Leistungsdynamik

Mögliche und garantierte Leistungsdynamik

Schriftzug: Leistungsdynamik

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es zwei Arten der Dynamik – die Beitrags- und die Leistungsdynamik. Die kostenlose Beitragsdynamik ermöglicht bei Bedarf eine jährliche Erhöhung der versicherten BU-Rente, wodurch sich nach Inanspruchnahme natürlich auch der Beitrag erhöht.

Die Leistungsdynamik dagegen erhöht die ausgezahlte BU-Rente während der Berufsunfähigkeit. Denn die Inflation führt zu ständig steigenden Lebenshaltungskosten. Und im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit wäre es für den Betroffenen tragisch, wenn die ausgezahlte BU-Rente immer konstant bliebe. Die Leistungsdynamik sorgt während der Leistungsphase für einen Inflationsausgleich.

Dabei gibt es zwei Varianten: eine mögliche und eine garantierte Leistungsdynamik.

Die mögliche Leistungsdynamik

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen nach deutschem Recht müssen Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt werden. Meist erfolgt dies durch eine Sofortverrechnung der Beiträge. Dadurch müssen Sie nicht den vorsichtig kalkulierten Tarifbeitrag (häufig auch Bruttobeitrag genannt) bezahlen. Sie zahlen nur den reduzierten Zahlbeitrag (häufig auch Nettobeitrag genannt).

Während einer Berufsunfähigkeit sind aber keine Beiträge mehr zu zahlen. Trotzdem erzielt der Versicherer noch Überschüsse, an denen der Versicherungsnehmer beteiligt werden muss. Hierzu dynamisiert der Versicherer die auszuzahlende Rente und legt die prozentuale Steigerung jeweils für ein Jahr im Voraus fest.

Da der festgesetzte Prozentsatz nur für das Folgejahr gilt, spricht man hier von einer nicht-garantierten bzw. möglichen Leistungsdynamik. In den Versorgungsvorschlägen der LV 1871 liest sich das beispielsweise so (Stand 01.08.2021):

Nicht garantierte Erhöhungen der BU-Rente erfolgen durch Überschussanteile und Bewertungsreserven. Aktuell würde sich hieraus ab dem zweiten Rentenjahr jährlich eine Erhöhung um 1,90 Prozent* der Vorjahresrente ergeben

* Bitte beachten Sie: Diese Werte können nicht garantiert werden.

Die Höhe der möglichen Leistungsdynamik ist von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich. Es lohnt sich durchaus, die Angebote auch diesbezüglich zu untersuchen.

Die garantierte Leistungsdynamik

Als die Zinsen noch hoch waren, die Überschüsse sprudelten und die Versicherer mögliche Leistungserhöhungen deutlich über der Inflationsrate deklarierten, hatte die garantierte Leistungsdynamik kaum Bedeutung. Dies hat sich erst in den letzten Jahren geändert.

Die garantierte Leistungsdynamik ist ein kostenpflichtiger Zusatzbaustein, der bereits bei Abschluss eines Vertrags mitbeantragt werden muss. Sie kann bei vielen Gesellschaften mit 1 %, 2 % oder 3 % vereinbart werden und erhöht die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente ab dem zweiten Jahr – zusätzlich zur möglichen Erhöhung aus der Überschussbeteiligung. 2,15 % mögliche und 2 % garantierte Leistungsdynamik würden sich also auf eine Erhöhung um 4,15 % summieren.

Doch dieser Zusatzbaustein ist nicht ganz preiswert. Die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen durch den Einschluss deutlich. Die „LV 1871“ berechnet beispielsweise für einen 25-jährigen staatlich geprüften Maschinenbautechniker bei einer versicherten monatlichen Rente in Höhe von 1.500 € bis zum 67. Lebensjahr folgende Monatsbeiträge (Stand: 01.08.2021):

ohne

Leistungsdynamik

67,87 €

(Tarifbeitrag: 102,84 €)

1 %

Leistungsdynamik

72,86 €

(Tarifbeitrag: 110,40 €)

2 %

Leistungsdynamik

78,69 €

(Tarifbeitrag: 119,22 €)

3 %

Leistungsdynamik

85,34 €

(Tarifbeitrag: 129,30 €)

Wie wichtig ist die garantierte Leistungsdynamik?

Es ist zweifellos wichtig, dass sich die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer langjährigen Berufsunfähigkeit erhöht. Um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen, könnte bei guten Versicherern derzeit auch die mögliche Leistungsdynamik aus der Überschussbeteiligung ausreichen.

Da ich die zukünftige Entwicklung der Überschüsse nicht abschätzen kann – als Versicherungsmakler aber für meine Aussagen hafte, muss ich eine garantierte Leistungsdynamik in der Größenordnung von 1 bis 2 Prozent empfehlen. Allerdings habe ich volles Verständnis, wenn Sie der zukünftigen Überschussbeteiligung vertrauen und aus Kostengründen auf die garantierte Rentenerhöhung verzichten.Augenzwinkern

Aber Achtung!

Auf dem deutschen Markt werden auch Berufsunfähigkeitsversicherungen nach ausländischem Recht ohne Überschussbeteiligung (z. B. Canada Life) angeboten. Hier sind Tarif- und Zahlbeitrag identisch. Aber ohne Überschussbeteiligung kann es auch keine mögliche Leistungsdynamik geben.

Bei diesen Tarifen ist eine garantierte Leistungsdynamik extrem wichtig.

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