Was passiert bei Berufswechsel?

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel

aktualisiert am 01.12.2023

Schriftzug Jobwechsel

Die Berufswahl war früher eine Entscheidung fürs Leben. Doch die Zeiten, in denen man jahrzehntelang im gleichen Beruf und vielleicht noch beim gleichen Arbeitgeber tätig war, sind inzwischen vorbei. Berufswechsel sind heute keine Seltenheit. Doch was passiert dann mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? Ändern sich die Beiträge oder die Leistungen? Manche Interessenten glauben sogar, eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde nur den bei der Antragstellung angegebenen Beruf versichern. Sie zögern mit dem Abschluss und verpassen so den rechtzeitigen Abschluss dieser wichtigen Versicherung.

Muss ich einen Berufswechsel melden?

Nein – im Gegensatz zur Unfallversicherung muss ein Wechsel der beruflichen Tätigkeit bei Berufsunfähigkeitsversicherungen üblicherweise nicht nachgemeldet werden. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss beispielsweise Bankkaufmann war und während der Vertragsdauer sein Hobby zum Beruf macht und nun hauptberuflich als Skilehrer tätig wird.

Die bei der Antragstellung anzugebende Tätigkeit dient lediglich der Ermittlung des aktuellen Berufsunfähigkeitsrisikos und der Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Eine Erhöhung dieses Risikos trägt der Versicherer.

Bei einem Berufswechsel bleibt der Vertrag also unverändert bestehen. Es ändern sich weder die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Leistungen. Als versichert gilt der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

Welche Ausnahmen gibt es bei aktuellen Tarifen (Stand: 11/2023)?

Ausnahmen gibt es nur selten und auch nur dann, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen echten Beruf ausgeübt hatte – also noch Schüler oder Student war.

  • Continentale Lebensversicherung a.G. bei ihrem Tarif „PBUS“ für Schüler:
    „Die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit nach Versicherungsbeginn durch die versicherte Person ist uns innerhalb von sechs Monaten in Textform anzuzeigen.“
  • Auch die InterRisk Lebensversicherungs-AG fordert bei allen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler eine unübliche Klausel:
    „Zusätzlich ist die Vereinbarung erforderlich, dass der Eintritt in die Berufsausbildung / Berufstätigkeit nachgemeldet wird. Aufgrund der dann ausgeübten Tätigkeit wird eventuell eine Anpassung in die entsprechende Berufsklasse durchgeführt.“
  • Auch bei Studenten fordert die InterRisk Lebensversicherungs-AG eine ansonsten unübliche Klausel:
    „Zusätzlich ist die Vereinbarung erforderlich, dass bei einem Abbruch des Studiums eine Nachmeldung erfolgen muss. Aufgrund der dann ausgeübten Tätigkeit wird eventuell eine Anpassung in die entsprechende Berufsklasse durchgeführt.“

Der Zweck solcher Klauseln ist klar. Einerseits möchten diese Versicherer junge Menschen an sich binden. Andererseits scheuen sie das Risiko, falls sich der Schüler oder Student für einen Beruf mit höherem Berufsunfähigkeitsrisiko entscheidet.

Wann sollten Sie Ihrem Versicherer einen Jobwechsel melden?

Bei einem Wechsel von einer risikoreicheren in eine risikoärmere Berufstätigkeit sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags prüfen. Mehrere Gesellschaften bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine Überprüfung der Berufsgruppe an. So gibt beispielsweise die LV 1871 bei ihrer„Golden-BU“ folgende Zukunftsgarantie für Schüler, Studenten und Auszubildende:

Sie haben das Recht, die Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung überprüfen zu lassen. Sie können dieses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der versicherten Person ausüben:

  • Wechsel der Schulform,
  • Versetzung in die gymnasiale Oberstufe,
  • Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums,
  • Berufseintritt.

Wir ermitteln den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegolten haben. Vereinbarte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse bleiben unverändert.

Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze sind dabei ausgeschlossen.

Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.

Andere Versicherer bieten die Möglichkeit einer besseren Einstufung einem deutlich größeren Personenkreis, behalten sich aber die Möglichkeit einer Überprüfung von Gesundheits- und Freizeitrisiken. So schreibt beispielsweise die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. in ihren Versicherungsbedingungen:

Wenn der Versicherte seinen Beruf wechselt oder sich ein anderes berufsbezogenes Merkmal ändert, können Sie den Beitrag prüfen lassen. Dazu müssen Sie uns die Änderungen in Textform mitteilen. Wir prüfen, ob sich durch den neuen Beruf oder die Merkmale der Beitrag ändert. Wir berechnen den neuen Beitrag mit den Rechnungsgrundlagen, die seit Beginn des Vertrags gelten. Vereinbarte Zuschläge oder Einschränkungen der Leistungen bleiben unverändert. Wenn sich dabei ein niedrigerer Beitrag ergibt, zahlen Sie künftig den niedrigeren Beitrag.

Bitte beachten Sie: Wir können die Senkung des Beitrags von einer erneuten Risikoprüfung abhängig machen.

Wenn die neuen berufsbezogenen Merkmale nicht zu einem niedrigeren Beitrag führen, bleibt der bisherige Beitrag unverändert. Wir werden den Beitrag nicht erhöhen, auch wenn die Prüfung dies ergeben sollte.

Enthält Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine derartige Klausel, dann sollten Sie den Wechsel in eine risikoärmere Tätigkeit unbedingt melden. Die Einstufung in eine günstigere Berufsgruppe kann den Beitrag erheblich senken. Ob die neue Tätigkeit vom jeweiligen Versicherer als risikoärmer eingestuft wird, kann auch Ihr Vermittler recherchieren.

Doch auch wenn Ihr Vertrag keine solche Klausel enthält, können Sie den Jobwechsel in eine risikoärmere Tätigkeit melden und um Prüfung einer besseren Einstufung bitten. Eine servicefreundliche Gesellschaft wird der Bitte folgen – allerdings nur mit erneuter Risikoprüfung. Denn wenn der Versicherte noch gesund ist, könnte er auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Neuantrag stellen und nach dessen Annahme die „alte“, teurere Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.

Der Nachteil einer erneuten Gesundheitsprüfung besteht jedoch darin, dass der Versicherte sie bestehen muss und die Fristen für den Fall einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht neu beginnen. Das sollte bedacht werden, wenn der Altvertrag vielleicht schon 5 oder gar 10 Jahre bestanden hat und die Fristen teilweise oder vollständig abgelaufen sind.

In diesem Fall sollte man die Vor- und Nachteile genau abwägen. Immerhin resultieren laut Franke&Bornberg über 25 Prozent der Leistungsablehnungen aus Anfechtungen und Rücktritten aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Weiterführende Links:

BU-Versicherung Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen