BU-Antrag nach Herzinfarkt?

Berufsunfähigkeit durch Herzinfarkt

erstellt am 18.12.2018

Manche Psychologen sagen: Einkaufen macht glücklich. Dies liegt daran, dass wir uns in diesem Moment einen Wunsch erfüllen. Beim Abschluss einer Versicherung fehlt dieses Glücksgefühl. Denn eigentlich hofft jeder, diese Versicherung niemals zu brauchen. Insofern ist es zumindest erklärbar, warum viele Berufstätige die Absicherung der Arbeitskraft vor sich herschieben. Doch wenn plötzlich ein Schicksalsschlag an die Notwendigkeit dieser Versicherung „erinnert“, ist es für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung meist zu spät. Ein solcher Schicksalsschlag kann ein überlebter Herzinfarkt sein.

Diagnose: Herzinfarkt

Das gesunde menschliche Herz ist ein extrem kraftvoller Muskel. Es pumpt jede Minute ca. 6 Liter Blut durch unseren Körper. Doch wie jeder Muskel braucht auch das Herz Training.

Regelmäßiges Training kräftigt und schützt den Herzmuskel und es werden neue kleine Blutgefäße gebildet. Solche Verzweigungen zwischen den großen Herzkranzgefäßen wirken wie natürliche Bypässe.
Quelle: NDR Dr. Wimmer
Herz bildet kleine Blutgefäße

Aber durch übermäßigen Alkoholgenuss, Rauchen, ständigen Stress, Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung können wir unserem Herzen auch schaden und einen Herzinfarkt forcieren. Typische Anzeichen für einen Herzinfarkt sind:

  • Starke Schmerzen
    Betroffene empfinden häufig einen einige Minuten andauernden, brennenden Schmerz im Bereich des Brustkorbs, häufig auch ausschließlich hinter dem Brustbein. Aber auch zwischen den Schulterblättern, in den Armen, im Oberbauch, im Rücken, im Hals und sogar im Kiefer können sich die Schmerzen zeigen. Häufig wird auch ein Herzrasen bzw. Herzflimmern empfunden.
  • Massives Engegefühl
    Oft empfinden Betroffene auch einen heftigen Druck oder ein starken Einschnürungsgefühl im Herzbereich.
  • Übelkeit, Erbrechen und Atemnot
    Dies sind die sogenannten „unspezifischen Anzeichen“, die bei Frauen etwas häufiger vorkommen als bei Männern. Solche Beschwerden zeigen sich natürlich auch bei harmlosen Erkrankungen. Treten sie jedoch in zuvor noch nie erlebtem Ausmaß auf, könnte dies aber auch auf einen Herzinfarkt hindeuten.
  • kalter Schweiß
    Häufig treten zusätzlich Angstzustände auf, die sich durch Kaltschweiß und einer blassen Gesichtsfarbe zeigen.

Dann zählt jede Minute. Bei einem Herzinfarkt mit Verschluss des Herzkranzgefäßes sollte dieses innerhalb von 60 Minuten wiedereröffnet werden. Gelingt dies nicht, stirbt immer mehr Herzmuskel ab. Das kann eine chronische Herzschwäche zur Folge haben.

Ein Herzinfarkt kann das gesamte Leben verändern

Laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. wurde 2015 in Deutschland in 219.217 Fällen ein akuter Herzinfarkt diagnostiziert. Und auch wenn die akute Gefahr gebannt ist, bleiben häufig Langzeitfolgen wie Herzrhythmusstörungen, chronische Herzschwäche oder eine meist bei körperlicher Anstrengung gefühlte, regelmäßig wiederkehrende, schmerzhafte Brustenge (Angina pectoris). So sind Erkrankungen des Herzens und Gefäßsystems zu rund 8 % Ursache einer Berufsunfähigkeit.

Doch die Furcht vor weiteren Infarkten und die Ungewissheit der beruflichen Zukunft, führen nicht selten auch zu Depressionen. Und diese sind inzwischen Hauptursache von Berufsunfähigkeit.

Vor den finanziellen Folgen eines Herzinfarkts können Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen schützen. Diese leisten eine monatliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf bzw. gar keine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr ausgeübt werden kann. Ob eine direkte Langzeitfolge (zum Beispiel: chronische Herzschwäche) oder eine indirekte Folgeerkrankung (Depression) verantwortlich für die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist jedoch, die Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig abzuschließen – also noch vor dem Eintritt erster Erkrankungen.

Dread-Disease-Versicherungen zahlen bei einem schweren Herzinfarkt eine einmalig Kapitalleistung. Hier spielt es zwar keine Rolle, ob eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Leistung erfolgt jedoch erst ab einem bestimmten Schweregrad, der in den jeweiligen Versicherungsbedingungen definiert ist. Ist dieser Schweregrad nicht erreicht, erfolgt keine Leistung – auch wenn Berufsunfähigkeit vorliegt. Auch Langzeitfolgen (wie zum Beispiel Depressionen) bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ob eine Grundfähigkeitsversicherung leistet, hängt nur indirekt von der Erkrankung und deren Schweregrad ab. Sie leistet die monatlich vereinbarte Rente nur, wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten (z. B. Sprechen) im definierten Ausmaß verloren gegangen ist. Ob eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt, hat keine Auswirkungen auf die Leistungsentscheidung.

Berufsunfähigkeitsvorsorge, wenn es eigentlich zu spät ist

Nach einem rechtzeitig erkannten und behandelten Herzinfarkt finden Betroffene in der Regel wieder zurück in das Arbeitsleben. Allerdings sollten sich hierfür genügend Zeit nehmen und die Belastung so gering wie möglich halten. Schonender Ausdauersport in Herzsportgruppen und unter ärztlicher Aufsicht kann helfen, das Herz zu trainieren.

Für den Abschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist es jedoch dann meist zu spät. Normalerweise lehnen Versicherer die Übernahme des Versicherungsschutzes bei einer solchen Vorerkrankung ab. Doch es gibt zwei Möglichkeiten, Berufsunfähigkeitsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu bekommen:

  • Ihr Arbeitgeber bietet im Rahmen einer betrieblichen Vorsorge eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsprüfung an.
  • Oder Sie entscheiden sich für den „Golden BU Vorsorgeschutz“ der „LV 1871“ ohne Gesundheitsprüfung – aber mit 3 Jahren Wartezeit. Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für maximal zwei Vorsorgeverträge (Sparpläne, Fondssparpläne Bausparverträge, Darlehensverträge, Renten- und Kapitallebensversicherungen sowie private Krankenversicherungen) bis zur Höchstgrenze von insgesamt 3.000 € im Jahr von der Versicherungsgesellschaft übernommen – ganz gleich, bei welchem Anbieter die Vorsorgeverträge bestehen.

Aber:

Laut Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherer nur „für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit Leistungen zu erbringen“. Auch wenn er keinerlei Gesundheitsfragen gestellt hatte, kann der Versicherer später prüfen, ob es sich dabei um ein sogenanntes „eingebrachtes Leiden“ handelt. Dies wäre trotz Beitragszahlung nicht versichert.

Wägen Sie Chancen und Risiken eines Vertrags ohne Gesundheitsprüfung genau ab. Je größer die Schädigung des Herzens ist, desto größer ist die Gefahr, dass der Versicherer später ein „eingebrachtes Leiden“ unterstellt.