BU- oder DU-Versicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Polizeibeamter Beamte auf Lebenszeit haben nach einer allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren im Falle einer Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt, das mit der Anzahl der Dienstjahre steigt. Diese Beamten sind dadurch besser abgesichert, als Arbeitnehmer mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Trotzdem kann insbesondere für junge Beamte, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf eine private Absicherung wichtig sein. Aber benötigen sie dann eine Berufs- oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) – häufig auch Beamtenklausel bezeichnet – als Erweiterung. Dabei wird zwischen vollständiger und unvollständiger sowie echter und unechter DU-Klausel unterschieden.

Eine DU-Klausel ist vollständig, wenn sie sowohl bei Versetzung als auch bei Entlassung in den Ruhestand gilt. Eine unvollständige DU-Klausel gilt dagegen nur bei Versetzung in den Ruhestand – also nur für Beamte auf Lebenszeit nach Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit. Sie ist wertlos für

  • Beamte auf Lebenszeit während der 5-jährigen „versorgungsrechtlichen Wartezeit“,
  • Beamte auf Probe und
  • Beamte auf Widerruf.

Denn diese werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen.

Etwas komplizierter ist die Unterscheidung in „echt“ und „unecht“. Betrachten wir hierzu folgende Formulierungen.

  • Beispiel einer (traditionell) echten DU-Klausel:
    „Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“
    Diese Klausel ist traditionell echt, da sie ohne Einschränkungen bezüglich der Dienstunfähigkeit gilt. Sie ist übrigens auch vollständig, da sie sowohl bei Versetzung als auch bei Entlassung in den Ruhestand gilt.
    Das Problem:
    Diese Klausel bietet keine Versicherungsgesellschaft mehr an. In der Vergangenheit wurden bei Privatisierungen von Staatsbetrieben viele Beamte auch aus wirtschaftlichen Interessen „aufgrund Dienstunfähigkeit“ in den Ruhestand versetzt. Dadurch wurden die Folgen dieser echten DU-Klausel für die Versicherungsunternehmen unkalkulierbar.
  • Beispiel einer (neuen) echten DU-Klausel:
    „Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.“
    Diese Klausel erfordert zwar ein amtsärztliches Zeugnis, bietet aber die Möglichkeit einer vereinfachten Leistungsprüfung. Allein die Versetzung bzw. Entlassung in den Ruhestand aufgrund des amtsärztlichen Zeugnisses stellt juristisch eine unwiderlegliche Vermutung dar. Der Versicherer ist bei der Beurteilung der Dienstunfähigkeit an das amtsärztlich Zeugnis gebunden und verzichtet auf ein eigenes Prüfungsrecht.
    Angeboten wird die Beamtenklausel dieser Kategorie z. B. von
    • Allianz Lebensversicherungs-AG,
    • BL die Bayerische Lebensversicherung AG (in Tarifvarianten "Komfort" und "Prestige"),
    • Condor Lebensversicherungs-AG und
    • DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung.
  • Beispiel einer so genannten „fast echten“ DU-Klausel:
    „Der Beamte im öffentlichen Dienst gilt auch dann als berufsunfähig, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze aus gesundheitlichen Gründen aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.“
    In manchen Veröffentlichungen wird diese Klausel als „fast echt“ bezeichnet. Wir finden sie weniger echt, denn der Versicherte muss bei seinem Leistungsantrag beweisen, dass er
    • aus gesundheitlichen Gründen (alternativ infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls) und
    • aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses
    entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wurde. Der Versicherer verzichtet mit dieser Formulierung nicht vollständig auf sein eigenes Prüfrecht. Er kann durchaus noch prüfen, ob die Entlassung bzw.Versetzung (ausschließlich) aus gesundheitlichen Gründen erfolgte.
  • Beispiel einer unechten DU-Klausel:
    „Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter im öffentlichen Dienst vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.“
    Diese DU-Klausel ist unecht, denn der Versicherer begnügt sich nicht allein mit der Urkunde zur Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. Er behält sich das Recht, selbst zu prüfen, ob der Beamte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall dienstunfähig ist. Der Vorteil der vereinfachten Leistungsprüfung geht damit verloren.
    Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Amtsarzt zwar ein ärztliches Gutachten erstellt – über die Versetzung in den Ruhestand jedoch die, für die Ernennung zuständige Behörde entscheidet. So kann eine Versetzung in den Ruhestand also auch entgegen der Empfehlung des Amtsarztes erfolgen oder ausbleiben.

An dieser Stelle ein Beispiel aus der Rechtsprechung:

Der Bürgermeister einer Gemeinde wurde 2019 wegen psychischer Beschwerden vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Seine Berufsunfähigkeitsversicherung enthielt eine DU-Klausel mit auszugsweise folgendem Wortlaut:

„Alternativ zu der Voraussetzung für bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, dass die versicherte Person ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, reicht es bereits aus, wenn die versicherte Person als Beamtin/Beamter … infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist und dazu wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit (im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes und des § 26 5 - 5 - Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes, Stand: 01.05.2011, …) in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden ist.“

Mit Hinweis auf diese Klausel war der Versicherte nicht bereit, sich einer vom Versicherer geforderten fachärztlichen Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit zu unterziehen. Daraufhin verweigerte der Versicherer die beantragten Leistungen und der ehemalige Bürgermeister klagte zunächst vor dem Landgericht und später auch vor dem Oberlandesgericht. Letztlich scheiterte auch seine Revision vor dem Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 58/22), da die Formulierung "und dazu" deutlich macht, dass die damit verknüpften Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen.

Das bedeutet nicht, dass der Versicherte keine Leistungen erhalten kann. Aber er muss bei dieser unechten DU-Klausel eben noch nachweisen, dass er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Die unechte Dienstunfähigkeitsversicherung hat ihm keine Vorteile gebracht.

Welche Vorteile bietet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Den größten Vorteil für den Versicherten bot die echte DU-Klausel. Hier akzeptierte der BU-Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn bedingungslos. Aber aktuell bietet kein BU-Versicherer eine solche Klausel an.

Trotzdem begründen einige Marktteilnehmer die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel mit dem Argument, Beamte würden nicht berufs-, sondern dienstunfähig werden. Auf den ersten Blick mag das stimmen, denn im Beamtenrecht wird statt „Berufsunfähigkeit“ ausschließlich der Begriff „Dienstunfähigkeit“ verwendet. Aber bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen auch für Beamte – und so gesehen, können selbstverständlich auch diese berufsunfähig werden.

Beamte können sogar ohne Dienstunfähigkeit berufsunfähig sein

Denn beispielsweise in § 42 Absatz 3 BBG wird der Dienstherr aufgefordert, von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand abzusehen, wenn ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. Weiter heißt es:

„Dem Beamten kann zur Vermeidung seiner Versetzung in den Ruhestand unter Beibehaltung seines Amtes ohne seine Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und dem Beamten die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung seiner bisherigen Tätigkeit zuzumuten ist.

So wird in Zeiten knapper öffentlicher Kassen eine Versetzung in den Ruhestand immer häufiger ausbleiben – obwohl durchaus eine Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten BU-Versicherung vorliegt.

Ein unbestrittener Vorteil mancher DU-Klauseln

Der Vorteil einer „neuen echten“ Dienstunfähigkeitsklausel besteht vorrangig in der vereinfachten Leistungsanmeldung und -prüfung, weil der BU-Versicherer das medizinischen Gutachten aus dem Dienstunfähigkeitsverfahren akzeptiert. Für eine unechte DU-Klausel, bei der sich der Versicherer ein eigenes Prüfungsrecht sichert, gilt dies jedoch nicht.

Ob es darüber hinaus auch einen Vorteil bei der Anerkennungsquote von Leistungsansprüchen gibt, ist umstritten. Ein großer, erfahrener BU-Versicherer schreibt hierzu:

Sollte aus gesundheitlichen Gründen Dienstunfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Bestimmungen vorliegen, so liegt in den meisten Fällen auch Berufsunfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor. Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind zwar unterschiedlich definiert, jedoch kommt dem oftmals wegen der Schwere der Erkrankung oder der beruflichen Qualifikation keine Bedeutung zu.

Und Versicherungsberater, die sich vorrangig auf die Unterstützung bei der Leistungsbeantragung spezialisiert haben, bestätigen dies. Insofern wäre es riskant, zugunsten einer DU-Klausel auf beste BU-Versicherungsbedingungen zu verzichten.

Fazit:

Eine gute Dienstunfähigkeitsklausel kann einem Beamten, der wegen seines Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wird, die Beantragung von Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung vereinfachen. Aber nicht jede DU-Klausel ist wirklich gut.

Außerdem werden dienstunfähige Beamte, die trotz ihrer gesundheitlichen Beschwerden noch anderweitig verwendbar sind, nicht zwangsläufig in den Ruhestand versetzt. Dann nützt auch die beste DU-Klausel nichts. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit oder ohne DU-Klausel leistet aber trotzdem, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf auf Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr zu mindestens 50 % ausgeübt werden kann.

Deshalb würden wir eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel – aber mit erstklassigen Versicherungsbedingungen – einem nur durchschnittlichen BU-Tarif mit DU-Klausel vorziehen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die noch gar nicht sicher sein können, ob sie auf Lebenszeit verbeamtet werden.

Wissenswertes für andere Berufsgruppen: