Was passiert bei Berufswechsel?

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel

erstellt am 27.02.2019

Schriftzug Jobwechsel

Die Berufswahl war früher eine Entscheidung fürs Leben. Doch die Zeiten, in denen man jahrzehntelang im gleichen Beruf und vielleicht noch beim gleichen Arbeitgeber tätig war, sind inzwischen vorbei. Berufswechsel sind heute keine Seltenheit. Doch was passiert dann mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? Ändern sich die Beiträge oder die Leistungen? Manche Interessenten glauben sogar, eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde nur den bei der Antragstellung angegebenen Beruf versichern. Sie zögern mit dem Abschluss und verpassen so den optimalen Zeitpunkt.

Muss ich meiner Berufsunfähigkeitsversicherung einen Berufswechsel melden?

Nein – ein Wechsel der beruflichen Tätigkeit ist bei den aktuellen Tarifen normalerweise nicht anzeigepflichtig. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss beispielsweise Bankkaufmann war und während der Vertragsdauer sein Hobby zum Beruf macht und nun hauptberuflich als Skilehrer tätig wird.

Die bei der Antragstellung anzugebende Tätigkeit dient lediglich der Ermittlung des aktuellen Berufsunfähigkeitsrisikos und der Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Eine Erhöhung dieses Risikos trägt der Versicherer.

Bei einem Berufswechsel bleibt der Vertrag also unverändert bestehen. Es ändern sich weder die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Leistungen. Als versichert gilt der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

Welche Ausnahmen gibt es bei aktuellen Tarifen (Stand: 02/2019)?

Ausnahmen gibt es nur selten und auch nur dann, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen echten Beruf ausgeübt hatte – also noch Schüler oder Student war.

  • Continentale Lebensversicherung a.G. bei ihrem Tarif „PBUS“ für Schüler:
    „Die erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit nach Versicherungsbeginn durch die versicherte Person ist uns innerhalb von sechs Monaten in Textform anzuzeigen.“
  • Auch die InterRisk Lebensversicherungs-AG fordert bei allen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler eine unübliche Klausel:
    „Zusätzlich ist die Vereinbarung erforderlich, dass der Eintritt in die Berufsausbildung / Berufstätigkeit nachgemeldet wird. Aufgrund der dann ausgeübten Tätigkeit wird eventuell eine Anpassung in die entsprechende Berufsklasse durchgeführt.“
  • Auch bei Studenten fordert die InterRisk Lebensversicherungs-AG eine ansonsten unübliche Klausel:
    „Zusätzlich ist die Vereinbarung erforderlich, dass bei einem Abbruch des Studiums eine Nachmeldung erfolgen muss. Aufgrund der dann ausgeübten Tätigkeit wird eventuell eine Anpassung in die entsprechende Berufsklasse durchgeführt.“

Der Zweck solcher Klauseln ist klar. Einerseits möchten diese Versicherer junge Menschen an sich binden. Andererseits scheuen sie das Risiko, falls sich der Schüler oder Student für einen Beruf mit höherem Berufsunfähigkeitsrisiko entscheidet.

Wann sollten Sie Ihrem Versicherer einen Jobwechsel melden?

Bei einem Wechsel von einer risikoreicheren in eine risikoärmere Berufstätigkeit sollten Sie die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags prüfen. Einzelne Gesellschaften bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine Überprüfung der Berufsgruppe an. So gibt beispielsweise die LV 1871 bei ihrer„Golden-BU“ folgende Zukunftsgarantie für Schüler, Studenten und Auszubildende:

Studenten und Auszubildende im Sinne von §2 Absatz 4 haben das Recht, ihre Berufseinstufung und die Obergrenze für die Nachversicherung nach Abschluss des Studiums beziehungsweise der Ausbildung überprüfen zu lassen. Schüler haben diese Möglichkeit bereits nach Abschluss der Schule bei Beginn eines Studiums, einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit und nochmals nach Abschluss des Studiums beziehungsweise der Ausbildung. Eine Beitragserhöhung und eine Herabsetzung der Obergrenze sind dabei ausgeschlossen.

Enthält Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine solch verbraucherfreundliche Klausel, dann sollten Sie den Wechsel in eine risikoärmere Tätigkeit unbedingt melden. Die Einstufung in eine günstigere Berufsgruppe kann den Beitrag deutlich senken. Ob die neue Tätigkeit vom jeweiligen Versicherer als risikoärmer eingestuft wird, kann Ihr Vermittler recherchieren.

Doch auch wenn Ihr Vertrag keine solche Klausel enthält, können Sie den Jobwechsel in eine risikoärmere Tätigkeit melden und um Prüfung einer besseren Einstufung bitten. Eine servicefreundliche Gesellschaft wird der Bitte folgen – allerdings nur mit erneuter Risikoprüfung. Denn wenn der Versicherte noch gesund ist, könnte er auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Neuantrag stellen und nach dessen Annahme die „alte“, teurere Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.

Der Nachteil einer erneuten Gesundheitsprüfung besteht jedoch darin, dass der Versicherte sie bestehen muss und die Fristen für den Fall einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht neu beginnen. Das sollte bedacht werden, wenn der Altvertrag vielleicht schon 5 oder gar 10 Jahre bestanden hat und die Fristen teilweise oder vollständig abgelaufen sind.

In diesem Fall sollte man die Vor- und Nachteile genau abwägen. Immerhin resultieren laut Franke&Bornberg über 25 Prozent der Leistungsablehnungen aus Anfechtungen und Rücktritten aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Weiterführende Links:

BU-Versicherung Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen