Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung – eine preiswerte Alternative?

Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähig ist, wer infolge irgendeiner Erkrankung oder Körperverletzung voraussichtlich dauerhaft gar keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts ausüben kann.

Bei der Beurteilung spielen also

  • der zuletzt ausgeübte Beruf,
  • die bisherige Lebensstellung (soziale Wertschätzung und bisheriges Einkommen) und
  • die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt (Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen)

keine Rolle. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Prüfung lediglich Arbeitsplätze in eigens für Behinderte eingerichteten Werkstätten und Heimen.

Wenn beispielsweise ein Handwerksmeister mit seinen gesundheitlichen Beschwerden derzeit noch mindestens 3 Stunden täglich als Verkäufer im Baumarkt arbeiten könnte, werden keine Versicherungsleistungen fällig – auch wenn er diesen Job gar nicht angeboten bekommt. Damit ist der Schutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich geringer.

Trotzdem empfehlen einige Vertreter der Versicherungsbranche den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits- oder sogar einer Grundfähigkeitsversicherung als preiswerte Alternative, ohne umfassend die Nachteile bzw. die Gründe für die geringeren Kosten zu benennen.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wann leistet eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die vertraglich vereinbarte monatliche Rente wird bei den meisten Tarifen erst dann gezahlt, wenn die versicherte Person wegen ihrer gesundheitlichen Beschwerden keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts für mindestens 3 Stunden täglich nachgehen kann. Bei einigen Tarifen ist zusätzliche Voraussetzung, dass aus dieser Erwerbstätigkeit auch kein Einkommen oberhalb der monatlichen Grenze für eine geringfügige Beschäftigung erzielt wird. Unter Berücksichtigung des Mindestlohnes darf der Versicherte dann also maximal 2 Stunden täglich arbeiten.

Diesbezüglich gelten bei den meisten privaten Tarifen also sogar strengere Regeln als beim Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Dieser zahlt zumindest auch die halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherte weniger als sechs Stunden aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann – vorausgesetzt, er erfüllt die anderen versicherungstechnischen Voraussetzungen wie Pflichtbeitragsjahre und Wartezeiten.

Übrigens – unseren Online-Vergleich zu Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mussten wir wegen zu geringer Nachfrage wieder entfernen.

Der Trick der Marketing-Experten

Für Handwerker und andere körperlich Tätige ist der umfassende Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung leider sehr teuer. In solchen Fällen zeigt der verkaufsorientierte Versicherungsvermittler häufig das Risiko einer Berufsunfähigkeit auf und begründet damit die Notwendigkeit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Dieser Trick dient der gezielten Manipulation. Denn wie hoch das Risiko bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsunfähigkeit wirklich ist, verschweigt er. Zu viele Daten würden vermutlich das Verkaufsgespräch stören. Augenzwinkern

Wie wahrscheinlich sind Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit?

Betrachten wir dies am besten an zwei konkreten Beispielen (Stand: 01.04.2020)

Beispiel 1: 25-jähriger Bürokaufmann

Die statistische Wahrscheinlichkeit, bis zum 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt für ihn bei 30,5 % – die einer Erwerbsunfähigkeit bei 24,4 %.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist zwar etwas preiswerter, versichert aber das Berufsunfähigkeitsrisiko auch nur teilweise.

Beispiel 2: 25-jähriger Fliesenleger

Seine statistische Wahrscheinlichkeit, bis zum 65. Lebensjahr berufsunfähig zu werden, liegt bei 65,1 % – die einer Erwerbsunfähigkeit bei 27,9 %.

In den meisten Fällen wird ein Fliesenleger also berufsunfähig – aber nicht erwerbsunfähig – und erhält dann keinerlei Leistungen aus der EU-Versicherung.

Das zweite Beispiel verdeutlicht: Von 100 Fliesenlegern werden statistisch gesehen 65 berufsunfähig, aber nur 28 erwerbsunfähig. Für diese 28 Fliesenleger wäre natürlich auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hilfreich. Für die 37 Fliesenleger, die „nur“ berufsunfähig – aber eben nicht erwerbsunfähig – werden, ist die Versicherung dagegen wertlos. Trotz jahrelanger Beitragszahlungen erhalten diese keine Leistungen, da sie ja (noch) nicht erwerbsunfähig sind.

Besser ist es, sich frühzeitig mit dem Problem der Arbeitskraftabsicherung zu beschäftigen und die Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig zu beantragen. Meist ist es schon während der Schulzeit absehbar, dass ein Kind einen sogenannten Risikoberuf erlernen oder ausüben wird. Und zu diesem Zeitpunkt besteht noch die Chance, eine dauerhaft günstige Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler abzuschließen.

Ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wirklich preiswert?

Unter Berücksichtigung des eingeschränkten Versicherungsschutzes erscheint die EU-Versicherung dann nicht mehr ganz so preiswert. In einem Tarif mittlerer Qualität muss beispielsweise der 25-jähriger Fliesenleger für eine versicherte monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 Euro bis zum 65. Lebensjahr je nach Anbieter zwischen 57 € und 102 € monatlich bezahlen. Und es gibt noch ein Problem.

Keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Bei Lebens- und Rentenversicherungen bieten die Versicherer gegen einen geringen Mehrbeitrag einen Zusatzbaustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ an. Dann entfällt die weitere Beitragszahlung, falls die versicherte Person berufsunfähig wird. Das Sparziel bleibt somit ungefährdet.

Genauso könnten die Versicherer auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einem solchen Zusatzbaustein ausstatten und die weitere Beitragszahlung übernehmen, falls der Versicherte zunächst „nur“ berufsunfähig und erst später erwerbsunfähig wird. Haben die Versicherer übersehen, dass auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten bleiben muss, weil sich der Gesundheitszustand des Versicherten im Laufe der Zeit noch weiter verschlechtern kann? Oder haben die Versicherungsunternehmen nur ein begrenztes Interesse, einen schon berufsunfähig gewordenen Versicherten weiterhin zu versichern? Sind sie vielleicht sogar froh, wenn der Betroffene seine EU-Versicherung kündigt?

Jedenfalls gibt es derzeit kaum EU-Tarife mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.

Wovon sollen die Beiträge bezahlt werden, wenn der Versicherte zunächst nur berufsunfähig wird?

Es gibt unbestritten Krankheiten und Schicksalsschläge, bei denen die versicherte Person in kürzester Zeit aus dem Berufsleben gerissen und sofort erwerbsunfähig wird. Viele Krankheiten verlaufen aber allmählich bzw. in Schüben und führen erst nach Jahren der Berufsunfähigkeit letztendlich zur Erwerbsunfähigkeit. Leider gibt es hierzu keine verlässliche Daten.

Wovon soll der Betroffene die Beiträge für seine EU-Versicherung weiterbezahlen, so lange er „nur“ berufsunfähig ist? Er hat dann zwar seinen Job und sein ursprüngliches Einkommen verloren – die Beiträge müssen aber weiter in voller Höhe gezahlt werden. Häufig wird der Versicherte hierzu nicht in der Lage sein und den Versicherungsschutz zum ungünstigsten Zeitpunkt aus finanziellen Gründen kündigen müssen. Wenn das Fortschreiten der Erkrankung einige Jahre später doch noch zur Erwerbsunfähigkeit führt, besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. Dies ist sowohl für Verbraucher als auch für verantwortungsvolle Vermittler unbefriedigend. Deshalb fordere ich die Anbieter auf, nachzubessern und einen Baustein „Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit“ grundsätzlich oder zumindest optional anzubieten.

Auch Analysehäuser sollten ihre Bewertung überprüfen!

Versicherungsvertreter und -makler leben von Provisionen bzw. Courtagen und sind damit auf eine erfolgreiche Vermittlung von Versicherungen angewiesen. Insofern ist es zwar nachvollziehbar – aber nicht unbedingt lobenswert – wenn einige Vermittler aus Mangel an Alternativen auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in der jetzigen Form relativ unkritisch empfehlen und vermitteln. Aber sie bekommen derzeit auch noch Rückendeckung von Analysehäusern, die diese Versicherungen mit dem besten Produktrating bewerten – selbst wenn diese Tarife ungünstigere Leistungsvoraussetzungen als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben und keine Möglichkeit der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bieten.

Nach meiner Ansicht geht ein solcher Test bzw. eine solche Bewertung am tatsächlichen Kundeninteresse vorbei. Deshalb appelliere ich an alle Analysehäuser, bei der Erstellung von Ratings nicht nur die einzelnen Bedingungspunkte der aktuellen Angebote zu vergleichen, sondern auch das Kundeninteresse ausreichend zu berücksichtigen. Ein Vertrag zur Absicherung der Arbeitskraft, den der Versicherter bei eingeschränkter Arbeitskraft (sprich: Berufsunfähigkeit) mit großer Wahrscheinlichkeit aus finanziellen Gründen kündigen muss, hat nun wirklich keine Bestnoten verdient. Aber wie unsinnig manche Auszeichnungen sind, verdeutlicht der Titel beste Berufsunfähigkeitsversicherung eindrucksvoll.

Unser Vergleich im Überblick

Trotz aller Kritik wollen wir Ihnen einen Vergleich zu Erwerbsunfähigkeitsversicherungen nicht vorenthalten. So können Sie selbst die Beiträge der verschiedenen Tarife berechnen und die Versicherungsbedingungen vergleichen. Bei unserem Vergleich können Sie nicht nur die Höhe der gewünschten EU-Rente und die Versicherungsdauer vorgeben – Sie können auch auswählen, welche Leistungskriterien Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung erfüllen soll.

Nachfolgend ein paar Beispiele:

  • Bei einigen Tarifen wird die EU-Rente ausgezahlt, wenn die versicherte Person keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts mehr für mindestens 3 Stunden täglich ausüben kann. Andere Tarife leisten erst, wenn zusätzlich auch noch das daraus erzielte Einkommen unterhalb der Grenze für eine geringfügige Beschäftigung (derzeit 520 €) liegt. Bei täglich 2-stündiger Tätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn (derzeit 12 €/Stunde) wird dies schon überschritten.
  • Normalerweise muss die Erwerbsunfähigkeit „voraussichtlich auf Dauer“ (laut Rechtsprechung mindestens 3 Jahre) bestehen, um Leistungen zu erhalten. Bei unserem Vergleich können Sie die Tarife ausfiltern, bei denen der Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt ist, um nicht auf die langfristige Voraussage des Arztes angewiesen zu sein.
  • Die meisten Versicherer zahlen die vereinbarte EU-Rente auch rückwirkend, wenn die Erwerbsunfähigkeit wegen fehlender Prognose oder aus anderen Gründen verspätet gemeldet wird – manche aber auch nicht.
  • Einige Versicherer behalten sich das Recht, die EU-Leistungen „in besonderen, begründeten Einzelfällen“ zeitlich befristet anzuerkennen. Dann muss der Versicherte nach Ablauf der Frist einen neuen Leistungsantrag stellen und erneut beweisen, dass er immer noch erwerbsunfähig entsprechend der Versicherungsbedingungen ist.

Wenn Sie sich also für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung interessieren, achten Sie bitte nicht nur auf die Beiträge, sondern auch auf die Versicherungsbedingungen. Und bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung: Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Fazit:

Wünschenswert wäre, dass sich jeder Interessent einen vollwertigen BU-Schutz in angemessener Höhe leisten kann. Dann gäbe es auch nichts dagegen einzuwenden, wenn zur Vervollständigung der Angebotspalette auch Versicherungen mit reduziertem Versicherungsschutz angeboten werden.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne eine BU-Beitragsbefreiung ist nach meiner Ansicht aber keine Alternative zur Arbeitskraftabsicherung – sondern lediglich eine unbefriedigende Notlösung.

Das Problem der fehlenden Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit besteht auch bei den meisten Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und Multi-Risk-Versicherungen!

Allerdings betrachte ich diese Produkte keinesfalls als Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung. Denn diese Versicherungen erbringen oder verweigern die Leistungen unabhängig davon, ob die versicherte Person noch eine (Rest-)Arbeitskraft besitzt.

Stellungnahme der Swiss Life AG - Niederlassung für Deutschland vom 11.05.2016:
Ziel einer EU-Police ist es, einen einfacheren (mit Blick auf die Risikoprüfung) und günstigeren (mit Blick auf die Prämie) Zugang zur Arbeitskraftabsicherung zu verschaffen, als dies bei einer BU-Police der möglich ist. Dies gelingt durch einen Leistungsbegriff, der unterhalb dem von der BU angesiedelt ist: Anstelle der Fähigkeit, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit auszuüben, ist bei der EU nur noch die Fähigkeit versichert, eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben.
 
Durch Einschluss einer BUZ-B wird dieser gewollt reduzierte Leistungsumfang teilweise wieder ausgehebelt – denn bei der BUZ-B ist dann wieder der klassische Leistungsbegriff der BU mitversichert. Man hätte daher dann im Prinzip die gleiche Risikoprüfung wie bei der BU, was das Produkt komplexer macht. In der Abwicklung könnte dies auch bedeuten, dass EU angenommen wird, die Beitragsbefreiung aber nicht. Und das günstigere Prämienniveau ginge zumindest teilweise wieder verloren. Die Erreichung der ursprünglich mit einer EU-Police angestrebten Ziele würde man daher durch zusätzlichen Einschluss einer BUZ-B konterkarieren.
Statement des Continentale Versicherungsverbundes auf Gegenseitigkeit vom 13.05.2016:
Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – neben der Berufsunfähigkeitsversicherung – die einzig „echte“ Alternative zur Absicherung der Arbeitskraft ist, stehen wir der Produktidee grundsätzlich offen gegenüber. Derzeit befinden wir uns in der Phase von Vorüberlegungen. Zu Bedenken ist hierbei, dass durch eine solche Regelung die Grenzen zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit weiter schwinden und die Produktabgrenzung komplizierter werden würde.

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