Wie lange zahlt die BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsdauer und Leistungsdauer

Die BU-Rente sollte erst enden, wenn die Altersrente beginnt

Die Versicherungsdauer definiert den Zeitraum, innerhalb dessen eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, damit der Versicherer die vereinbarte BU-Rente zahlt. Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange die BU-Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit maximal gezahlt wird.

Im Normalfall enden Versicherungs- und Leistungsdauer zur gleichen Zeit – und idealerweise erst mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Da das Risiko, berufsunfähig zu werden, mit zunehmendem Alter steigt, ist dies die beste, aber auch die teuerste Variante.

Mancher Interessent glaubt, die Berufsunfähigkeitsversicherung kürzer abschließen zu können, weil er dann genug angespart habe. Aber dies klappt eben nur, wenn man vorher nicht berufsunfähig geworden ist und wirklich bis dahin sparen konnte.

Mit unserem Online-Vergleich können Sie verschiedene Varianten berechnen und vergleichen, wie sich eine veränderte Dauer auf die Beiträge auswirkt.

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Versicherungsdauer – Wie lange schützt die Versicherung?

Nur wenn die Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer eintritt, wird die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt. Die Versicherungsdauer kann nach Vertragsabschluss nicht erhöht werden (Ausnahme: der Gesetzgeber erhöht die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung). Deshalb ist wichtig, die Versicherungsdauer ausreichend lang zu vereinbaren – möglichst bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Dadurch erhöhen sich zwar auch die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber bekanntlich wächst das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter. Und es erscheint wenig sinnvoll, gerade in der Zeit des höchsten Risikos unversichert zu sein.

Insbesondere bei älteren Verträgen wurde häufig eine viel zu kurze Versicherungsdauer vereinbart. Bei bestehenden Verträgen sollten Sie deshalb überprüfen, ob der vereinbarte Versicherungsschutz noch bedarfsgerecht ist.

Keine Regel ohne Ausnahme:

Sollten Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalters haben und den BU-Schutz nur temporär erhöhen wollen, dann kann durchaus auch ein Vertrag mit kürzerer Laufzeit zweckmäßig sein; z. B.: wenn der zusätzliche BU-Schutz nur

  • bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder oder
  • bis zur Tilgung eines Immobiliendarlehens oder Gewerbekredites

benötigt wird. Das muss aber nicht zwingend ein Neuvertrag sein. Manche Versicherer ermöglichen auch im Rahmen der Nachversicherungsgarantie eine zeitlich befristete Erhöhung der versicherten BU-Rente innerhalb des Altvertrags. Das hat dann den Vorteil, das keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. zwinkerndes Smiley

Leistungsdauer – Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange die BU-Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit maximal gezahlt wird. Während dieser Zeit müssen auch keine Beiträge mehr bezahlt werden.

Auch wenn die Leistungsdauer ’in Jahren’ angegeben wird, handelt es sich hierbei lediglich um einen Maximalwert – also um die maximale Dauer, falls der Versicherte sofort nach Abschluss des Vertrag berufsunfähig werden würde.

Normalerweise enden Versicherungs- und Leistungsdauer zur gleichen Zeit – und idealerweise erst mit Beginn der Altersrente. Dann wird auch für den Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ein nahtloser Übergang von BU- zu Altersrente gewährleistet und die Gefahr einer Altersarmut reduziert.

Nur in seltenen Einzelfällen ist eine kürzere Versicherungs- und längere Leistungsdauer sinnvoll.

Sind Tarife mit verkürzter Versicherungsdauer preiswerter?

Einige Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit verkürzter Versicherungsdauer bzw. verlängerter Leistungsdauer an. Dort kann der Antragsteller die Versicherungsdauer beispielsweise bis zum 60. Lebensjahr und die Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren. Tritt die Berufsunfähigkeit dann bis zum 60. Lebensjahr ein, wird die Rente bis zum Ende der Berufsunfähigkeit, maximal jedoch bis zum 67. Lebensjahr gezahlt werden. Tritt die Berufsunfähigkeit erst nach dem 60. Lebensjahr ein, werden keine Leistungen fällig.

Eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung ist also nur für Personen empfehlenswert, die nach Ablauf der Versicherungsdauer mit absoluter Sicherheit so vermögend bzw. anderweitig abgesichert sein werden, dass sie danach keinen BU-Schutz mehr benötigen – selbst wenn sie kurz nach Abschluss des Vertrags berufsunfähig werden. Aber ein praktisches Beispiel fällt mir hierzu nicht ein.

Trotzdem wollen wir aufzeigen, wie sich eine verkürzte Versicherungsdauer auf den Beitrag auswirkt. Hierzu vergleichen wir in der nachfolgenden Tabelle die monatlichen Zahlbeiträge für 1.500 € monatliche BU-Rente eines 30-jährigen, Bürokaufmannes (Nichtraucher) mit 90%iger Schreibtischtätigkeit bei einer 37-jährigen Versicherungs-/Leistungsdauer mit den Zahlbeiträgen bei nur 30-jähriger Versicherungs- aber ebenfalls 37-jähriger Leistungsdauer (Tarifstand: 04/2020).

  monatlich zu zahlender Beitrag bei

Gesellschaft / Tarif
37-jähriger Versicherungs- und
37-jähriger Leistungsdauer
30-jähriger Versicherungs- und
37-jähriger Leistungsdauer
Alte Leipziger / BV10 73,21 € 67,50 €
AXA / BV 71,64 € 67,32 €
Baloise / BUV 65,02 € 58,36 €
Continentale / Premium 75,58 € 65,44 €
Dialog / SBU pro 61,70 € 53,24 €
HDI / EGO classic 86,32 € 78,16 €
LV 1871 / Golden SBU(L) 80,42 € 74,20 €
Stuttgarter / T91 69,65 € 63,39 €
Swiss Life / SBU 65,72 € 60,52 €
Volkswohl Bund / SBU 70,16 € 65,81 €

Die Beispiele zeigen, dass sich die Beiträge durch die Verkürzung der Versicherungsdauer nur geringfügig reduzieren. Die Einschnitte beim BU-Schutz sind jedoch beträchtlich. Denn wird der o.g. Bürokaufmann beispielsweise im 62. Lebensjahr berufsunfähig, würde er bei 37-jähriger Versicherungs- und Leistungsdauer noch für 5 Jahre monatlich 1.500 € BU-Rente (insgesamt also 90.000 €) erhalten. Bei der Variante mit nur 30-jähriger Versicherungsdauer könnte er keine Ansprüche geltend machen, denn die Berufsunfähigkeit wäre nach Ablauf der Versicherungsdauer eingetreten.

Und sollte unser Bürokaufmann sich für die 37-jährige Versicherungs- und Leistungsdauer entschieden haben und zu seinem 60. Geburtstag feststellen, dass er finanziell gut abgesichert ist und die Absicherung wirklich nicht mehr benötigt, kann er zumindest zum Ende eines jeden Versicherungsjahres die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen und sich weitere Beitragszahlungen sparen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Verlängerungsoption

Voraussetzung für eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse ist der rechtzeitige Abschluss. Doch auch wenn heute junge Leute diese bis zum 67. Lebensjahr abschließen, ist der nahtlosen Übergang zur Altersrente nicht garantiert. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze erhöht.

Einige BU-Versicherer berücksichtigen dies und erlauben eine Anpassung der Versicherungs- und Leistungsdauer, falls die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wird. In den Versicherungsbedingungen findet man dann einen solchen oder ähnlichen Absatz:

Wenn die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht wird, haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neue Regelaltersgrenze anzupassen. Durch den verlängerten Versicherungsschutz erhöht sich Ihr Beitrag.

Dieses Recht können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Erhöhung der Regelaltersgrenze ausüben.

Dieses Recht besteht nicht, wenn

  • die bei Vertragsabschluss vereinbarte Versicherungsdauer nicht der zu diesem Zeitpunkt gültigen Regelaltersgrenze entspricht,
  • die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat,
  • der Vertrag beitragsfrei ist,
  • die versicherte Person bereits Leistungen aus dem Vertrag erhält oder erhielt oder solche beantragt hat.

Es gibt also gute Gründe, Versicherungs- und Leistungsdauer bis zur derzeit gültigen Regelaltersgrenze zu beantragen. Allerdings bieten derzeit nicht alle BU-Versicherer solch eine Verlängerungsoption an. Außerdem sind auch die Voraussetzungen hierfür teilweise sehr unterschiedlich formuliert.

Unser Tipp:

Eine zu kurz vereinbarte Versicherungsdauer kann nachträglich nicht korrigiert werden. Und die Gefahr einer Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Beantragen Sie deshalb die Versicherungsdauer möglichst bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Wenn dies aus Kostengründen nicht möglich ist, kann vielleicht eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr ein Kompromiss sein. Eine noch kürzere Vertragsdauer dürfte sich jedoch in den meisten Fällen als unzureichend erweisen. Wir beraten Sie gern!

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