Tarife der „LV 1871“

Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

aktualisiert am 25.09.2021

Logo der LV 1871

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ist ein traditionsreicher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, dessen Wurzeln bis 1871 zurückreichen. Heute ist sie nach eigenen Angaben ein Spezialist und Top-10-Anbieter für innovative Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für Lebens- und Rentenversicherungen.

Kontakt:

Lebensversicherung von 1871 a.G. München
Maximiliansplatz 5
80333 München
Telefon: 089/ 55 167 – 11 46
Internet: www.lv1871.de

Die Finanzstärke der LV 1871

Die internationale Ratingagentur „Fitch Ratings“ hatte in 2019 zum 15. Mal in Folge ein „A+“ (stark) mit stabilem Ausblick bestätigt.

Beim M&M LV-Unternehmensrating wird die LV 1871 aktuell (Stand 05/2020) mit „sehr gut“ bewertet. Beim M&M Belastungstest erhielt sie die Bestnote „Ausgezeichnet“. (Der Belastungstest versucht den Versicherer hinsichtlich Solvabilität und damit seiner Krisenfestigkeit in der Zukunft zu beurteilen.)

Auch beim LV-Unternehmensrating der „softfair GmbH“ erhielt die LV 1871 als eines von 10 Unternehmen die Bestnote. Bewertet wurden insgesamt 69 Lebensversicherungen.

Aber all diese Ratings sagen nichts über die Finanzstärke in 20 oder 30 Jahren aus. Umso wichtiger ist: Die LV 1871 unterliegt – wie alle Lebensversicherer mit Sitz (nicht Niederlassung) in Deutschland – der laufenden Finanzaufsicht der BaFin und damit umfangreichen Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz. Für Lebensversicherer, die in Deutschland lediglich eine Niederlassung betreiben, gilt dies nicht.

Die innovativen und leistungsstarken Tarife

Die LV 1871 bietet folgende Tarife an:

  • Golden BU

    Dies ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit konstantem Beitragssatz während der gesamten Dauer. Der Tarif kann gegen Mehrbeitrag um eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und um ein Pflegepaket ergänzt werden.

    Die Arbeitsunfähigkeitsklausel bietet spätestens nach 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) eine auf maximal 24 Monate befristete Rentenzahlung in Höher der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente – auch ohne Nachweis des BU-Grades.

    Das Pflegepaket beinhaltet:

    • eine Pflege-Plus-Option
      Diese erlaubt frühestens zehn Jahre nach Versicherungsbeginn oder zum Ablauf der Versicherungsdauer den Abschluss einer eigenständigen Anschluss-Pflegerentenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
    • eine Pflegebeitragsbefreiung
      Damit übernimmt im Falle einer Berufsunfähigkeit die LV 1871 die Beitragszahlung für das Pflegepaket bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.
    • und einen Pflegebasisschutz
      Bei Pflegebedürftigkeit zahlt die LV 1871 zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsrente die vereinbarte Pflegerente – lebenslang.
  • Golden BU Start

    Der Zusatz „Start“ kennzeichnet den Stufentarif mit reduzierten Anfangsbeiträgen in den ersten zehn Jahren. Auch dieser Tarif kann um die oben genannte Arbeitsunfähigkeitsklausel und das Pflegepaket ergänzt werden. Abschließbar ist der Tarif für junge Leute bis zu einem Eintrittsalter von 27 Jahren. Allerdings sollten sich Interessenten vor dem Abschluss vergewissern, dass der Beitrag auch nach Ablauf der Startphase noch bezahlbar ist.

  • Performer Golden BU

    Bei dieser Tarifvariante werden die Überschüsse nicht mit dem Tarif- bzw. Bruttobeitrag verrechnet. Es ist immer der höhere Tarifbeitrag zu bezahlen und die jährlichen Überschüsse werden in Fonds investiert. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder zum Vertragsende kann das angesparte Fondsguthaben teilweise oder komplett abgerufen werden. Der Einschluss der Arbeitsunfähigkeitsklausel ist auch hier möglich.

  • Golden BU Vorsorgeschutz

    Der Golden BU Vorsorgeschutz übernimmt im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung für die Altersvorsorge und/oder die private Krankenvollversicherung bis zu monatlich 250 €. Der Abschluss dieser Versicherung erfolgt ohne Gesundheitsfragen. Stattdessen gilt eine Wartezeit von 3 Jahren. Wer also bisher versäumt hat, seine private Altersvorsorge mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit auszustatten, findet mit diesem Tarif die Lösung seines Problems.

Das gefällt uns an den Tarifen der LV 1871:

  • Allen vier Tarifvarianten liegt ein ausgezeichnetes Bedingungswerk mit zahlreichen Verbesserungen und Leistungserweiterungen zugrunde.
  • Die Tarife Golden BU, Golden BU Start und Performer Golden BU können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren mit vereinfachter Risikoprüfung beantragt werden. Bei bereits erlittenen Vorerkrankungen bearbeitet die LV 1871 auch anonyme Risiko-Voranfragen.
    Wer möchte, kann seine Versicherbarkeit auch mit dem Online-Tool Quick Risk überprüfen.
  • Der Abschluss einer vollwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder ist bereits für Schüler einer Grundschule ab dem 6. Lebensjahr möglich. Eine Nachmeldung bei Beginn einer Berufsausbildung oder -tätigkeit wird nicht gefordert.
  • Die in den Versicherungsbedingungen zugesicherte Zukunftsgarantie garantiert Studenten und Auszubildenden die Möglichkeit, die ursprüngliche Berufs- und Beitragseinstufung nach Abschluss des Studiums beziehungsweise der Ausbildung überprüfen zu lassen.
    Schüler haben diese Möglichkeit zusätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach
    • einem Wechsel der Schulform,
    • einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe und
    • dem erstmaligen Beginn eines Studiums, einer Berufsausbildung oder einer Berufstätigkeit.
    Eine Beitragserhöhung ist dabei ausgeschlossen – selbst wenn sich bei dieser Prüfung ein höheres Risiko herausstellen sollte.
  • Bei der Nachversicherungsgarantie wird nicht nur auf eine erneute Prüfung der Gesundheit verzichtet – sondern auch auf eine erneute Prüfung von Berufs- und Freizeitrisiken.

Wichtig ist aber auch das Verhalten des Versicherers während der Leistungsprüfung. Wenn BU-Leistungen abgelehnt werden, dann liegt dies zu 48,5 % am Nicht-Erreichen des erforderlichen BU-Grades. Und dieser wird häufig von unabhängigen Gutachtern ermittelt. Doch nicht jeder Gutachter arbeitet wirklich unabhängig. Dies hat offenbar auch die Kanzlei Büchner Rechtsanwälte feststellen müssen. Deshalb erachten wir es für wichtig, dass der Versicherer nur wirklich unabhängig arbeitende Gutachter beauftragt. Die LV 1871 teilte uns hierzu mit:

Zweck einer fachärztliche Begutachtung ist bekanntlich die objektive Feststellung des Leistungsvermögens unseres Kunden. Da Gutachten Zeit und Geld kosten, versuchen wir möglichst auf Grundlage der vom Kunden beigebrachten Befundberichte zu entscheiden. Dazu stehen uns beratende Ärzte/Psychologen zur Seite.
Natürlich kann nicht in jedem Fall auf ein Gutachten verzichtet werden. Wir verfügen daher über ein Verzeichnis von zertifizierten Gutachtern. Stellen wir nach Erhalt des Gutachtens qualitative Mängel fest, vermerken wir dies und vermeiden eine erneute Beauftragung des Gutachters. Dies gilt sowohl für einzelne Gutachter, als auch für Gutachteninstitute.
Es mag vorkommen, dass einzelne Institute bei der Beurteilung der Leistungseinschränkungen überkritisch sind, so dass eine Ablehnung des Leistungsanspruchs einer gerichtlichen Prüfung nicht stand hält. Für uns sind derartige Gutachten höchst problematisch, da sie unserer Reputation schaden.

Das könnte man noch verbessern:

Hauptärgernis war bis Mai 2020 der relativ große Unterschied zwischen Tarif- und Zahlbeitrag – zumal verschiedene Verbraucherschutzorganisationen immer wieder empfehlen, nicht nur auf einen günstigen Zahlbeitrag zu achten, sondern auch auf eine geringe Differenz zum Tarifbeitrag. Dies hat die LV 1871 nun korrigiert.

Grundsätzlich ist es erst einmal positiv zu bewerten, wenn ein Versicherer klar definiert, wie er die Leistungsprüfung bei Teilzeitbeschäftigten durchführt. Aber die im Mai 2020 eingeführte Teilzeitklausel erscheint mir nicht optimal. Denn die LV 1871 berücksichtigt zur Ermittlung des Grades der Berufsunfähigkeit dann die Teilzeittätigkeit und zusätzlich die Tätigkeit als Hausfrau/-mann sowie die Tätigkeiten zur Versorgung von im gleichen Haushalt lebenden, pflegebedürftigen Angehörigen – sofern solche Tätigkeiten ausgeübt werden. Nun lässt sich über die Tätigkeit einer Hausfrau bzw. eines Hausmanns vortrefflich streiten. Vielleicht haben andere Familienmitglieder bereits Haushaltstätigkeiten übernommen, die dem Versicherten zunehmend schwerer fielen. Vielleicht wurden solche Aufgaben auch schon vor Jahren an Dienstleistungsunternehmen vergeben. Wird die LV 1871 diese Haushaltsarbeiten trotzdem noch bei der Ermittlung des BU-Grades berücksichtigen?

Besser ist nach meiner Ansicht, wenn bei der Leistungsprüfung der zuletzt ausgeübte Beruf herangezogen und auf die im Betrieb übliche Vollzeittätigkeit oder zumindest auf die während der Vertragslaufzeit höchste ausgeübte Stundenzahl hochgerechnet wird.

Sie wünschen ein Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871?

  • Möglichkeit 1:
    Sie wenden sich direkt an die Versicherungsgesellschaft (Kontaktdaten siehe oben).
  • Möglichkeit 2:
    Sie vergleichen die Beiträge und Versicherungsbedingungen der LV 1871 mit denen anderer BU-Versicherer hier online.

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  • Möglichkeit 3:
    Sie vereinbaren einen Termin für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Beratung (siehe unten).

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