Gesundheitsfragen

5 Tipps zum Beantworten der Gesundheitsfragen

1. Vorerkrankungen recherchieren

Wenn Ihnen das Antragsformular für den von Ihnen favorisierten Tarif vorliegt und Sie die Gesundheitsfragen beantworten wollen, so nehmen Sie sich auch hierfür ausreichend Zeit. Außerdem sollten Sie sich dabei nicht nur auf Ihr Gedächtnis verlassen, sondern sich auch Einblick in Ihre Patientenakte bzw. Arztabrechnungen verschaffen. Lesen Sie die Fragen genau durch. Diese sind zwar umfangreich, aber jede Frage ist ganz konkret formuliert. Sie müssen lediglich die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Wer die gestellten Fragen unrichtig oder unvollständig beantwortet, geht später im Falle einer Berufsunfähigkeit – trotz jahrelanger Beitragszahlungen – häufig leer aus. So auch in einem Fall, in dem die 11. Zivilkammer das Landgerichts Nürnberg-Fürth 2021 zu entscheiden hatte (Az.: 11 O 4279/20).

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Antragstellerin gesundheitliche Beschwerden bewusst verheimlichte, da sie gleich mehrere Beschwerden verschwiegen hatte. So wurden Behandlungen wegen orthopädischer und psychischer Beschwerden nicht angegeben. Auch eine Migräne, wegen der die versicherte Person nur wenige Tage vor Abschluss des Versicherungsvertrages gleich zweimal beim Arzt gewesen war, wurde verschwiegen.

2. Zeiträume beachten

Jede Frage dieser Fragen bezieht sich auf einen konkret angegebenen Zeitraum. Lautet also eine Frage:

Sind Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt worden wegen des Bewegungsapparates (wie Arme, Beine, Rücken/Wirbelsäule, Schultern), der Knochen, Gelenke (wie Hüft-, Knie- oder Sprunggelenke), Muskeln, Sehnen oder Bänder (z. B. Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Rückgratverkrümmung, Bandscheibenvorfall, Meniskusschaden, Rheuma, Fibromyalgie, Osteoporose)?

Deckblatt für Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung dann müssen Sie diese Frage natürlich mit „Ja“ beantworten, wenn Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten bezüglich des Bewegungsapparates, der Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen oder Bänder untersucht (Achtung: eine Nachuntersuchung ist auch eine Untersuchung), beraten oder behandelt worden sind. Dies würde beispielsweise auch für Behandlungen des Handgelenks gelten. Denn „Gelenke“ sind eindeutig aufgeführt und das Handgelenk gehört zweifellos dazu – auch wenn es bei den innerhalb der Klammer aufgeführten Beispielen nicht mit aufgeführt ist. Dass es sich innerhalb der Klammerausdrücke nur um beispielhafte Aufzählungen handelt, geht aus den Einleitungen „wie“ bzw. „z. B.“ hervor.

Nicht erfasst von obiger Gesundheitsfrage werden dagegen alle Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen, die vor mehr als 5 Jahren stattgefunden haben. Auch Behandlungen, die Sie innerhalb des 5-Jahreszeitraums selbst ohne jegliche Beteiligung von Ärzten, Heilpraktikern oder anderen Therapeuten durchgeführt haben, müssen bei der o.g. Fragestellung nicht aufgeführt werden. Sie dürfen und sollen die gestellten Fragen durchaus streng wörtlich nehmen. Und damit sind wir auch beim nächsten Punkt.

3. Keine eigene Interpretation der Fragen

Nehmen Sie die gestellten Fragen wörtlich und interpretieren Sie keine eigene Meinung hinein. Auch wenn Sie beispielsweise vor 4 Jahren nur eine einmalige – Ihrer Ansicht nach unbedeutende – Rückenverspannung hatten und dies durch physiotherapeutische Maßnahmen längst behoben ist, müssen Sie dies angeben. Überlassen Sie der Versicherungsgesellschaft die Entscheidung, ob diese Vorerkrankung für die Risikoprüfung bedeutend oder unbedeutend ist. Anderenfalls müssen u.U. Sie später beweisen, dass die eingetretene Berufsunfähigkeit wegen eines Bandscheibenvorfalls in keinerlei Zusammenhang mit der verschwiegenen Rückenverspannung steht. Und dies kann schwierig bis unmöglich werden!

4. Auch an bestehende Krankheiten denken

Manchmal denkt man an das Naheliegendste nicht und häufig beginnen Gesundheitsfragen auch mit

Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden...

Auch wenn Sie sich beispielsweise schon längst an eine Allergie, an eine eingesetzte Metallplatte oder an ein künstliches Gelenk gewöhnt haben und deswegen in den letzten 5 Jahren auch weder beraten, noch untersucht oder behandelt wurden – die Krankheiten, Unfallfolgen oder Schäden bestehen nach wie vor und sind deshalb bei einer solchen Frage selbstverständlich anzugeben.

5. Zweifelhafte Hilfe einzelner Vermittler ignorieren

Natürlich ist ein Rat von Fachleuten immer gern gesehen. Allerdings sollte das Ausfüllen des Antrags niemals dem Versicherungsvertreter überlassen werden, denn dieser hat ein hohes wirtschaftliches Interesse an einer erfolgreichen Versicherungsvermittlung. So ist es dann einerseits zwar erschreckend, andererseits aber auch kaum verwunderlich, wenn bei einem Test der „Stiftung Warentest“ 10 % der Versicherungsvertreter eine Pollenallergie und gar 25 % der Vertreter eine Gastritis nicht in den Antrag aufgenommen haben, obwohl die Testpersonen diese Vorerkrankungen ordnungsgemäß nannten (vergleichen Sie hierzu „Finanztest“ Heft 10/2009). Sollte ein Vermittler Ihnen also raten, eine Vorerkrankung innerhalb der gefragten Zeiträume nicht anzugeben, so lassen Sie sich dies unbedingt schriftlich bestätigen oder verzichten Sie auf solche Vermittler und deren Ratschläge.

Andere Nutzer interessierten sich auch für: