Schulunfähigkeitsversicherung

Schulunfähigkeitsversicherung – Vor- und Nachteile

Was ist eine Schulunfähigkeitsversicherung?

Eine Schulunfähigkeitsversicherung zahlt die bei Vertragsabschluss vereinbarte monatliche Rente, wenn das versicherte Kind aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen kann. Da aber immer mehr Versicherungsgesellschaften auch schon die Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ab 10 Jahren anbieten, hatte diese an Bedeutung verloren.

Seit Juli 2022 bietet die Nürnberger Lebensversicherung AG mit dem Tarif „Schulunfähigkeitsschutz4Future“ eine Schulunfähigkeitsversicherung an und hat damit für Bewegung auf den Markt gesorgt. Denn die Versicherung kann schon ab Einschulung des Kindes in eine Grundschule abgeschlossen werden und auch die Versicherungsbedingungen sind sehr gut. Demnach liegt Schulunfähigkeit vor, wenn

die versicherte Person infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, gesundheitlich beeinträchtigt ist und voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist,
  • voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder
  • bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist,
als Schüler an dem vor Eintritt des Versicherungsfalles besuchten Schulunterricht an einer allgemeinbildenden Schule zu mindestens 50 % teilzunehmen.
Maßgeblich dafür ist der zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung besuchte Unterricht in seiner konkreten Ausgestaltung einschließlich der Hausaufgaben, der Bewältigung des Schulweges sowie der Ausstattung des Schulgebäudes.

Dies ist eine sehr vorbildliche Formulierung – zumal in den Versicherungsbedingungen dann auch noch ausdrücklich auf die Möglichkeit sowohl einer abstrakten als auch einer konkreten Verweisung auf eine andere Schulform verzichtet wird.

Wie sinnvoll ist die Schulunfähigkeitsversicherung?

Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Schulunfähigkeit ist vermutlich gering. Zahlen hierzu veröffentlichen die Versicherer jedoch leider nicht. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn Kritiker vor dem Abschluss warnen. Der Schutz wäre unzureichend, weil ein beispielsweise querschnittsgelähmtes Kind, das im Rollstuhl am Unterricht teilnimmt, keine Leistungen aus der Versicherung erhalten würde.

Befürworter der Schulunfähigkeitsversicherung halten dagegen:

  1. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Schulunfähigkeit gering. Einem betroffenen Kind hilft diese Statistik jedoch nicht. Außerdem – um beim obigen Beispiel des BDV zu bleiben – wird es dem Versicherer schwer fallen, einem querschnittsgelähmten Kind die Leistungenn zu verweigern, wenn die Versicherungsbedingungen gut sind und bei der Leistungsprüfung ausdrücklich der Schulweg und auch die Ausstattung des Schulgebäudes berücksichtigt werden.
  2. Die Schulunfähigkeitsversicherung kann schon sehr frühzeitig abgeschlossen werden – bei der „Nürnberger“ mit Schulbeginn.
  3. In jungen Jahren haben Kinder selten Vorerkrankungen oder Freizeitrisiken, so dass die Versicherung meist noch ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse abgeschlossen werden kann.
  4. Und beim Tarif „Schulunfähigkeitsschutz4Future“ gibt eine Option zum späteren Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (fast) ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Das größte Problem von Wechseloptionen zeigt sich immer, wenn später der Wechsel in eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen soll. Auch hier hat die „Nürnberger“ neue Maßstäbe gesetzt. Trotzdem ist noch nicht alles optimal.

Was sind die Fallstricke beim Wechsel?

Die Nürnberger bietet den Wechsel in eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb einer Frist von (nur) 6 Monaten nach

  • erstmaligem Wechsel auf eine weiterführende Schule (z. B. Gymnasium, Realschule, Hauptschule),
  • Beginn einer Berufsausbildung,
  • Berufseintritt oder
  • Aufnahme eines Studiums

der versicherten Person an. Bei einer Monatsrente bis maximal 1.500 € wird dabei im Wesentlichen auf eine erneute Prüfung von Gesundheits- und Freizeitrisiken verzichtet.

Trotzdem gelten hierfür folgende Voraussetzungen:

  • Die versicherte Person darf weder schulunfähig noch erwerbsunfähig oder berufsunfähig im Sinne der verkaufsoffenen Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
  • Bei der versicherten Person liegt keine spezielle Beeinträchtigung (z. B. Abhängigkeit vom Rollstuhl, sehr stark eingeschränkte Hörfähigkeit beider Ohren, sehr stark eingeschränkte Sehfähigkeit beider Augen) vor.
  • Die Annahmerichtlinien des verkaufsoffenen Tarifs lassen die entsprechende Abbildung der Vertragsdaten (z. B. Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Beruf) zu.
  • Die Summe der versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrenten aus allen für die versicherte Person bestehende Verträgen (einschließlich Verträgen bei anderen Versicherungsunternehmen) übersteigen nicht den Höchstbetrag von 1.500 €.
  • Soll der Wechsel in einen BU-Tarif mit Arbeitsunfähigkeitsklausel und/oder zusätzlicher Pflegerente erfolgen, ist weitere Voraussetzung, dass die versicherte Person innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antrag auf Wechsel nicht länger als 2 Wochen durchgehend krankgeschrieben war.

Wird die relativ knapp bemessene Frist von 6 Monaten für den Wechsel in einen verkaufsoffenen BU-Tarif verpasst oder werden die Voraussetzungen für den Wechsel nicht erfüllt, erfolgen nach Beendigung der Schulausbildung bzw. des Studiums nur noch Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit. Die versicherte Person gilt als erwerbsunfähig, wenn sie gesundheitlich beeinträchtigt ist und entweder infolge Krankheit, Verletzung des Körpers bzw. Kräfteverfalls bereits seit 12 Monaten oder voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden täglich nachzugehen.

Vor- und Nachteile der Schulunfähigkeitsversicherung „Schulunfähigkeitsschutz4Future“

vorteilhaft

Der Abschluss ist schon nach Schulbeginn ab einem Alter von 5 Jahren möglich – also zu einer Zeit, in der ADHS, Lese- und Rechtschreibstörung und andere psychische Störungen meist noch nicht diagnostiziert wurden.
Art und Umfang der Antragsfragen können Sie hier einsehen.

vorteilhaft

Die Versicherungsdauer kann bis zum 67. Lebensjahr vereinbart werden.
Wer die Schulunfähigkeitsversicherung ausschließlich wegen der Wechseloption in einen BU-Tarif abschließen will, könnte sich – um den Beitrag niedrig zu halten – auch für die minimale Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr entscheiden. Denn beim Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine neue Versicherungsdauer vereinbart werden.
Allerdings erscheint dies nicht empfehlenswert. Denn wird ein Wechsel (z. B. wegen Schul- oder Erwerbsunfähigkeit) nicht möglich, endet der verbleibende Erwerbsunfähigkeitsschutz tatsächlich zum 55. Lebensjahr – also viel zu zeitig.

vorteilhaft

Die maximal versicherbare Rente beträgt 1.500 €
Um Kosten zu sparen, könnte theoretisch auch hier die versicherte Rente so gering vereinbart werden, dass der monatliche Mindestbeitrag von 5,21 € erhalten bleibt. Denn beim Wechsel in den BU-Tarif kann auch die versicherte BU-Rente neu vereinbart werden.
Das Problem: Im Falle einer Schul- oder später einer Erwerbsunfähigkeit sind monatliche Leistungen unter 500 € vermutlich nicht hilfreich.

vorteilhaft

Maßgeblich für die Leistungsprüfung während der Schulzeit ist der zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung besuchte Unterricht in seiner konkreten Ausgestaltung einschließlich der Hausaufgaben, der Bewältigung des Schulweges sowie der Ausstattung des Schulgebäudes.

vorteilhaft

Bereits bei erstmaligem Wechsel der versicherten Person auf eine weiterführende Schule kann die Schulunfähigkeitsversicherung beendet und (fast) ohne erneute Gesundheitsprüfung auf eine sich unmittelbar anschließende Berufsunfähigkeitsversicherung umgestellt werden.
Da die späteren Berufsrisiken diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind und nach Freizeitrisiken nicht gefragt wird, ist die Chance auf Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Normalkonditionen (also ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse) hoch.

nicht ideal

Nach Tarifwechsel gelten für die BU-Versicherung neue, derzeit unbekannte Versicherungsbedingungen. Diese können besser oder schlechter als die heutigen Bedingungen sein.

ungünstig

Erfolgt der Wechsel in einen BU-Tarif erst mit Beginn einer Berufsausbildung oder bei Berufseintritt, können die dann offensichtlich gewordenen Berufsrisiken zu sehr hohen Beiträgen oder einer Verkürzung der Versicherungsdauer führen – im Extremfall auch zur Unwirksamkeit der Wechseloption

ungünstig

Werden die Fristen für die Wechseloption verpasst oder ist der Wechsel wegen Nichterfüllung der oben beschriebenen Voraussetzungen nicht möglich, geht die Schulunfähigkeitsversicherung in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit mäßigen Versicherungsbedingungen über.

Update vom 25.05.2023:

Seit 05/2023 bietet die Lebensversicherung von 1871 a.G. München ihre ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Schüler einer Grundschule ab 6 Jahren an. Dadurch wird auch die neue Schulunfähigkeitsversicherung „Schulunfähigkeitsschutz4Future“ schon wieder überflüssig. Es bleibt abzuwarten, ob nun auch die „Nürnberger“ reagiert und demnächst eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung für Grundschüler auf den Markt bringen wird.

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