Altersarmut vermeiden

Bei Berufsunfähigkeit wächst auch die Gefahr einer späteren Altersarmut

Warum droht bei Berufsunfähigkeit auch eine spätere Altersarmut?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie zahlen von ihrem Einkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, um nach Erreichen des Rentenalters eine angemessene Altersrente zu bekommen. Auch der Arbeitgeber beteiligt sich an den Beitragszahlungen.

Doch bei Verlust des Arbeitsplatzes entfallen diese Einzahlungen. Durch diese fehlenden Einzahlungen und die eingeschränkten Zurechnungszeiten reduzieren sich die späteren Ansprüche aus der gesetzlichen Altersrente. Dadurch wächst die Gefahr einer späteren Altersarmut.

Um dies zu vermeiden, muss für den Fall einer Berufsunfähigkeit zusätzlich vorgesorgt werden. Insofern ist es wichtig, dass Berufsunfähigkeits- und Altersvorsorge immer zusammen betrachtet werden. Es ist aber häufig nachteilig, beides in einem Vertrag zu kombinieren.

Dies gilt in ähnlicher Weise auch für Selbstständige – ganz gleich, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- bzw. freiwillig versichert sind oder eine private Altersvorsorge haben. Sie müssen sicherstellen, dass Sie auch nach Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit die Beiträge für ihre Altersvorsorge weiterhin bezahlen können.

Wie sorge ich trotz Berufsunfähigkeit fürs Alter vor?

Die einfachste Lösung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Wird die Vertragsdauer kürzer gewählt, muss bei dauerhafter Berufsunfähigkeit die Zeit zwischen Ablauf der BU-Rente und Beginn der Altersrente aus eigenen Mitteln überbrückt werden. Dann werden häufig fürs Alter angesparte Barreserven aufgelöst oder Lebens- oder Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt. Das erhöht die Gefahr der Altersarmut zusätzlich.

Ebenso wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen monatlichen Rente. Dabei ist die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente nicht ausreichend, wenn im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nur die laufenden Ausgaben beglichen werden können. Es müssen auch genügend Reserven zur Beitragszahlung für bestehende und neu erforderliche Altersvorsorgeprodukte verbleiben.

Tipp:

Da sich die laufenden Ausgaben allein schon wegen der schleichenden Inflation erhöhen, ist auch ein Inflationsschutz ratsam. Durch Vereinbarung einer Beitragsdynamik können Beiträge und versicherte BU-Rente vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit der Inflation angepasst werden. Nach Eintritt des BU-Falls können mögliche und/oder garantierte Leistungsdynamik für eine jährliche Erhöhung der ausgezahlten Rente sorgen.

Erlaubt der Versicherer keine derart hohe Absicherung, ist bei vielen Produkten der privaten Altersvorsorge auch die Vereinbarung einer Beitragbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich. Während einer solchen Phase übernimmt dann der Versicherer die weitere Ansparung der Altersvorsorge, so dass das Sparziel erhalten bleibt. Wer das bisher versäumt hat und nicht nachholen kann, findet mit dem Golden BU Vorsorgeschutz der LV 1871 eine mögliche Lösung. Mit diesem Tarif können Beitragszahlungen für bestehende Altersvorsorgeverträge bis zu monatlich 250 € ohne Gesundheitsfragen abgesichert werden. Statt der Gesundheitsprüfung gilt eine Wartezeit von nur 3 Jahren.

Warum empfehlen wir nur selten eine Kombination aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsrente in einem Vertrag?

Scrabble-Bild: BU-Schutz und Altersvorsorge Grundsätzlich bietet die Versicherungsbranche auch Produkte an, die

  • Altersvorsorge,
  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und
  • Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit

in einem Vertrag vereinen bzw. kombinieren.

Das mag im ersten Moment ganz verlockend klingen, hat aber auch gravierende Nachteile.

Nachteil 1:

Allein eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in angemessener Höhe und Dauer ist nicht unbedingt preiswert. Aber es ist ganz wichtig, dass die Beiträge auch im Falle eines finanziellen Engpasses bezahlbar bleiben. Denn anders als bei einer Rentenversicherung oder einem Altersvorsorgesparplan, kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht über mehrere Jahre stilllegen und nach Überwindung des finanziellen Engpasses wieder aufleben lassen. Bei der BU-Versicherung würden dann wieder Gesundheitsfragen zu beantworten sein und dies unter Umständen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

Bei einer Rentenversicherung oder einem Sparplan zur Altersvorsorge ist das anders. Die Beiträge für eine angemessene Vorsorge sind zwar auch hoch, aber hier findet i.d.R. keine Gesundheitsprüfung statt. Sie können die Altersvorsorge im Falle eines finanziellen Engpasses jederzeit unterbrechen und später (ohne erneute Gesundheitsprüfung) wieder fortsetzen – ob im gleichen oder einen neuen Vertrag sei dahingestellt.

Werden aber Altersvorsorge (Hauptversicherung) und Berufsunfähigkeitsrente (Zusatzversicherung) in einem Vertrag kombiniert, ist der Beitrag für diesen Kombi-Vertrag deutlich höher als die einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung. Und im Falle eines finanziellen Engpasses kann die Hauptversicherung nicht stillgelegt werden, ohne auch den wichtigen BU-Schutz zu verlieren. Mit einem Kombi-Vertrag geht also die Flexibilität verloren.

Nachteil 2:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll in jungen Jahren abgeschlossen werden – also bevor eventuelle Gesundheits-, Berufs- oder Freizeitrisiken den Abschluss teuer machen. Die Altersvorsorge hat zu diesem Zeitpunkt aber noch etwas Zeit. Wer sich trotzdem in jungen Jahren zu einem Kombivertrag überreden lässt, schließt die BU-Rente aus Kostengründen meist viel zu niedrig ab.

Noch nicht überzeugt? – Hier finden Sie weitere Vor- und Nachteile einer BUZ-Versicherung innerhalb der Altersvorsorge.