Tarife der „Alte Leipziger“

Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger

aktualisiert am 04.05.2023

Logo der Alte Leipziger

Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. ist ein traditionsreiches und renommiertes Versicherungsunternehmen, das sich auf die Absicherung von Risiken im Bereich der Lebensversicherung spezialisiert hat. Sie ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und wurde bereits 1830 in Leipzig gegründet. Sie ist heute die größte Gesellschaft im „ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern“, gehört nach eigenen Angaben zu den 10 größten Lebensversicherern in Deutschland und hat eine über 95-jährige Erfahrung in der Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat sie keine Aktionäre mit Interesse an kurzfristigen Gewinnen und Dividendenausschüttungen. Erwirtschaftete Überschüsse verbleiben im Unternehmen oder kommen den Versicherungsnehmern als Vereinsmitgliedern zugute.

Eine Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder für irgendwelche Verbindlichkeiten des Versicherungsvereins ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die Finanzstärke der „Alte Leipziger“

Die internationale Ratingagentur „Fitch Ratings“ hat zuletzt im April 2020 das Finanzstärke-Rating „A+“ (stark) bestätigt. Der Ausblick wurde, wie bereits 2019 mit „stabil“ bewertet.

Beim M&M LV-Unternehmensrating erhielt die Alte Leipziger aktuell (Stand 01.05.2020) das Prädikat „Ausgezeichnet“ – ebenso beim M&M Belastungstest. (Der Belastungstest versucht die Krisenfestigkeit in der Zukunft zu beurteilen.)

Auch beim LV-Unternehmensrating der „softfair GmbH“ erhielt die Alte Leipziger als eine von 10 Gesellschaften die Bestnote. Bewertet wurden insgesamt 69 Lebensversicherer.

Allerdings sagen diese Ratings nichts über die Finanzstärke einer Gesellschaft in 20 oder 30 Jahren aus. Umso wichtiger ist: Auch die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. hat ihren Sitz in Deutschland und unterliegt somit der laufenden Finanzaufsicht der BaFin. Damit gelten umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Tarif BV10

Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. wird von vielen unabhängigen Experten und Vergleichsportalen als eine der besten Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem deutschen Markt bewertet. So vergab die Stiftung Warentest in Finanztest 5/2021 für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger das Qualitätsurteil „SEHR GUT (0,9)“ und zählte sie damit zu den besten am Markt. Auch das Rating-Unternehmen Franke und Bornberg bewertete den Tarif 2023 mit der Höchstnote „FFF+“ (hervorragend). Diese Bewertung bezieht sich insbesondere auf die sehr guten Bedingungen und den umfangreichen Leistungsumfang der Versicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. kann bereits für Schüler ab 10 Jahren abgeschlossen werden. Der erstklassige Berufsunfähigkeitsschutz zeigt sich beispielsweise in folgenden Punkten:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen – auch nach dauerhaftem Ausscheiden aus dem Berufsleben,
  • verbraucherfreundliche Regelungen für den Fall einer konkreten Verweisung,
  • Verzicht auf die bei Selbstständigen übliche Prüfung der Umorganisation, wenn
    • der Selbständige Akademiker ist und in seiner täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausübt oder
    • der Selbständige in seinem Betrieb in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigte.
  • keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragsstellung und Versicherungsbeginn,
  • bei Zahlungsschwierigkeiten mögliche Stundung oder Teilstundung der Beiträge für maximal 24 Monate – immer zinslos,
  • Recht auf Überprüfung der Berufsgruppe nach einem Berufswechsel,
  • Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit infolge eigener Verkehrsverstöße (Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine Berufsunfähigkeit infolge vorsätzlicher Verkehrsdelikte vom Schutz ausgeschlossen bzw. auf vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten begrenzt.),
  • Nachversicherungsgarantie zu bestimmten Anlässen ohne erneute Prüfung von Gesundheits-, Berufs- und Freizeitrisiken (Ausnahme: die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde als Schüler abgeschlossen),
  • 15 Monate Sofort-Rente bei Krebs, maximal bis zum Vertragsende,
  • optional einmalige Kapitalleistung bis 100% der vereinbarten Jahresrente bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit
  • ebenfalls optional Leistung nach 6 Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit bzw. nach 4 Monaten, wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich noch 2 weitere Monate andauert (siehe Arbeitsunfähigkeitsversicherung).

Wie bei jeder anderen Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Deutschland kalkuliert auch die Alte Leipziger die Tarifbeiträge sehr vorsichtig. Dadurch ergeben sich in der Praxis Überschüsse. Bei Antragstellung kann der Antragsteller wählen, ob die Überschüsse verrechnet werden sollen. In diesem Fall erfolgt eine sofortige Verrechnung der Überschüsse und statt des Tarifbeitrags (Bruttobeitrag) ist nur der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) zu zahlen.

Alternativ kann sich der Antragsteller auch für die Investmentvariante entscheiden. Dann werden die Überschüsse in einen Investmentfonds seiner Wahl angelegt und unabhängig vom Eintritt eines Versicherungsfalles bei Ablauf der Versicherung ausgezahlt.

In beiden Fällen gilt:

Sollten die Leistungsfälle beispielsweise infolge von Epidemien, Pandemien zunehmen oder die Kosten durch höhere Verwaltungskosten steigen, kann die Gesellschaft die Überschussbeteiligung reduzieren. Bei der Beitragsverrechnung kann der Zahlbeitrag im Extremfall – also wenn gar keine Überschüsse mehr erzielt werden – bis zur Höhe des Tarifbeitrags steigen. Bei der Investmentvariante können im Extremfall keine Einzahlungen in den Fonds erfolgen.

Wir favorisieren die Überschussverwendung in Form der Beitragsverrechnung und empfehlen unseren Mandanten nicht nur auf den Zahlbeitrag – sondern auch auf den Tarifbeitrag zu achten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alten Leipziger schneidet dabei sehr gut ab.

Wie wird „Bürotätigkeit“ definiert?

Der Anteil der Bürotätigkeit an der Gesamtarbeitszeit entscheidet bei vielen BU-Versicherern und bei vielen Berufen über die Berufsgruppeneinstufung und damit auch über die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die „Alte Leipziger“ definiert die Bürotätigkeit – im Gegensatz zu vielen anderen BU-Versicherern – sehr großzügig.

Demnach handelt es sich bei Bürotätigkeiten um die üblicherweise anfallenden Tätigkeiten im Innendienst – auch im Büro eines anderen Unternehmens (für Personen mit Reiseanteil). Hierzu gehören Tätigkeiten, die größtenteils durch Handhabung von Informationen (Erzeugung, Bearbeitung, Übermittlung etc.) und Kommunikationsvorgängen gekennzeichnet sind. Zur Bürotätigkeit zählen auch folgende Tätigkeiten:

  • Planung & Entwicklung (kreativ)
  • Projekte & Leitung
  • Verwaltung & Kommunikation
  • Nicht medizinische Tätigkeiten in einer Praxis
  • Arbeiten, die von unterwegs erledigt werden (Bahn, Flugzeug)
  • Behandlung von Patienten bei Psychologen oder Logopäden
  • Gerichtsverhandlungen/-anhörungen

Nicht unter Bürotätigkeiten fallen:

  • Körperliche Tätigkeiten
  • Reisetätigkeiten (auch als Fahrer oder Beifahrer im PKW)
  • Künstlerische Tätigkeiten
  • Verkauf / Beratung außerhalb von Büroräumen
  • Medizinische / pflegerische Tätigkeiten
  • Therapeutische Tätigkeiten außerhalb von Büroräumen
  • Labortätigkeiten
  • Erzieherische Tätigkeiten

Die Leistungsregulierung

Wie gut ein Versicherer wirklich ist, zeigt sich letztlich im Verhalten während der Leistungsprüfung. Allerdings kann auch nicht jeder Leistungsantrag bewilligt werden. Häufig fühlen sich Versicherte kranker als sie wirklich sind. Dies zeigt sich auch bei Anträgen auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Laut test.de werden nur gut die Hälfte der Anträge auf eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente genehmigt.

Dagegen liegt die BU-Leistungsquote der „Alte Leipziger“ laut dem Analysehaus Morgen&Morgen bei 76,84 % und wird mit „ausgezeichnet“ bewertet. Bei der Ermittlung dieser Leistungsquote werden die anerkannten Leistungsfälle ins Verhältnis zu den beantragten Leistungsfällen gesetzt. Allerdings handelt es sich bei so ermittelten Quoten um Vergangenheitswerte, die keinerlei Rückschlüsse für die Zukunft zulassen.

Doch auch die ASSEKURATA Solutions GmbH bestätigt der Alten Leipziger eine derzeit faire Leistungsregulierung. Im Fokus dieser Prüfung steht nach eigenen Angaben des Analyse- und Beratungshauses die Fairness im Leistungsregulierungsprozess – also eine transparente, kundenorientierte und kompetente Sachbearbeitung durch den Versicherer.

Das könnte die Alte Leipziger noch verbessern:

Die Teilzeitklausel der Alten Leipziger lässt einige Fragen offen. In den Versicherungsbedingungen steht:

Ob der Versicherte berufsunfähig ist, beurteilen wir nach seinem zuletzt ausgeübten Beruf. Dieser Beruf kann auch in Teilzeit ausgeübt werden (Teilzeittätigkeit) oder sich aus mehreren verschiedenen beruflichen Teilzeittätigkeiten zusammensetzen (Mischtätigkeit). Wir betrachten, wie der zuletzt ausgeübte Beruf ausgestaltet war, als der Versicherte noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war.
Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten folgender Personen
  • Hausfrauen und Hausmänner,
  • Schüler,
  • Studenten und
  • Auszubildende.

In einem Infoblatt für Vermittler wird unter anderem ergänzt:

Der Beruf eines Menschen ist jede auf Dauer angelegte, der Schaffung oder Erhaltung der Lebensgrundlage dienende Tätigkeit. Deshalb sind vorübergehende Änderungen oder Unterbrechungen einer auf Dauer angelegten Berufstätigkeit für die Leistungsprüfung unbedeutend.
Das bedeutet: Wenn sich beispielsweise der Versicherte zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit befindet (also seinen Beruf vorübergehend unterbrochen, reduziert oder geändert hat), prüfen wir im Leistungsfall die vor dieser Zeit tatsächlich ausgeübte berufliche (Vollzeit-) Tätigkeit.
Ausnahme: Der Versicherte teilt uns mit, dass der Beruf geändert oder gewechselt wurde (zum Beispiel in eine Tätigkeit als Hausfrau/-mann). Wird neben der Tätigkeit als Hausfrau oder Hausmann eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, prüfen wir im Leistungsfall die Mischtätigkeit aus beiden Tätigkeiten.

Trotzdem kann sich diese Form der Teilzeitklausel nach meiner Ansicht auch nachteilig für die versicherten Person auswirken.

Denken wir beispielsweise an eine teilzeitbeschäftigte Friseuse mit allergischen Beschwerden. Die Haushaltstätigkeiten könnten zum überwiegenden Teil trotzdem ausgeübt werden – das Einbeziehen dieser Tätigkeiten in die Ermittlung würde den BU-Grad verwässern.

Auch bei psychischen Erkrankungen durch Stress im Büro kann ich mir vorstellen, dass Haus- und Gartenarbeit ohne Termindruck ausübbar bleiben. Warum also nutzt die Alte Leipziger die Teilzeitklausel nicht nur ergänzend, wenn es zum Vorteil des Versicherten ist?

Zusammenfassung:

Die Alte Leipziger bietet mit dem Tarif „BV10“ eine empfehlenswerte Berufsunfähigkeitsversicherung mit überdurchschnittlich guten Bedingungen an. Sie ist aber kein Billiganbieter. Sollten Sie mit unserem Vergleich sehr günstige Beiträge berechnen, so liegt das an einer günstigen Risikoeinstufung Ihrer ausgeübten Berufstätigkeit. Das sollten Sie nutzen.

Schüler, die nach Abschluss der Schule oder des Studiums einen risikoreichen Beruf erlernen oder ausüben wollen, sollten sich von Beginn an ausreichend versichern. Denn gehörte der Versicherte bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu dieser Personengruppe und soll die versicherte BU-Rente später im Rahmen der Ausbau- oder Nachversicherungsgarantie erhöht werden, hängt der Beitrag für die Erhöhung auch vom dann ausgeübten Beruf ab. Diesbezüglich haben sich die Versicherungsbedingungen seit 01/2021 verschlechtert.

Wer Wert auf eine Teilzeitklausel legt, sollte sich genau informieren. Es gibt derzeit nur sehr wenige Tarife mit einer Teilzeitklausel und alle haben ihre Schwächen.