspielstudium beginnen wollen.

Berufsunfähigkeitsversicherung richtig dimensionieren

Beim Abschluss dieser Versicherung legen Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer verbindlich fest. Sie kann nachträglich nicht mehr erhöht werden. Nur wenn der Gesetzgeber wieder das Renteneintrittsalter erhöht, bieten einige Tarife eine Verlängerungsoption. Deshalb ist in der Regel eine Vertragsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter empfehlenswert. Denn es hilft wenig, sich beispielsweise bis zum 60. Lebensjahr gut abzusichern und danach in die Altersarmut abzurutschen.

Auch die Höhe der versicherten BU-Rente sollte gut durchdacht sein. Sie sollte so vereinbart werden, dass davon alle erforderlichen Ausgaben zur Erhaltung des gewünschten Lebensstandards beglichen werden könnten. Ausnahmen gelten für noch nicht Berufstätige und Berufsanfänger. Für sie ist es aus Budgetgründen meist notwendig, zunächst eine niedrigere BU-Rente zu versichern und diese später im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheits- oder Risikoprüfung zu erhöhen. Arbeitnehmer sollten bedenken, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit auch die bisherigen Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung entfallen. Dann muss häufig mehr Geld in die private Altersvorsorge investiert werden, um der Altersarmut vorzubeugen.

Die Versicherungen haben meist Vertragslaufzeiten von 30 Jahren und mehr. Deshalb ist die Vereinbarung einer Dynamik (Beitragsdynamik) ratsam. Denn auch wenn Ihnen aus heutiger Sicht eine monatliche BU-Rente in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro ausreichend erscheinen mag – in 20 Jahren werden diese 2.000 Euro eine Kaufkraft wie heute 1.346 Euro haben (2 Prozent jährliche Inflation unterstellt). Durch die Beitragsdynamik kann die versicherte Rente jährlich angepasst werden, um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen.

Welche Alternativen gibt es zur privaten BU-Absicherung?

Sollten Sie wegen bereits erlittener Vorerkrankungen keine private BU-Versicherung mehr abschließen können, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob er eine betriebliche BU-Versicherung anbietet. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern können mit einigen Versicherern Kollektivverträge vereinbaren, um ihren Arbeitnehmern BU-Schutz mit teilweise stark vereinfachter Gesundheitsprüfung anzubieten. Manchmal ist sogar schon eine Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers ausreichend.

Ansonsten gibt es kaum Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unfallversicherungen zahlen einen einmaligen Betrag oder bei entsprechender Vereinbarung auch eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person durch einen Unfall einen bestimmten Invaliditätsgrad erleidet. Aber Unfälle sind nur zu etwa 7 % Ursache einer Berufsunfähigkeit.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet zwar auch, wenn der Leistungsfall infolge irgendeiner Krankheit oder Körperverletzung eingetreten ist. Die Leistung wird aber erst fällig, wenn der Betroffene täglich nur noch weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kann.

Auch Dread-Disease- oder die derzeit häufig beworbenen Grundfähigkeitsversicherungen bieten nur einen sehr eingeschränkten Schutz. Sie stellen eine sogenannte Ausschnittsdeckung dar und zahlen oder verweigern ihre Leistungen unabhängig davon, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann. Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit bleiben meist unversichert.