Wann zahlt sie?

Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die BU-Rente

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die monatliche Rente, nachdem der Versicherungsnehmer einen Leistungsantrag gestellt und darin die Berufsunfähigkeit der versicherten Person nachgewiesen hat.

Maßgeblich dabei ist der zuletzt ausgeübte Beruf – unabhängig davon, welche Tätigkeit bei Abschluss der Versicherung ausgeübt wurde. Der „zuletzt ausgeübte Beruf“ ist immer die konkrete berufliche Tätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Diese Konkretisierung wird insbesondere dann bedeutungsvoll, wenn der Versicherte bei Eintritt der ersten Beschwerden zunächst seine Arbeitszeit verkürzt oder sein Tätigkeitsgebiet geändert hat.

Weitere Voraussetzungen für die Zahlung der BU-Rente werden in den Versicherungsbedingungen der Tarife definiert. Deshalb ist es wichtig, beim Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Versicherungsbedingungen zu achten.

Mit unserem Online-Vergleich können Sie Beiträge und Versicherungsbedingungen verschiedener Tarife vergleichen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechner & Vergleich

Weitere Voraussetzungen für die Zahlung der BU-Rente

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die monatliche Rente grundsätzlich, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung (Unfall) oder Kräfteverfall dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Doch die Versicherungsbedingungen können viele Klauseln enthalten, die den Begriff „Berufsunfähigkeit“ erweitern oder konkretisieren und damit den Versicherungsschutz verbessern.

Erforderlicher Grad der Berufsunfähigkeit

Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen wird die vereinbarte BU-Rente in voller Höhe gezahlt, wenn der Versicherte mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Bei einem geringeren BU-Grad erfolgt keine Leistung.

Es gibt aber auch Tarife mit einer Staffelregelung. Bei einer 25/75-Staffelung würden dann bei einem BU-Grad

  • unter 25 %: keine Zahlungen,
  • zwischen 25 % und 75 %: prozentual Zahlungen entsprechend dem BU-Grad und
  • ab 75 %: Zahlungen in voller Höhe

erfolgen. Solche Staffelregelungen werden jedoch üblicherweise nicht empfohlen.

Tipp 1:

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel abgeschlossen, kann der Versicherte nach 6-monatiger ununterbrochener Krankschreibung Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragen und erhält somit eine Art „temporäre Rente“ für 18, 24 oder 36 Monate. Denn diese Leistung zahlt der Versicherer ohne Nachweis eines BU-Grades.

Prognosezeitraum

Laut Gesetz müsste der Versicherte „voraussichtlich auf Dauer“ berufsunfähig sein. Die Rechtsprechung hat dies schon auf mindestens „3 Jahre“ reduziert. Trotzdem ist es für Ärzte bei vielen Erkrankungen schwer, eine mindestens 3 Jahre andauernde Berufsunfähigkeit zu bestätigen. Deshalb bieten viele BU-Versicherungen einen verkürzten Prognosezeitraum von 6 Monaten. Das führt dazu, dass der Versicherer früher zahlt, weil die Hürde für den Nachweis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit niedriger ist.

Teilzeitklausel

Ist die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in Teilzeit beschäftigt, kann sich die Ermittlung des BU-Grades anhand des zuletzt ausgeübten Berufs als nachteilig erweisen. Eine 4-Stunden-Teilzeitkraft wäre ja dann erst zu 50 % berufsunfähig, wenn sie ihre Tätigkeit nur noch 2 Stunden täglich ausüben könnte. Eine verbraucherfreundliche Teilzeitklausel kann dazu führen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung schon zahlt, obwohl der sonst erforderliche 50%ige BU-Grad noch nicht erreicht ist.

Krebsklausel

Einige BU-Versicherer zahlen bei definierten Krebserkrankungen eine zeitlich befristete Übergangsleistung. Auf den sonst üblichen Leistungsantrag mit Nachweis des BU-Grades wird hierfür verzichtet.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem nicht?

Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Wenn der Versicherte berufsunfähig geworden ist und einen Antrag auf Zahlung der BU-Rente stellt, prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob damals alle Antragsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden. Stellt sie dabei eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fest, wird sie versuchen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Zahlung zu verweigern.

Bei individuell vereinbarten Leistungsausschlüssen

Erkennt der Versicherer bei der Prüfung eines Versicherungsantrags ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko wegen einer Vorerkrankung oder wegen eines gefährlichen Hobbys, kann er den Antrag ablehnen. Er kann aber auch ein individuelles Angebot mit einem Leistungsausschluss unterbreiten, so dass die Vorerkrankung oder das Hobby vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Der Antragsteller kann dann entscheiden, ob er das Angebot mit dem Leistungsausschluss annimmt. Allerdings ist der Versicherungsschutz dann lückenhaft. Denn tritt die Berufsunfähigkeit infolge des ausgeschlossenen Umstandes bzw. seiner Folgen ein, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.

Tipp 2:

Schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst zeitig ab. In jungen Jahren hat man meist den besten Gesundheitszustand. Mit zunehmender Dauer können Vorerkrankungen oder risikoreiche Hobbys den Versicherungsschutz teuer, lückenhaft oder unmöglich machen.

Möglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Schüler ab 6 Jahren. Einige Versicherer bieten für Schüler, Auszubildende und Studenten auch Anträge mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Das vereinfacht die Antragstellung und reduziert die Gefahr einer Anzeigepflichtverletzung.

Bei grundsätzlich ausgeschlossenen Ursachen

In den Versicherungsbedingungen werden einzelne Ausschlüsse aufgeführt. So zahlt die Versicherung meist nicht, wenn die Berufsunfähigkeit durch

  • vorsätzlich eingesetzte atomare, biologische oder chemische Waffen,
  • inneren Unruhen, an denen der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat,
  • Kriegs- oder Terrorereignisse, an denen der Versicherte aktiv beteiligt war,
  • vorsätzlich eingesetzte atomare, biologische oder chemische Waffen,
  • Strahlen infolge Kernenergie, sofern dabei das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen geschädigt wurde oder
  • vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat durch die versicherte Person

eingetreten ist.

Tipp 3:

Insbesondere im Straßenverkehr kann einem Betroffenen eine vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat vorgeworfen werden. Denken wir an einen Fußgänger, der die Ampel bei Rot überquert und dabei einen Motorradfahrer zum lebensgefährlichen Sturz bringt. Einige wenige Versicherer leisten auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten und bieten damit einen umfassenderen Schutz. Andere Versicherer leisten dagegen nur bei vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Wann enden die Zahlungen?

Der Versicherer zahlt die BU-Rente, bis die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist, maximal jedoch, bis die vertraglich festgelegte Leistungsdauer (meist identisch mit der Versicherungsdauer) erreicht ist.

Hierzu darf der Versicherer im Rahmen der Nachprüfung klären,

  • ob sich der Gesundheitszustand des Versicherten so verbessert, dass der erforderliche BU-Grad nicht mehr erreicht wird, oder
  • ob der Versicherte inzwischen aus eigenem Entschluss wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen hat, die seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht (siehe konkrete Verweisung).

Ist einer dieser Punkte erfüllt, stellt der Versicherer seine Zahlungen ein und die Versicherung läuft bis zum Ende der Versicherungs- bzw. Leistungsdauer beitragspflichtig weiter.

Berufsunfähigkeitsversicherung