BU-Schutz für Studenten

Berufsunfähigkeitsversicherung: Student bleibt man nicht ewig

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Student sinnvoll?

Studenten haben zwar noch keinen Beruf und auch kein nennenswertes Einkommen. Trotzdem ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon als Student sinnvoll.

Denn bei Berufs- bzw. Studierunfähigkeit erhalten Studenten keine staatliche Hilfe. Selbst wenn Direktstudenten (ohne vorherige rentenversicherungspflichtige Berufstätigkeit) aufgrund gesundheitlicher Beschwerden gar keinen Beruf des allgemeinen Arbeitsmarkts mehr ausüben können, haben sie keine Ansprüche auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da die versicherungstechnischen Voraussetzungen (z. B. mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung innerhalb der letzten 5 Jahren) nicht erfüllt werden.

Mit dem rechtzeitigen Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich nicht nur eine monatliche Rente, wenn Sie ihr Studium für mindestens sechs Monate nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Sie sichern sich auch dauerhaft niedrige Beiträge für die gesamte Laufzeit – selbst wenn das Studium abgebrochen oder nach erfolgreichem Abschluss ein risikoreicher Beruf aufgenommen wird.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten muss während und auch nach der Studienzeit preiswerten und zuverlässigen Schutz bieten. Hierzu sind gute Versicherungsbedingungen wichtig. Mit unserem Online-Vergleich können Sie sowohl Versicherungsbedingungen als auch Beiträge vergleichen und so den optimalen Tarif finden:

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Weshalb ist ein frühzeitiger Abschluss wichtig?

Hierfür gibt es mehrere Gründe:

  1. Studierende erhalten im Falle einer Berufs- bzw. Studierunfähigkeit keine Erwerbsminderungsrente. Ohne private Absicherung wären sie auf finanzielle Unterstützung durch die Eltern angewiesen.
  2. In jungen Jahren ist der Gesundheitszustand meist noch gut. Mit jedem Jahr des Wartens können jedoch gesundheitliche Beschwerden durch Unfall, Krankheit oder Stress eintreten. Laut dem „BARMER-Arztreport 2018“ ist beispielsweise mehr als jeder sechste Student (17 Prozent) von einer psychischen Diagnose betroffen. Mit einer solchen Diagnose in der Patientenakte wird es dann schwierig bis unmöglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge zu bekommen.
  3. Auch zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Risikosportarten können zu Risikozuschlägen führen und den Beitrag erhöhen. Wird die Versicherung schon vor Aufnahme eines solchen Hobbys abgeschlossen, muss dies nicht nachgemeldet werden.
  4. Die meisten Studenten – dies hängt von der Studienrichtung ab – werden in eine risikoarme Berufsgruppe eingestuft. Dadurch bleiben die Beiträge dauerhaft niedrig auch wenn später eine risikoreichere Tätigkeit ausgeübt wird.

Doch manchmal ist sogar der Abschluss als Student zu spät.

Die Kalkulation der Versicherungsbeiträge erfolgt auch anhand der Studienrichtung. Diese wird einer bestimmten Berufsgruppe bzw. Risikoklasse zugeordnet. Deswegen zahlt ein Lehramtsstudent für den gleichen Schutz deutlich höhere Beiträge als ein Informatik-Student. Aus diesem Grund fragen wir bei unserem Online-Vergleich auch die Studienrichtung ab. Für einige Studienrichtungen ist der Schutz teuer oder bei manchen Gesellschaften auch gar nicht mehr möglich (z. B. Lehramt, Journalismus, Sport, Musik, Kunst).

Wer also jetzt noch das Gymnasium besucht und nach Abschluss des laufenden Schuljahres ein solches Studium beginnt, sollte seine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abschließen. Warten Studenten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Ausüben des Berufs, kann es schon zu spät sein.

Wer gilt als Student?

Student im Sinne von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist, wer an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert ist und das Studium hauptberuflich betreibt. Ein nebenbei betriebener Minijob zur Aufbesserung des BAföG (z. B. Kellnertätigkeit) stellt in der Regel kein Problem dar – sofern die Tätigkeit nicht mit besonderen Gefahren verbunden ist.

Viele Gesellschaften sehen auch ein duales Studium unkritisch, so lange es sich dabei wirklich um die Kombination von Ausbildung und Studium handelt.

Bei einem berufsbegleitenden Studium erfolgt die Einstufung jedoch grundsätzlich auf Basis der ausgeübten Berufstätigkeit.

Was ist die beste Berufsunfähigkeitsversicherung?

Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Junge Leute studieren verschiedene Fachrichtungen und haben unterschiedliche Vorerkrankungen und Hobbys. All das bewerten die Gesellschaften keineswegs einheitlich. Diesbezüglich ist ein Tarif ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss in jedem Fall anstrebenswert.

Aber auch die beruflichen Ziele sind entscheidend. Wenn im Laufe des Berufslebens eine Teilzeitbeschäftigung wahrscheinlich ist (z. B. bei Lehramtsstudenten), kann eine Police mit Teilzeitklausel vorteilhaft sein. Wer eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anstrebt, sollte eher auf die Umorganisationsklausel achten. Und für einen Medizinstudenten, der später für seine Praxisgründung größere Darlehen aufnehmen muss, kann die Erhöhung der versicherten Rente auch über 2.500 € ohne erneute Gesundheitsprüfung wichtig sein.

Es hängt eben immer von der individuellen Situation ab. Eine für den Lehramtsstudenten empfehlenswerte Berufsunfähigkeitsversicherung kann für den Medizinstudenten mit dem Ziel einer eigenen Praxis durchaus weniger geeignet sein. Dies gilt selbstverständlich auch umgekehrt.

Optimaler Schutz – auch nach der Exmatrikulation

Nach dem Studium beginnt die deutlich längere Zeit des Berufslebens als Bachelor, Master oder Ingenieur. Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, berufsunfähig zu werden. Deshalb muss die Berufsunfähigkeitsversicherung in jeder Lebensphase optimalen Schutz bieten – selbst wenn das Studium abgebrochen oder nach erfolgreichem Abschluss eine risikoreiche Tätigkeit aufgenommen wird.

Jeder Student muss unter Berücksichtigung seiner beruflichen Ziele anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen prüfen, wie im ausgewählten Tarif Berufsunfähigkeit definiert ist und ob wichtige Erweiterungen darin enthalten sind; z. B.:

  • Verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung?
  • Gelten verbraucherfreundliche und transparente Regeln für den Fall einer konkreten Verweisung?
  • Wurde der Prognosezeitraum verkürzt?
  • Gibt es die Leistungen nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit rückwirkend?
  • Was geschieht bei verspäteter Leistungsanmeldung?
  • Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
  • Welche Regelungen gelten nach vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z. B. Sabbatical, Elternzeit, Pflege von Angehörigen)?
  • Gibt es eine verbraucherfreundliche Umorganisationsklausel für Selbstständige? (Diese definiert, unter welchen Voraussetzungen einem Selbstständigen eine Umorganisation seines Betriebs zugemutet werden kann, so dass ihm trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden noch die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt.)

Viele Vergleiche berücksichtigen nur die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung – unserer auch die Versicherungsbedingungen.zwinkerndes Smiley

Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung ist studentenfreundlich

Einige Versicherungsgesellschaften verwehren Studenten einen umfassenden Schutz, weil diese noch keinen „echten“ Beruf ausüben. Mittels einer sogenannten Studenten- oder Erwerbsunfähigkeitsklausel reduzieren sie den Versicherungsschutz bis zum Berufseinstieg auf eine unzureichende Erwerbsunfähigkeitsversicherung. In diesem Fall würde der Versicherte bei einer Berufsunfähigkeit während des Studiums nur dann Leistungen erhalten, wenn er gar keiner Tätigkeit regelmäßig für mindestens 3 Stunden täglich nachgehen kann.

Andere Gesellschaften verzichten während der Studienphase nicht auf das abstrakte Verweisungsrecht. Dadurch können sie die Leistungen verweigern und auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen, die der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Ein unrühmliches Beispiel lieferte auch die Allianz. Bis 12/2018 ergänzte sie die „BerufsunfähigkeitsPolice“ bei Studenten durch eine Klausel, in der unter anderem vereinbart wurde:

Bricht die versicherte Person ihr Studium ab, besteht Versicherungsschutz nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Hat die versicherte Person bereits einen akademischen Abschluss (z. B. Bachelor) erzielt und bricht ein darauf folgendes Studium ab, so ist die versicherte Person weiterhin gegen Berufsunfähigkeit versichert.

Erst durch den Druck des Marktes wurde diese Klausel entfernt.

Aber es gibt genügend Versicherungen mit sehr guten Vertragsbestimmungen, bei denen das Studium der konkreten Fachrichtung als Berufstätigkeit definiert ist. Dort ist auch keine abstrakte Verweisung auf einen anderen Studiengang möglich.

Arbeitsunfähigkeitsversicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Arbeitsunfähigkeitsklausel) versprechen einen schnelleren Weg zur Leistung. Ein solcher Tarif ist hilfreich, wenn trotz 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit der erforderliche BU-Grad (meist 50 Prozent) noch nicht nachgewiesen werden kann.

Welche Tätigkeit sollte während der Studienzeit versichert sein?

Manche Tarife versichern während der Studienzeit den angestrebten Beruf.

Doch was hilft dies einem Studenten, der mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen zwar den angestrebten Beruf ausüben könnte – das hierzu erforderliche Studium aber nicht beenden kann?

Und was verstehen beide Vertragsparteien unter dem „angestrebten Beruf“? So kann beispielsweise der heutige Medizinstudent später als ärztlicher Gutachter größtenteils im Büro tätig sein. Er könnte aber auch eine mobile Tätigkeit als Landarzt oder eine chirurgische Tätigkeit im Krankenhaus anstreben.

Welchen Zielberuf wird der Leistungsprüfer für seiner Prüfung der Berufsunfähigkeit heranziehen? Bei den meisten Studienfächern sind hier Streitigkeiten vorprogrammiert.

Andere versichern die Tätigkeiten im zuletzt betriebenen Studium.

Diese Variante ist ratsam und entspricht dem Grundgedanken einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn der berufsunfähige Student jedoch später irgendeine Berufstätigkeit aufnimmt, kann der Versicherer im Rahmen einer konkreten Verweisung die Zahlung der Rente einstellen. Er muss hierzu nur nachweisen, dass die neue Tätigkeit bezüglich Einkommen und sozialer Wertschätzung vergleichbar ist.

Dieser Nachweis fällt einem Leistungsprüfer relativ leicht, wenn der Student bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch keinen akademischen Abschluss und auch kaum Einkommen hatte. Dann kann er selbst auf eine einfache und schlecht bezahlte Tätigkeit verweisen, sofern diese tatsächlich ausgeübt wird.

Unser Tipp:

Soll eine Versicherung auch während des Studiums erstklassigen BU-Schutz bieten, sind folgende Punkte wichtig.

  • Die Berufsunfähigkeit wird auf Basis der bisherigen Studientätigkeit geprüft und nicht anhand eines fiktiven Zielberufs.
  • Es ist keine abstrakte Verweisung auf eine andere Berufstätigkeit oder eine andere Studienrichtung möglich.
  • Bei der Prüfung einer konkreten Verweisung wird – zumindest ab der zweiten Studienhälfte – die Lebensstellung (Vergütung und soziale Wertschätzung) herangezogen, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss erreicht wird.

Gut gelöst hat das beispielsweise die Alte Leipziger in ihren Versicherungsbedingungen zum Tarif "BV10" (Stand 01/2022). Dort steht:

Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten folgender Personen
– Hausfrauen und Hausmänner,
– Schüler,
– Studenten und
– Auszubildende.
Auch bei diesen Berufen ist für die Beurteilung die vom Versicherten tatsächlich ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.
Bitte beachten Sie: Wir prüfen zu Gunsten des Studenten zusätzlich auch die Fähigkeit, in einem mit dem Studium regelmäßig erreichten Beruf zu arbeiten.

Und bezüglich der Möglichkeit einer konkreten Verweisung heißt es weiter:

Für Studenten, die sich in der zweiten Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Studienzeit befinden, gilt: Wir berücksichtigen zu Gunsten des Studenten die Lebensstellung, die normalerweise mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Vergütung als auch der sozialen Wertschätzung.

Natürlich ist guter Versicherungsschutz während der Studienzeit wichtig. Aber danach folgt die deutlich längere Zeit des Berufslebens. Deshalb sollte der BU-Schutz nicht nur während der Studienzeit optimal sein – sondern auch danach.

Häufig sind gute Möglichkeiten zur Erhöhung wichtig

Viele Versicherungsunternehmen begrenzen die Höhe der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente für Azubis und Studierende auf 1.000 bis 1.250 € monatlich. Nur bei einzelnen Anbietern ist eine BU-Rente bis 2.000 € versicherbar. Doch viele Studenten können sich allein aus finanzieller Sicht noch keine Absicherung in der später benötigten Höhe leisten. Wenn Sie als Student zunächst nur eine kleinere Rente versichern und diese später erhöhen wollen, benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit guter Nachversicherungsgarantie. Damit können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu bestimmten Anlässen (z. B. Abschluss des Studiums, Hochzeit, Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei manchem Tarif sogar ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Letzteres ist natürlich empfehlenswerter, weil der Beitragssatz selbst bei einer inzwischen risikoreicheren Berufstätigkeit oder eines neu hinzugekommenen Hobbys niedrig bleibt.

Die Versicherungsgesellschaften definieren jedoch unterschiedliche Anlässe und Fristen, innerhalb derer die Nachversicherung erfolgen muss. Manche Tarife bieten zusätzlich eine anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie zu bestimmten Zeitpunkten beziehungsweise innerhalb bestimmter Zeiträume an. Deswegen sollten Sie hierzu die diesbezüglichen Bedingungen des angebotenen Vertrags studieren.

Eine andere Möglichkeit zur Erhöhung der BU-Rente ist die Vereinbarung einer jährlichen Beitragsdynamik. Dabei werden Beitrag und versicherte Rente jährlich und ohne bestimmten Anlass erhöht und so der laufenden Inflation angepasst. Ein inzwischen ausgeübter Risikoberuf oder ein riskantes Hobby haben dabei keinen Einfluss auf den Beitrag. Wünschen Sie diese dynamische Anpassung in einem Jahr nicht, können Sie dieser problemlos widersprechen. Dann bleiben Beiträge und versicherte Rente wie im Vorjahr.

Natürlich sollte ein Student bei der Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung auch weitere Punkte zu beachten. Am besten, Sie lassen sich von uns beraten.

Der Irrtum der Finanztest-Redaktion!

Nachtrag vom 31.08.2018 (ergänzt am 18.03.2019)

Im Heft „Finanztest 9/2018“ veröffentlichte die Redaktion vermeintlich „sehr gute Angebote für Auszubildende und Studierende, bei denen im Fall einer Berufsunfähigkeit während Ausbildung oder Studium der angestrebte Zielberuf versichert ist“. Doch genau diese Tarife sind für Studenten streitanfällig und daher nicht empfehlenswert.

In den meisten Fällen ist es für einen Studenten vorteilhafter, wenn die Berufsunfähigkeit bezüglich des zuletzt betriebenen Studiums geprüft wird.

Begründung:

  1. Dann kann der Versicherte dem Leistungsantrag eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung beifügen und darstellen, welche Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind.
  2. Erfordert das Studium (meist) eine höhere Flexibilität, Konzentrationsfähigkeit, Stressresistenz, Reise- und vielleicht sogar körperliche Tätigkeit als ein fiktiver Beruf, den sich die Versicherungsgesellschaft aussucht. Sicherlich gibt es auch akademische Berufe in den jeweiligen Fachrichtungen, die mindestens genau so hohe oder höhere Anforderungen stellen. Aber diese wird der Versicherer ganz bestimmt nicht zur Prüfung der Berufsunfähigkeit heranziehen.Augenzwinkern
  3. Ein noch ausübbarer Zielberuf nützt dem Betroffenen nichts, wenn er den hierfür erforderlichen akademischen Grad nicht erreicht.
  4. Und selbst wenn er überobligatorisch (beispielsweise zu Lasten der Gesundheit) das Studium erfolgreich abschließt, kann er mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen nicht sicher sein, die vom Versicherer herangezogene Tätigkeit auch tatsächlich angeboten zu bekommen.

Dieser grundsätzlich falsche Ansatz der Finanztest-Redaktion ist vermutlich auch der Grund, warum sich nur wenige Gesellschaften an diesem Test beteiligt haben bzw. dabei berücksichtigt wurden. Auch die Begründung der Redakteure für diesen Ansatz ist dilettantisch.

Ein Studierender, der invalide ist, kann vielleicht auch überwiegend von zu Hause aus sein Studium betreiben, jedoch bei gleichem Invaliditätsgrad nicht im Zielberuf arbeiten.

Das ist zu kurz gedacht. Bei wirklich empfehlenswerten Tarifen ist nicht irgendein Studium versichert - sondern das zuletzt ausgeübte, so wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war. Und wenn der BU-Versicherer auf sein abstraktes Verweisungsrecht verzichtet, kann er die Leistungen nicht verweigern, weil der Betroffene sein Studium vielleicht von zu Hause aus betreiben könnte.

Und es wird noch schlimmer. Die Tester empfehlen auch die „BerufsunfähigkeitsPolice“ der Allianz als sehr gutes Angebot für Studenten. Und dies, obwohl sich der Schutz bei Studienabbruch vor Erreichen eines akademischen Grades auf einen Erwerbsunfähigkeitsschutz reduziert. (Dies hat die Allianz erst mit den ab Januar 2019 gültigen Versicherungsbedingungen korrigiert.)

Natürlich genießt „Finanztest“ in der breiten Öffentlichkeit ein höheres Ansehen als ein auf BU-Absicherungen spezialisierter Versicherungsmakler. Trotzdem sollten Sie diesen Empfehlungen nicht blind vertrauen. Schon öfters haben Verbraucherschützer aus mangelnder Fachkompetenz fatale Tipps gegeben und für trügerischen Verbraucherschutz gesorgt.

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