BU-Schutz für Auszubildende

Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende (Azubis)

Berufskraftfahrer-Azubis mit hohem BU-Risiko

Auch für Auszubildende ist eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Warum dies so ist, merken die meisten leider erst zu spät. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise ein 17-jähriger Azubi der Gesundheits- und Krankenpflege während seiner 3-jährigen Ausbildungszeit berufsunfähig wird, liegt zwar nur bei 0,8 Prozent. Bei Betrachtung des Zeitraums bis zum 65. Lebensjahr erhöht sich der Prozentsatz jedoch auf 49,3 Prozent.

Der Versicherungsschutz wird also mit zunehmendem Alter wichtiger – aber auch teurer. Um dies zu vermeiden, ist ein frühzeitiger Abschluss notwendig!

Mit unserem Online-Vergleich können Sie nicht nur die Beiträge, sondern auch die Versicherungsbedingungen vergleichen und den optimalen Tarif finden.

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner und Vergleich

Warum sollte ein Azubi seine Berufsunfähigkeitsversicherung schon zu Beginn der Ausbildung abschließen?

Hierfür sprechen gleich 3 Gründe.

  1. Auch wenn die statistische Wahrscheinlichkeit gering ist, es wird einen von Berufsunfähigkeit betroffenen Azubi kaum trösten, dass er eine Ausnahme darstellt.
  2. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger ist der Beitrag.
  3. Bald wird auch der heutige Auszubildende von seinem Arbeitseinkommen leben. Sollte er jedoch bis dahin Vorerkrankungen oder Verletzungen erlittenen haben, kann es schwierig bis unmöglich werden, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge zu bekommen.

Insbesondere der letzte Punkt ist bedeutungsvoll. Denn laut dem TK-Gesundheitsreport 2017 zur Gesundheit von Auszubildenden sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten zehn Jahren bei Azubis um 108 Prozent gestiegen. Mit solch einer Diagnose in der Patientenakte ist es aber kaum noch möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu Normalkonditionen abzuschließen. Häufig können dann nur noch sogenannte Alternativen zur Arbeitskraftabsicherung mit unzureichendem Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

Die gesetzliche Absicherung von Azubis ist ungenügend

Viele Jugendliche hoffen auf eine gesetzliche Absicherung. Doch wenn ein Auszubildender „nur“ berufsunfähig wird, hat er keinen Anspruch auf staatliche Hilfe. Selbst wenn er innerhalb des ersten Ausbildungsjahres gesundheitlich so geschädigt wird, dass er gar keinen Beruf erlernen oder ausüben kann, hat er nur bei Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Anspruch auf die ohnehin viel zu geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr erweitert sich dieser Schutz auch auf Freizeitunfälle und Krankheiten. Für die Berechnung der Erwerbsminderungs­rente werden dann jedoch nur 75 Prozent des Durchschnitts­verdienstes aller Versicherten angesetzt, so dass die Höhe der gezahlten Rente zwangsläufig unterdurchschnittlich ausfallen muss.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende?

Soll die Berufsunfähigkeitsversicherung Auszubildende gut und preiswert schützen, ist der optimale Zeitpunkt des Abschlusses wichtig. Denn die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen auch

  • von der versicherten Höhe der Berufsunfähigkeitsrente,
  • von der Versicherungs- und Leistungsdauer,
  • vom Alter bei Vertragsabschluss,
  • vom Gesundheitszustand,
  • von eventuell vorhandenen Freizeitrisiken,
  • aber vor allem auch von der Art der Berufsausbildung

ab. So ist der BU-Schutz für Azubis eines typischen Büroberufs relativ günstig, für einen Erzieher- oder Friseurazubi aber schon deutlich teurer. Die nachfolgend beispielhaft genannten Monatsbeiträge beziehen sich auf eine versicherte monatliche BU-Rente in Höhe von 1.000 € bis zum 67. Lebensjahr (Stand: 06/2024):

Bankkaufmann-Azubi
Eintrittsalter: 20 Jahre
Dialog (SBU-professional)

30,64 €

(Tarifbeitrag: 45,73 €)

Erzieher-Azubi
Eintrittsalter: 20 Jahre
UniVersa (Exklusiv)

49,33 €

(Tarifbeitrag: 72,54 €)

Friseur-Azubi
Eintrittsalter: 20 Jahre
UniVersa (Exklusiv)

62,95 €

(Tarifbeitrag: 92,58 €)

Mit unserem Vergleich (siehe Menüleiste) können Sie die Beiträge auch für Ihren Ausbildungsberuf online berechnen.

Auszubildende in Risikoberufen haben kaum Chancen auf eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung

Die obigen Beispiele zeigen die Tendenz sehr deutlich: Azubis in Risikoberufen haben selbst bei gutem Gesundheitszustand kaum Chancen auf eine preiswerte Absicherung. Für viele Lehrlinge mit handwerklichem Berufsziel sind Berufsunfähigkeitsversicherungen teuer bis unbezahlbar. Viele Gesellschaften versichern diese Jugendlichen in sogenannten Risikoberufen (zum Beispiel die große Gruppe der Berufskraftfahrer) häufig auch nur bis zum 55.  oder 60. Lebensjahr. Dann bleiben gerade die Zeiten mit dem höchsten BU-Risiko unversichert.

Unser Tipp:

Wer einen Beruf mit handwerklicher bzw. schwer körperlicher Tätigkeit oder einen psychisch anstrengenden Beruf erlernen will, sollte seine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler beantragen. Dann ist der Beitrag deutlich niedriger und auch ein Versicherungsschutz bis zum 65. oder 67. Lebensjahr möglich.

Achten Sie auf vollwertigen BU-Schutz – auch während der Ausbildung

Nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Azubis vollwertigen Schutz. Einige reduzieren den Versicherungsschutz während der Ausbildungszeit durch eine so genannte EU-Klausel auf eine ungenügende Erwerbsunfähigkeitsversicherung . Andere verzichten im Falle einer Berufsunfähigkeit während der Ausbildungszeit nicht auf die abstrakte Verweisung. Beides ist nicht akzeptabel. Es gibt genügend gute BU-Versicherungen, bei denen während der Ausbildungszeit das Risiko versichert ist, die begonnene Lehre aus gesundheitlichen Gründen nicht beenden zu können. In den Versicherungsbedingungen steht dann beispielsweise:

Bei Auszubildenden liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, ihre zuletzt betriebene Berufsausbildung so, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen. Berufsausbildung ist ein berufliches Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.

Doch was hilft einem gesundheitlich angeschlagenen Azubi diese Definition, wenn er zwar die Ausbildung beenden, aber dann den Beruf nicht ausüben kann?

Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24. Februar 2010 (Az. IV ZR 119/09) entschieden: „Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.“

Für die Prüfung der Berufsunfähigkeit muss der Versicherer also sowohl die zuletzt betriebene Berufsausbildung als auch die damit angestrebte Berufstätigkeit heranziehen.

Bei manchen Versicherern gilt statt der „zuletzt betriebenen Berufsausbildung“ der mit der Ausbildung angestrebte Beruf als versichert. Dann stellt sich die Frage: Was hilft es einem gesundheitlich angeschlagenen Azubi, wenn er den angestrebten Beruf ausüben könnte – aber die hierfür erforderliche Ausbildung nicht beenden kann?

Vor- und Nachteile, wenn ...

... der angestrebte Beruf versichert ist

ungünstig

Streitigkeiten sind vorprogrammiert, wenn die Vertragsparteien unterschied­liche Vorstellungen zum fiktiven Zielberuf haben (z. B. über den Anteil der Innen- und Außendiensttätigkeit).

vorteilhaft

Bei einem Zielberuf mit hohem körperlichen Tätigkeitsanteil wird der 50%ige BU-Grad häufig eher erreicht.

ungünstig

Bei einem Zielberuf mit hoher Schreibtischtätigkeit wird der 50%ige BU-Grad häufig schlechter erreicht.

ungünstig

Was hilft es einem gesundheitlich angeschlagenen Azubi, wenn er den angestrebten Beruf ausüben könnte – aber nicht die hierfür erforderliche Ausbildung beenden kann?

... die Ausbildungstätigkeit versichert ist

vorteilhaft

Die zuletzt betriebene Ausbildungstätigkeit lässt sich ganz konkret beschreiben. Ein Streit über die Anteile von Büro-, Reise- und körperlicher Tätigkeit ist somit ausgeschlossen.

vorteilhaft

Wird der 50%ige BU-Grad bezüglich der Berufsausbildung nicht erreicht, ist laut BGH-Urteil auch die angestrebte Berufstätigkeit heranzuziehen.

vorteilhaft

Auf Grund der geforderten Flexibilität und geringeren Schreibtischtätigkeit während der Ausbildung kann der Nachweis der Berufsunfähigkeit u.U. leichter erfolgen.

vorteilhaft

Der Azubi gilt als berufsunfähig, wenn er die Ausbildung nicht beenden oder den Beruf nicht ausüben kann.

Doch auch ein berufsunfähig gewordener Auszubildender wird nicht das ganze Leben untätig bleiben wollen. Zum Beispiel für einen berufsunfähig gewordenen Azubi der Gesundheits- und Krankenpflege, kann bei Aufnahme einer anderen Berufsausbildung oder einer ungelernten Tätigkeit leistungsentscheidend sein, welche Lebensstellung der Versicherer für den Fall einer konkreten Verweisung heranzieht. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten – die ursprüngliche Lebensstellung (soziale Wertschätzung und Einkommen) dieses Azubis oder die Lebensstellung, die normalerweise mit dem erfolgreichen Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger/in erreicht wird.

Aber bitte bedenken Sie: die Ausbildungszeit ist nur eine relativ kurze Zeit im gesamten Berufsleben. Deshalb müssen die in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Klauseln auch zum späteren Berufsleben passen. Es gibt einige Erweiterungen, die grundsätzlich bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sind. Wir beraten Sie gern!

Außerdem sollten Sie eine Dynamik (Beitragsdynamik) vereinbaren, um die versicherte BU-Rente dem Kaufkraftverlust durch die jährliche Inflation anpassen zu können

Eine gute Nachversicherungsgarantie ermöglicht später eine problemlose Erhöhung

Die maximal versicherbare BU-Rente für Azubis liegt je nach Versicherer zwischen 750 und 1.500 €. Wer seinen BU-Schutz beispielsweise nach Aufnahme der Berufstätigkeit oder nach Geburt eines Kindes seinem gestiegenen Bedarf anpassen möchte, sollte schon beim Abschluss der BU-Versicherung auf eine gute Nachversicherungsgarantie achten. Versicherungen, die dabei nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten, können trotzdem noch prüfen, ob die versicherte Person inzwischen einen risikoreicheren Beruf oder eine solche Freizeitbeschäftigung ausübt. Dies könnte dann eine Erhöhung der versicherten BU-Rente deutlich teurer oder gar unmöglich machen.

Vorsicht bei Tarifen mit reduzierten Anfangsbeiträgen

Da das Einkommen von Azubis noch gering ist, bieten einige BU-Versicherer spezielle Stufentarife für junge Leute an, bei denen die Beiträge zunächst angenehm niedrig sind – später aber um so höher werden. Unser Vergleich zeigt auch solche Tarife an. Allerdings sollten Sie genau prüfen, ob auch die später höheren Beiträge bezahlbar sind. Der frühzeitige Abschluss mit seinen ganzen Vorteilen wäre umsonst gewesen, wenn der Vertrag irgendwann aus finanziellen Gründen gekürzt oder gar gekündigt werden muss. Deshalb favorisieren wir die klassischen Tarife mit konstanten Beiträgen über die gesamte Versicherungsdauer. Diese sind über die gesamte Versicherungsdauer gesehen teilweise deutlich preiswerter! Und vielleicht erhalten Sie während der Ausbildung für diese wichtige Investition auch einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen von den Eltern. Augenzwinkern

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