gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente – So hilft der Staat

Erwerbsminderungsrente im Überblick Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 gibt es für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Der Staat hilft unter bestimmten Voraussetzungen nur noch mit einer zweistufigen Erwerbsminderungsrente. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt, wenn der dort Versicherte gar keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr nachgehen kann.

Voraussetzung für die volle Erwerbsminderungsrente ist, dass der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden pro Tag erwerbsfähig ist. Liegt die Erwerbsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden pro Tag, liegt nur eine teilweise Erwerbsminderung vor. In diesen Fällen wird auch nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Wer kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten?

Grundsätzlich können Personen, die in der Deutschenn Rentenversicherung versichert sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Es gelten jedoch folgende Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss die versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllen. Er muss also in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben. Darüber hinaus gilt eine Wartezeit – die versicherte Person muss in der Regel mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein. Für Auszubildende gelten verkürzte Wartezeiten!
  • Der Versicherte muss auch die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen. Er muss also wegen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, mindestens drei bzw. sechs Stunden täglich zu arbeiten – und zwar nicht nur in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit, sondern in irgendeinem Beruf des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die bisherige Lebensstellung (soziale Wertschätzung und bisher erzieltes Einkommen) bleiben bei der Leistungsprüfung unberücksichtigt.

Studenten haben meist keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nur wenn vor dem Studium eine rentenversicherungspflichtige Berufsausbildung abgeschlossen oder eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, könnte ein derartiger Anspruch bestehen. Dies ist aber nur ein Grund, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Studenten wichtig ist.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist somit individuell unterschiedlich. Grundsätzlich orientiert sich die Berechnung an den bisherigen Beitragszahlungen des Versicherten sowie an der Höhe des bisherigen Einkommens. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung können die aktuelle Höhe der „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ der jährlichen Renteninformation entnehmen.

Und Sie hängt natürlich auch davon ab, ob Anspruch auf die volle oder nur die halbe Erwerbsminderung besteht. Die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2021 neu zugegangenen monatlichen Renten wegen voller Erwerbsminderung lag bei 917 €.

Es gibt noch eine Besonderheit:
Wer weniger als sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann, ist nur teilweise erwerbsgemindert und kann normalerweise nur die halbe Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Ist der Anspruchsberechtigte jedoch gleichzeitig noch arbeitslos, weil kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist, erhält er trotz der nur teilweisen Erwerbsminderung die volle Erwerbsminderungsrente.

Wie viel Anträge werden abgelehnt?

Es gibt viele Gründe, warum Anträge auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden können, wie zum Beispiel mangelnde medizinische Unterlagen oder fehlende Nachweise über die Arbeitsunfähigkeit.

So wurden in 2021 174.825 Anträge bewilligt und 143.980 abgelehnt. Das entspricht einer Ablehnungsquote von ca. 45 %.

Dies zeigt:

  1. Offenbar fühlen sich manche Versicherte kränker, als sie es wirklich sind.
  2. Die Ablehnungsquote bei Anträgen auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist deutlich höher als bei Anträgen auf private Berufsunfähigkeitsrenten.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Unser Tipp:

Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist und „nur“ berufsunfähig wird, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene zwar noch irgendeine andere Tätigkeit ausüben könnte, aber auf Grund seines Gesundheitszustandes keine Tätigkeit angeboten bekommt. Nur wer gar keinen Beruf mehr mindestens drei bzw. sechs Stunden täglich ausüben kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Allerdings wird diese nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard erhalten zu können. Deshalb weisen auch Verbraucherschützer und Medien immer wieder auf die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hin.

Auf unserer Website erhalten Sie umfassene Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und mit unserem Vergleich können Sie verschiedene Tarife vergleichen.

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