das versicherungstechnische Eintrittsalter

Wie werden Eintrittsalter und Endalter einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet?

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen auch vom (versicherungstechnischen) Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn – dem sogenannten Eintrittsalter – ab. Je früher Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto niedriger ist der Beitrag. Doch die Versicherer berechnen das versicherungstechnische Eintrittsalter und auch das Endalter recht unterschiedlich. Das führt zu überraschenden Folgen.

Die 2 häufigsten Berechnungsmethoden zum Eintrittsalter

Ermittlung nach dem Kalenderjahresverfahren

Dieses Verfahren wird von den meisten BU-Versicherern genutzt. Das Eintrittsalter berechnet sich aus der Differenz des Kalenderjahres bei Vertragsbeginn und des Geburtsjahres der zu versichernden Person. Dadurch erhöht sich das versicherungstechnische Eintrittsalter für alle Personen immer zum Jahreswechsel.

Wer z. B. am 01.01.1993 geboren ist, hat bei einem Versicherungsbeginn in 2023 immer ein Eintrittsalter von 30 Jahren.

Diese Berechnungsvariante nutzen beispielsweise:

Ermittlung nach dem Halbjahresverfahren

Auch dieses Verfahren wird von vielen BU-Versicherern genutzt. Dabei wird das Eintrittsalter der zu versichernden Person zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns entweder auf- oder abgerundet. Bei der Berechnung nach dieser Methode wird das Eintrittsalter wird also schon 6 Monate vor dem eigentlichen Geburtstag ein Jahr höher.

Wer z. B. am 01.01.1993 geboren ist, hat bei einem Versicherungsbeginn bis spätestens 01.07.2023 ein Eintrittsalter von 30 Jahren – danach von 31 Jahren.

Diese Berechnungsvariante nutzen beispielsweise:

  • InterRisk,
  • Stuttgarter,
  • SwissLife und
  • UniVersa

Nur wenige Versicherer nutzen das umgangssprachliche Alter nach vollendeten Lebenjahren (zum Beispiel: Hannoversche, Canada Life und Nürnberger).

Probleme der unterschiedlichen Berechnungsvarianten in der Praxis

  • Manche Verbraucher schieben den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung vor sich hin und wundern sich dann, wenn sich ihr (versicherungstechnisches) Eintrittsalter – und damit der Beitrag erhöht – hat, obwohl sie in der Zwischenzeit noch gar keinen Geburtstag hatten.
  • Vergleichsportale, die statt nach Geburtsdatum nach dem Eintrittsalter fragen, müssen zwangsläufig fehlerhafte Ergebnisse liefern. Denn ein und dieselbe Person kann bei verschiedenen Versicherern ein unterschiedliches Eintrittsalter haben.
  • Auch wenn ein BU-Versicherungsvergleich zwar nach dem Geburtsdatum – dann aber nach dem gewünschten Endalter fragt, kann er nur Äpfel mit Birnen vergleichen. Denn das versicherungstechnische Endalter wird nach dem gleichen Schema unterschiedlich berechnet. Wer beispielsweise am 01.01.1993 geboren ist und bei einem Versicherungsbeginn zum 01.10.2023 eine Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr wünscht, erhält von der Continentale ein Angebot mit einer Versicherungsdauer von 35 Jahren. Bei der WWK wäre dagegen das versicherungstechnische Endalter von 65 Jahren bereits nach einer Versicherungsdauer von nur 34 Jahren erreicht. Deshalb fragen wir bei unserem Vergleich nach der gewünschten Versicherungsdauer in Jahren.

Unser Tipp:

Achten Sie sowohl bei BU-Versicherungsvergleichen als auch bei einzelnen Angeboten immer darauf, dass immer das Geburtsdatum und die gewünschte Versicherungsdauer in Jahren bzw. ein konkretes Datum für das Vertragsende angegeben sind. Die Abfrage von Eintritts- und/oder Endalter können falsche bzw. nicht vergleichbare Angebote zur Folge haben.

Meine abschließende Frage an die Versicherer:

Warum können sich die Versicherungsgesellschaften nicht auf ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung des versicherungstechnischen Eintritts- und Endalters einigen? Eine Entscheidung für das umgangssprachliche (vollendete) Alter wäre für jeden logisch und nachvollziehbar!

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