Vorsicht bei Kündigung oder Wechsel

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen oder wechseln

Kündigung Das Kündigen oder Wechseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eher die Ausnahme. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit und dann sollte man natürlich abgesichert sein. Ein Neuabschluss wird dagegen wegen des höheren Eintrittsalters oder bereits erlittener Vorerkrankungen immer schwieriger. Trotzdem können persönliche oder gesellschaftliche Veränderungen den bestehenden Schutz infrage stellen und einen Tarifwechsel sinnvoll erscheinen lassen. Doch ein solcher Schritt will gut überlegt sein. Auch wenn es gute Gründe für eine Kündigung oder einen Wechsel geben mag – es gibt immer auch Gründe, die dagegen sprechen.

Und eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht!

Wie kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?

Einen BU-Vertrag können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Diese entspricht der vereinbarten Prämienzahlungsperiode. Bei jährlicher Zahlweise ist dies also das jeweilige Versicherungsjahr (nicht Kalenderjahr), bei monatlicher Zahlweise der jeweilige Monat. Einige Tarife sehen eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr vor.

Die Kündigung kann in Textform (also auch per E-Mail ohne Unterschrift) erfolgen. Der Empfänger muss jedoch eindeutig den Absender und die Versicherungsnummer identifizieren können. Bei BUZ-Versicherungen (Berufsunfähigkeits­zusatzversicherungen) erklären Sie eindeutig, ob nur die Zusatzversicherung oder der gesamte Vertrag gekündigt werden soll.

Kündigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur im Notfall – oder nur, wenn Sie die Zusage für eine bessere Absicherung in den Händen halten. Wenn Sie bereits bestimmte Erkrankungen erlitten oder ein erhöhtes Berufs- oder Freizeitrisiko haben, kann ein späterer Neuabschluss teuer oder auch unmöglich werden. Bei temporären Zahlungsschwierigkeiten bieten viele Versicherer Optionen, um den BU-Schutz nicht gänzlich zu verlieren.

Auch der Wechsel hat nicht nur Vorteile

Wollen Sie eine bestehende Versicherung durch eine bessere ersetzen, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen und die alte Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen. Dabei sollten Sie genau diese Reihenfolge, aber auch die Kündigungsfristen des Altvertrags einhalten. Damit sind selbst manche Vermittler überfordert, wie dieser Artikel von Rechtsanwalt Reichow eindrucksvoll dokumentiert. Deshalb sollten Sie den Austausch nicht eigenmächtig versuchen. Nutzen Sie dabei die Hilfe eines Fachmanns Ihres Vertrauens.

Häufige Gründe für den Wechselwunsch:

  • Dem Antragsteller sind schwerwiegende Fehler beim Abschluss der "alten" Versicherung aufgefallen (z. B. unakzeptable Versicherungs­bedingungen, zu kurze Laufzeit, fehlerhafte Gesundheitsangaben).
  • Der Versicherer erhöht den Beitrag (z. B. durch Reduzierung der Überschüsse).
  • Der Versicherungsnehmer hat eine Absicherung mit deutlich besseren Leistungen oder Bedingungen gefunden.
  • Der Versicherte kann (z. B. nach einem Berufswechsel) einen vergleichbaren Schutz jetzt deutlich preiswerter erhalten.

Häufige Gründe, die dagegen sprechen:

  • Bei einem Neuantrag sind erneut Fragen zu Beruf, Hobby und Gesundheit zu beantworten. Die Fristen bezüglich Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags durch die Versicherungs­gesellschaft bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben beginnen neu. Bei Ihrem Altvertrag sind diese Fristen (maximal 10 Jahre) vielleicht bald oder bereits abgelaufen.
  • Das versicherungstechnische Eintrittsalter hat sich inzwischen erhöht. Dadurch kann der Beitrag jetzt höher ausfallen.
  • Inzwischen erlittene Vorerkrankungen, erhöhte Freizeit- oder Berufsrisiken können zu Risiko­zuschlägen, Leistungs­ausschlüssen oder zur Ablehnung des Antrags führen.

Auch unser Rechner zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann keine individuellen Risikozuschläge wegen eventuell erhöhter Gesundheits- oder Freizeitrisiken berücksichtigen. Aber wir können bei Bedarf eine Risikovoranfrage stellen und so vorab erfahren, ob der Versicherer Ihren Antrag zu Normalkonditionen annehmen würde.

Unser Tipp:

Eine zu niedrig vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ist kein zwingender Grund für einen Tarifwechsel. Zur Erhöhung der versicherten Rente bieten viele Tarife eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Mit dieser Option kann die versicherte BU-Rente innerhalb bestimmter Fristen oder bei exakt definierten Ereignissen erhöht werden. Ist eine Nachversicherung nicht möglich, kann die insgesamt versicherte Rente auch durch den Abschluss einer ergänzenden, zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung bedarfsgerecht angepasst werden.

Wie sollte der Wechsel erfolgen?

Der Wechsel der Versicherung muss möglichst nahtlos erfolgen und gut vorbereitet sein. Die neue Versicherung ist so zu beantragen, dass sie zeitgleich mit dem Wegfall der bestehenden Absicherung beginnt. Wenn Sie eine Doppelversicherung vermeiden wollen, achten Sie auf die Kündigungsfristen Ihres Altvertrags.

Auf jeden Fall sollten Sie die bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung erst kündigen, wenn Sie die verbindliche Zusage für die neue Versicherung haben. Es wäre fatal, wenn Sie die bestehende Absicherung bereits gekündigt haben und Ihr neuer Antrag dann nur zu erschwerten Bedingungen oder gar nicht angenommen wird.

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