Unfallversicherung

Unfallversicherungen sind zur Absicherung der Arbeitskraft ungeeignet

Ausrutscher auf Bananenschale Laut einer forsa-Umfrage aus dem Jahr 2013 ist eine private Unfallversicherung bei Verbrauchern die beliebteste Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft. 57 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Bundesbürger setzen auf eine Unfallversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen des Verlusts der Arbeitskraft zu schützen.

Diese fatale Fehleinschätzung führt zu einem trügerischen Schutz. Denn Unfälle sind – je nach Statistik – nur in 10 % bis 14 % der Fälle Ursache einer Berufsunfähigkeit. Die Hauptursachen bleiben mit der Unfallversicherung unversichert.

Wann leistet eine private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Dieser liegt in der Regel nur dann vor, wenn die versicherte Person durch ein

  • plötzlich,
  • von außen,
  • unfreiwillig,
  • auf den Körper wirkendes
  • Ereignis (Unfallereignis)

eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Die klassische Unfallversicherung leistet nur, wenn all diese Punkte erfüllt sind. Insofern bleiben beispielsweise Körperverletzungen durch Eigenbewegungen (nicht von außen) oder Erfrierungen (nicht plötzlich) unversichert – sofern in den Versicherungsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.

Auch bei Gesundheitsschädigungen durch Krankheiten kann der Versicherte keine Hilfe erwarten. Selbst Unfälle infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unfallversicherungen sind zur Arbeitskraftabsicherung ungeeignet!

Viele Unfall-Tarife bieten auch eine monatliche Unfall-Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad an. Aber die Leistung erfolgt eben nur bei Invalidität infolge eines Unfalls und ist kein Ersatz für eine BU-Rente.

Unfälle sind nur zu etwa 10 % Ursache einer Berufsunfähigkeit!

Deutlich häufiger führen Erkrankungen der Psyche, des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Krebs und andere bösartige Geschwülste zur Berufsunfähigkeit – und diese bleiben unversichert.

Der ausgeübte Beruf spielt keine Rolle

Maßgebend für die Leistung ist ausschließlich der eingetretene Invaliditätsgrad. Ob die versicherte Person mit der erlittenen Gesundheitsschädigung ihren Beruf noch ausüben kann, ist völlig bedeutungslos.

Unfallversicherungen können auch von der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie frühzeitig abschließen und die Versicherungsdauer idealerweise bis zum Renteneintrittsalter vereinbaren. Aber Unfallversicherungen werden nur mit kurzer Versicherungsdauer angeboten und verlängern sich nach Ablauf jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keiner der Vertragsparteien gekündigt hat. Ja, Sie haben richtig gelesen. Auch die Versicherungsgesellschaft kann zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer kündigen.

Ein unrühmliches Beispiel war hier die Generali Versicherung, die sich 2017 von einem Großteil ihrer unrentabel gewordenen Verträge gelöst hat. Aber was nützt einem Versicherten eine Arbeitskraftabsicherung, die später vom Versicherer gekündigt werden kann?

Eine Unfallversicherung kann eine fehlende Arbeitskraftabsicherung nicht ersetzen, eine bestehende aber durchaus ergänzen. Mit der Auszahlung der einmaligen Invaliditätsleistung können beispielsweise Haus und Auto behindertengerecht umgebaut oder laufende Mehrkosten dauerhaft beglichen werden.

Vor- und Nachteile einer privaten Unfallversicherung gegenüber einer BU-Versicherung

Vorteile:

  • preiswerter Versicherungsschutz
  • leistet auch ohne Eintreten einer Berufsunfähigkeit
  • einfachere Gesundheitsprüfung bei Antragstellung

Nachteile:

  • leistet nur bei Invalidität infolge eines Unfalls
  • die hauptsächlichen Ursachen für Berufsunfähigkeit bleiben unversichert
  • mögliche Kürzung der Leistung bei Mitwirkung von Erkrankungen
  • beidseitige Kündigungsmöglichkeit, also auch durch das Versicherungsunternehmen