Alternativen zur BU-Versicherung

Arbeitskraftabsicherung – Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

junge Frau mit löchriger Jeans Krankheiten oder Körperverletzungen können dazu führen, dass der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dann ist er berufsunfähig. Im schlimmeren Fall kann er sogar erwerbsunfähig werden und mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen gar keinen Beruf des allgemeinen Arbeitsmarkts mehr ausüben.

Wenn Sie sich vor dem Verlust Ihrer Arbeitskraft finanziell absichern möchten, sollten Sie sich zwei wichtige Fragen stellen.

  1. Benötige ich die monatliche finanzielle Unterstützung bereits im Falle einer Berufsunfähigkeit – also wenn ich meinen zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann?
    Falls ja, bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung den umfassendsten Schutz. Sollte diese wegen bereits erlittener Vorerkrankungen nicht mehr abschließbar sein, kann auch eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Andere Alternativen gibt es dann nicht.
  2. Oder traue ich mir trotz der gesundheitlichen Beschwerden (so lange ich nicht erwerbsunfähig bin) zu, eine andere berufliche Tätigkeit zu finden und auszuüben, mit der ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann?
    In diesem Fall kann auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Arbeitskraftabsicherung sein – aufgrund des löchrigen Versicherungsschutzes jedoch keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hierzu sollten Sie jedoch noch wissen, dass insbesondere bei handwerklichen und körperlich anstrengenden Berufen die statistische Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit deutlich höher ist, als die einer Erwerbsunfähigkeit. Zwei konkrete Beispiele werden dies nachfolgend noch belegen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die umfassendste Arbeitskraftabsicherung

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verzicht auf abstrakte Verweisung zahlt die monatliche Rente, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann. Der Versicherungsschutz gilt also unabhängig davon, welche gesundheitliche Beeinträchtigung zum Arbeitskraftverlust geführt hat und bezieht sich ganz konkret auf den zuletzt – vor Eintritt der Berufsunfähigkeit – ausgeübten Beruf. Das macht die Berufsunfähigkeitsversicherung so wertvoll. Deshalb empfehlen sowohl Verbraucherschutzverbände als auch Experten der Versicherungsbranche diese als umfassendste Absicherung der Arbeitskraft.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht einfach

Seine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man möglichst zeitig abschließen. Mit zunehmendem Alter steigt erfahrungsgemäß das Risiko gesundheitlicher Beschwerden. Und die Gesundheitsfragen sind umfangreich. Wer bereits Vorerkrankungen erlitten hat, muss häufig mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen rechnen. Manchmal lehnen Versicherer einen Antrag auch gänzlich ab. Um dies zu vermeiden, können wir für Sie Risiko-Voranfragen bei verschiedenen Gesellschaften stellen und so herausfinden, ob und welcher Versicherer Ihnen trotz gesundheitlicher Beschwerden ein akzeptables Angebot unterbreitet.

Aber die BU-Versicherer haben in den letzten Jahren auch immer mehr Berufsgruppen zur Prämienkalkulation eingeführt. Damit wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker und viele Bürofachleute preiswerter. Die Versicherer nennen dies risikogerechte Prämienkalkulation – Kritiker dagegen Rosinenpickerei! Denn für körperlich Tätige und Handwerker wurde der wichtige BU-Schutz deutlich teurer.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Alternative

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist, empfehlen manche Vermittler eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung als „preiswertere Alternative“. Doch diese leistet erst, wenn der Versicherte überhaupt keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr für mindestens 3 Stunden täglich nachgehen kann. Wie unzureichend dann die Arbeitskraftabsicherung ist, verdeutlicht folgendes Beispiel:

Nach Angaben eines deutschen Versicherers (Stand: 01/2018) liegt die statistische Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit innerhalb der nächsten 40 Jahre für eine heute 25-jährige Krankenschwester bzw. einem solchen Krankenpfleger bei 48,1 % – die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsunfähigkeit in diesem Zeitraum dagegen bei nur 26,1 %.

Bei einem 25-jährigen Fliesenleger wird das Problem noch deutlicher. Die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit liegt hier bei 65,1 % – die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsunfähigkeit mit 27,8 % deutlich niedriger.

Wir können diese beiden Beispiele durchaus verallgemeinern. Viele handwerklich oder körperlich Tätige werden zwar berufsunfähig – würden von einer EU-Versicherung jedoch keinerlei Leistungen erhalten, weil die Betroffenen eben „nur“ berufsunfähig – aber noch nicht erwerbsunfähig sind. Und fast alle EU-Versicherungen beinhalten keine BUZ-Beitragsbefreiung. Bei Berufsunfähigkeit muss der Betroffene dann sogar noch die Beiträge für seine Versicherung weiter bezahlen. Denn wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann dies in einigen Jahren doch noch zur Erwerbsunfähigkeit führen.

Dieser lückenhafte Versicherungsschutz ist die Erklärung dafür, warum eine EU-Versicherung für körperlich Tätige deutlich preiswerter ist.

Welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden noch angeboten?

Einige Versicherer und Vermittler empfehlen

als preiswerte Alternative zur Arbeitskraftabsicherung – manche sogar als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber diese Versicherungen sichern nicht die Arbeitskraft ab. Sie erbringen oder verweigern ihre Leistungen unabhängig davon, ob der Versicherte noch eine (Rest-)Arbeitskraft besitzt.

Preiswerter sind diese nur, weil sie einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz bieten oder nur bei Eintritt ganz bestimmter Krankheiten leisten – zumal die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit nicht mitversichert sind. Doch wer kann sich aussuchen, infolge welcher Erkrankung er seinen Job und sein Einkommen verliert?

Für Versicherungsgesellschaften und -vermittler mag der Abschluss einer solchen Versicherung eine Alternative sein - für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind es jedoch nur unzureichende Notlösungen.

Übersicht der am häufigsten angebotenen Versicherungsprodukte zur Arbeitskraftabsicherung

BU-Versicherung
(mit Verzicht auf abstrakte Verweisung)
Die Leistung erfolgt
  • in Form einer monatlichen Rente,
  • wenn der zuletzt ausgeübte Beruf
  • infolge einer beliebigen Krankheit oder Körperverletzung
nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann.
BU-Versicherung
(ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung)
Die Leistung erfolgt
  • in Form einer monatlichen Rente,
  • wenn der zuletzt ausgeübte Beruf oder eine andere – der bisherigen Lebensstellung – entsprechende Tätigkeit
  • infolge einer beliebigen Krankheit oder Körperverletzung
nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Leistung erfolgt
  • in Form einer monatlichen Rente,
  • wenn – ungeachtet des bisher ausgeübten Berufs und der bisherigen Lebensstellung – gar keine Tätigkeit
  • infolge einer beliebigen Krankheit oder Körperverletzung
mehr für mindestens 3 Stunden täglich ausgeübt werden kann.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Leistung erfolgt
  • in Form einer monatlichen Rente,
  • wenn bestimmte, im Vertrag vereinbarte Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Sprechen, Gehen, Gebrauch der Hände)
  • infolge einer (fast) beliebigen Krankheit oder Körperverletzung
nicht mehr ausgeübt werden können. (Ausnahmen gibt es beispielsweise bei psychogenem Verlust bestimmter Grundfähigkeiten.)
Dread-Disease-Versicherung
(Schwere-Krankheiten-Versicherung)
Die Leistung erfolgt
  • in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung,
  • wenn bestimmte, im Vertrag vereinbarte schwere Krankheiten (z. B. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt)
  • im vertraglich vereinbarten Schweregrad
diagnostiziert wurden.
Unfall-Versicherung
Die Leistung erfolgt
  • je nach Vereinbarung in Form einer einmaligen Invaliditätsleistung oder einer monatlichen Unfallrente,
  • wenn durch einen Unfall
  • eine dauerhafte Gesundheitsschädigung im vertraglich vereinbarten Umfang (Invaliditätsgrad)
eingetreten ist. Bei Unfallversicherungen hat auch der Versicherer ein jährliches Kündigungsrecht.
Multi-Risk-Versicherung
(Funktionsinvaliditätsversicherung)
Multi-Risk-Versicherungen sind mehr oder weniger gute Kombinationen aus den bereits genannten Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und Unfallversicherungen sowie der Pflegeversicherung. Deshalb sollten Sie die Versicherungsbedingungen sehr genau studieren. Multi-Risk-Versicherungen können als Lebens- oder auch als Sachversicherung kalkuliert sein. Bei Tarifen mit der Kalkulation einer Sachversicherung kann der Versicherer die Beiträge jährlich anpassen oder im Extremfall sogar kündigen.

Fazit:

Es gibt keine wirkliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung! Statistisch mag es korrekt sein, dass eine schlechte Arbeitskraftabsicherung immer noch besser ist als gar keine. Ob das ein Betroffener aber genauso sieht, wenn er nach jahrelanger Beitragszahlung infolge der „falschen“ Erkrankung berufsunfähig wird und deshalb keine Leistungen erhält, darf bezweifelt werden!

Deshalb sollten Sie den BU-Schutz frühzeitig beantragen – also vor dem Eintritt erster Gesundheitsbeschwerden und vor Aufnahme einer risikoreichen Tätigkeit. Und Eltern, deren Kinder nach Abschluss dieses Schuljahrs einen solchen risikoreichen Beruf (z. B. Bäcker, Bauarbeiter, Bauhandwerker, Fleischer, Kraftfahrer, Krankenpfleger usw.) erlernen oder ausüben wollen, sollten ihr Kind unbedingt noch während der Schulzeit versichern. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist in diesem Fall deutlich preiswerter und bleibt es auch nach Beginn der Lehre bzw. Berufstätigkeit. Welche Tarife hierfür geeignet sind, erklären wir während einer Online-Beratung. Sie können dies auch mit diesem Onlinevergleich prüfen.