Leistungsantrag – BU-Leistungen beantragen
Sind Sie berufsunfähig geworden und wollen einen Leistungsantrag stellen, müssen Sie dem Versicherer das Vorliegen des Versicherungsfalls plausibel nachweisen.
Das Problem: Obwohl Sie gesundheitlich angeschlagen sind und unter Umständen auch schon finanzielle Sorgen haben, müssen diese Unterlagen korrekt, vollständig und überzeugend sein. Anhand der Angaben im Leistungsantrag wird der Versicherer sehr genau prüfen, ob eine eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt und er zur Leistung verpflichtet ist.
Wie weise ich meine Berufsunfähigkeit im Leistungsantrag nach?
Eines vorweg: In den meisten Fällen prüfen die Versicherer den gestellten Leistungsantrag zügig und zahlen die vereinbarten BU-Leistungen zeitnah. Das belegt auch die BU-Leistungspraxis-Studie von „Franke und Bornberg“, obwohl ich manche Aussage hier auch kritisch sehe.
Aber ein Leistungsantrag ist sehr komplex. Sie erhalten hierzu vom Versicherer umfangreiche Formulare, die Sie ausfüllen und zusammen mit folgenden Informationen bzw. Unterlagen einreichen müssen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die Sie gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über die Pflegebedürftigkeit und
- Unterlagen über Ihren Beruf, Ihrer Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Veränderungen.
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können beim Leistungsprüfer zu Irritationen führen und die Zahlung der Rente verzögern oder gar verhindern. Entscheiden Sie deshalb gleich zu Beginn, ob Sie BU-Rente allein beantragen oder hierzu die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen wollen. Denn fehlerhaft gemachte Angaben lassen sich später auch von einem Fachmann nur schwer oder auch überhaupt nicht mehr korrigieren.
Zwar bieten auch einige Versicherungsgesellschaften Hilfe beim Stellen des Leistungsantrags an. Aber dann helfen Angestellte des Versicherers. Es ist nur schwer vorstellbar, dass diese abhängigen Angestellten in jedem Fall die Interessen der versicherten Person über die Interessen ihres Arbeitgebers stellen. Insofern erscheint die Hilfe eines auf BU-Leistungsanträge spezialisierten Fachmanns sinnvoller, obwohl dieser natürlich auch Kosten verursacht.
Hier nur einige Punkte, die Sie bei der Beantragung der BU-Rente beachten sollten:
- Die Formulare der Versicherer verleiten häufig dazu, nur schnell ein Kreuzchen an der passendsten Stelle zu setzen oder aus Platzgründen nur wenige Ergänzungen bzw. Erläuterungen vorzunehmen. Dies kann verhängnisvoll werden, wenn sich dadurch beim Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft ein falsches oder unvollständiges Bild über Ihre Krankheit oder Ihre Tätigkeit ergibt.
- Der Versicherer hat im Rahmen der Leistungsprüfung nicht das Recht, die gesamte Patientenakte einzusehen. Unterschreiben Sie ihm aber eine pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung, kann er auch Informationen für seine Entscheidung verwenden, die er nur zufällig erlangt hat. Ein Fachmann kann abschätzen, ob in Ihrem konkreten Fall eine pauschale oder individuelle Schweigepflichtentbindungserklärung besser wäre.
- Soll die Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit benannt werden, so nennen viele Betroffene nur die Hauptursache. Nicht selten ist es aber die Summe der Erkrankungen und Folgeerkrankungen, die zu dem beispielsweise erforderlichen 50%igen Grad der Berufsunfähigkeit führen. Andererseits würde das emotionale Aufführen aller möglichen Beschwerden ohne medizinische Nachweise unter Umständen eine Unglaubwürdigkeit hervorrufen.
- Besonders bedeutsam sind auch die Fragen zur beruflichen Tätigkeit vor und nach dem Leistungsfall. Personen mit gleicher Berufsbezeichnung können durchaus sehr unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Deshalb sollten die einzelnen Tätigkeiten tabellarisch in Form eines Stundenplans aufgelistet werden. Hierzu ist es zwar grundsätzlich erst einmal richtig, die krankheitsbedingt nicht mehr ausübbaren beruflichen Tätigkeiten in zeitlicher Hinsicht zu analysieren. Sie sollten aber auch darlegen, welche Teiltätigkeiten nicht abtrennbare Teile eines Gesamtvorgangs sind. So hilft es beispielsweise einem berufsunfähig gewordenen Sachverständigen nicht wirklich, dass er im Büro noch Gutachten schreiben könnte, wenn er aus gesundheitlichen Gründen die hierzu erforderliche Vor-Ort-Besichtigung nicht mehr ausüben kann. Solche nachweisbaren Zusammenhänge müssen Sie aber verdeutlichen. Der Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft muss sich später ein klares Bild zu Ihrer Tätigkeit in gesunden Tagen und zu Ihren jetzigen Möglichkeiten machen können, um die Leistungspflicht anzuerkennen.
Sie würden einen solchen Leistungsantrag wahrscheinlich erstmalig stellen und dabei vielleicht den einen oder anderen Fehler machen. Ein erfahrener und unabhängiger Fachmann kennt die Stolpersteine und kann Ihnen helfen, berechtigte Leistungsansprüche möglichst schnell durchzusetzen. Problematisch kann es jedoch werden, wenn seit dem Abschluss des Vertrags noch keine 10 Jahre vergangen sind und Sie damals bei der Beantragung die Fragen zum Gesundheitszustand falsch oder unvollständig beantwortet und damit Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hatten.
Manchmal gibt es auch Streit über den Grad der Berufsunfähigkeit, denn die Berufsunfähigkeitrente wird bei den meisten Tarifen erst bei mindestens 50%iger Berufsunfähigkeit fällig. Wer einen Tarif mit Arbeitsunfähigkeitsklausel hat, ist dann im Vorteil. Denn dann leistet der Versicherer spätestens nach 6-monatiger ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) auch ohne Nachweis eines BU-Grades.
Wer hilft beim stellen eines Leistungsantrags?
Sollten Sie beim Stellen eines Leistungsantrags professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen – nachfolgend listen wir ausgewählte Fachleute auf, die uns als Referenten bei Schulungen oder durch Beiträge in Fachzeitschriften von ihrer Kompetenz überzeugt haben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner Ihres Vertrauens. Beachten Sie bitte, dass die hier aufgeführten Spezialisten ihre Leistungen nur kostenpflichtig anbieten können.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Großneumarkt 20
20459 Hamburg
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Web: https://joehnke-reichow.de
Wirth - Rechtsanwälte
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
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