Nachversicherungsgarantie

Nachversicherungsgarantie bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Gleitschirmflieger

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Doch Schüler, Azubis, Studenten und Berufsanfänger können meist nur eine geringe – nicht für das gesamte Berufsleben ausreichende – Rente vereinbaren. Dann sollte sich diese später bei Bedarf problemlos erhöhen lassen. Fast alle BU-Versicherer bieten hierzu eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung an.

Das Problem: Wenn der Versicherer nur auf die Prüfung der Gesundheit verzichtet, kann die Nachversicherung nach einem Berufswechsel oder durch ein inzwischen begonnenes, risikoreiches Hobby (z. B. Gleitschirmfliegen) trotzdem noch teuer oder unmöglich werden. Deshalb ist eine Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung zuverlässiger.

Was garantiert eine Nachversicherungsgarantie?

Mit einer Nachversicherung kann die Versicherungssumme bzw. die versicherte Berufsunfähigkeitsrente dem steigenden Bedarf angepasst werden. Während die Option „Beitragsdynamik“ eine kontinuierliche Erhöhung ermöglicht, um die Folgen der Inflation auszugleichen, ermöglicht die Nachversicherungsgarantie eine sprunghafte Erhöhung. Dies ist wichtig, wenn sich durch ein besonderes Ereignis die lebensnotwendigen Ausgaben erhöhen und der Absicherungsbedarf steigt. Ein solcher Anlass kann beispielsweise die Gründung eines eigenen Haushalts, die Geburt eines Kindes oder die Aufnahme eines Immobiliendarlehens sein.

Natürlich wäre die Erhöhung auch durch den Neuabschluss einer zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Aber dazu müssen wieder Fragen zu Vorerkrankungen beantwortet werden. Und ist der Gesundheitszustand dann nicht mehr optimal, kann dies zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder auch zur Ablehnung des Antrags führen. Bei einer Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie verzichtet der Versicherer auf diese erneute Prüfung der Gesundheit.

Stellen wir uns die Nachversicherung am besten wie einen Neuabschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem gleichen Versicherungs- und Leistungsende der bereits bestehenden Versicherung vor. Am bestehenden Vertrag ändert sich nichts und bei dem Erhöhungsantrag wird lediglich auf die Gesundheitsprüfung verzichtet. Nicht mehr – und nicht weniger! Dies hat folgende Konsequenzen:

  • Inzwischen erlittene Erkrankungen können keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Antragsablehnung verursachen.
  • Der Beitrag wird anhand des inzwischen höheren Alters der versicherten Person und der verbleibenden Versicherungs-/Leistungsdauer ermittelt.
  • Aber eine risikoreichere Berufstätigkeit (z. B. nach Abbruch des Studiums/der Lehre oder Wechsel des Berufs) kann durchaus zu einer ungünstigeren Berufsgruppeneinstufung und damit zu einem höheren Beitragssatz beim Neuvertrag führen.
  • Auch neu hinzugekommene Freizeitrisiken können Risikozuschläge (bei Gleitschirmfliegen beispielsweise zwischen 50 und 100 Prozent) oder auch eine Antragsablehnung zur Folge haben.
  • Übersteigt die insgesamt versicherte Rente bestimmte Grenzen (häufig 2.500 €) oder ist sie dem Einkommen nicht angemessen, kann der Antrag abgelehnt werden.

Eine solche Nachversicherungsgarantie ist gut und wichtig, denn mit zunehmendem Alter häufen sich Vorerkrankungen. Dann wird es immer schwieriger, eine (zusätzliche) Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Konditionen zu bekommen.

Der kleine, aber feine Unterschied!

Eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist bei aktuellen Tarifen marktüblich. Aber wenn der Versicherer nur auf eine erneute Prüfung der Gesundheit verzichtet, können neue Berufs- oder Freizeitrisken zum Zeitpunkt der gewünschten Erhöhung trotzdem zu einem erhöhten Beitragssatz oder zur Ablehnung des Erhöhungsantrags führen.

Aber immer mehr Versicherungsgesellschaften verzichten bei der Nachversicherung generell auf eine Risikoprüfung. Dann fällt zum Zeitpunkt der Erhöhung weder eine Gesundheitsprüfung noch eine Prüfung von Berufs- und Freizeitrisiken an. Das ist insbesondere für junge Menschen wichtig, die ihre zukünftigen Risiken noch nicht absehen können – wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

  • Wer sich noch während der Schulzeit versichert, behält die günstigere Berufsgruppe auch für die Nachversicherung – selbst wenn er dann als Berufskraftfahrer oder Handwerker tätig ist und bei einem Neuantrag in eine deutlich teurere Berufsgruppe eingestuft werden würde.
  • Ein versicherter Student behält die günstige Einstufung auch für die Nachversicherung – selbst wenn er inzwischen das Studium abgebrochen hat und eine risikoreiche Tätigkeit ausübt. Dies gilt natürlich auch für Studenten, die ihr Studium erfolgreich beendet haben und jetzt einen Risikoberuf ausüben – im Extremfall vielleicht auf einer Bohrinsel tätig sind und eigentlich kaum noch versicherbar wären.
  • Auch wer inzwischen eine risikobehaftete Freizeitbeschäftigung wie Berg-, Flug-, Kampf-, Motor- oder Wassersport ausübt, muss bei der Nachversicherung ohne Risikoprüfung weder mit Risikozuschlägen, noch mit Leistungsausschlüssen rechnen.

Bitte beachten Sie:

Eine Nachversicherung ist grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Alter (häufig 45) überschritten hat oder bereits berufsunfähig ist bzw. BU-Leistungen beantragt hat. Auch wenn während der Vertragsdauer eine temporäre Berufsunfähigkeit bestanden hat, kann die Garantie zur Nachversicherung durch den Versicherer eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Nach der Erhöhung muss die versicherte BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen der versicherten Person stehen und darf bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten (Angemessenheitsprüfung). Beides wird in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers näher beschrieben. Vergleichen lohnt sich.

Und die Erhöhung der versicherten Rente ist auch nicht zu jeder Zeit möglich. Fast alle Tarife bieten eine anlassbezogene Nachversicherung – einige wenige zusätzlich noch eine anlassunabhängige.

Video Nachversicherungsgarantie

Die anlassbezogene Nachversicherung

Hier kann die BU-Rente nur zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw. ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Diese Anlässe sind in den Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung genau aufgeführt und können je nach Anbieter durchaus unterschiedlich sein. Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Studiums und Beginn der entsprechenden Tätigkeit,
  • Erreichen der Volljährigkeit,
  • Heirat der versicherten Person,
  • Geburt oder Adoption eines Kindes,
  • Aufnahme eines Darlehens zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie,
  • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person um einen bestimmten Prozentsatz bzw. über eine bestimmte Bemessungsgrenze,
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch die versicherte Person usw.

Je mehr Anlässe in den Bedingungen aufgeführt sind, desto höher sind die Chancen zur Anpassung der versicherten BU-Rente. Allerdings sind manche Punkte der Aufzählung auch kritisch zu sehen. Wie soll beispielsweise ein Versicherter, der gerade eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat, die Angemessenheit seiner versicherten BU-Rente belegen? Bei Selbstständigen darf gesamte jährliche BU-Rente i. d. R. höchstens 60 bis 70 % des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre betragen. Aber ein Existenzgründer kann nun mal noch keine Bilanzen vorweisen und damit die Angemessenheit nicht belegen.

Wichtig ist auch, auf die Fristen achten. Denn einige Versicherer ermöglichen die Nachversicherung nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses, andere bieten Fristen bis zu 12 Monaten. Haben Sie eine zu knapp bemessene Frist z. B. nach Geburt eines Kindes verpasst, müssen Sie unter Umständen bis zur Geburt des nächsten Kindes warten, um den Versicherungsschutz doch noch anpassen zu können.Augenzwinkern

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ratsam, die Versicherungsdauer bis zum voraussichtlichen Renteneintrittsalter zu vereinbaren. Aber nicht immer ist auch die Erhöhung der versicherten BU-Rente bis zum 67. Lebensjahr erforderlich. Bei Geburt eines Kindes fallen vermutlich nur innerhalb nächsten 25 Jahre höhere Ausgaben an. Dann wäre es gut und deutlich preiswerter, wenn die nachversicherte BU-Rente – abweichend vom Grundvertrag – entsprechend kürzer vereinbart werden kann. Ähnliches gilt bei Aufnahme eines Darlehens. Leider bieten nur wenige Versicherer im Rahmen der Nachversicherung eine kürzere Versicherungsdauer an. Hier sollten die BU-Versicherer nachbessern und dies auch in den Versicherungsbedingungen klar zum Ausdruck bringen.

Die anlassunabhängige Nachversicherung

Einige Versicherer bieten zusätzlich auch eine anlassunabhängige Nachversicherung bzw. Ausbaugarantie an. Hier kann zu bestimmten Zeitpunkten oder innerhalb definierter Zeiträume der BU-Schutz ohne ein besonderes Ereignis erhöht werden. Zu Zeitpunkten bzw. Zeiträumen gibt es die unterschiedlichsten Regelungen. Ob und wann Sie eine solche Nachversicherung beantragen können, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben. Aber auch hier dürfen Sie den Zeitpunkt oder Zeitraum nicht verpassen.

Anmerkung zum M&M Rating BU-Nachversicherung 04/2023

Die Wichtigkeit einer guten Möglichkeit zur Nachversicherung hat nun offenbar auch das Analysehaus Morgen & Morgen erkannt und hierfür im April 2023 das erste diesbezügliche Rating erstellt. Dabei wurden

  • 313 Tarife mit 5 Sternen (ausgezeichnet),
  • 86 Tarife mit 4 Sternen (sehr gut),
  • 200 Tarife mit 3 Sternen (durchschnittlich),
  • 7 Tarife mit 2 Sternen (schwach) und
  • 10 Tarife mit 1 Stern (sehr schwach)

bewertet. Hierzu ergänzt das Analysehaus:

So verzichten beispielsweise alle Top-Tarife, auf eine erneute Risikoprüfung im Rahmen der Nachversicherung. Damit grenzen sie sich von den Tarifen ab, die zwar auf die Gesundheitsprüfung als einen Teil der Risikoprüfung verzichten, dafür aber beispielsweise erneut den aktuell ausgeübten Beruf betrachten und im Rahmen der Nachversicherung heranziehen.

Aber der aufmerksame Leser wird bemerken, dass für eine 5-Sterne-Bewertung schon ausreichend ist, wenn die Mindestkriterien – darunter auch das Kriterium „Verzicht auf eine Risikoprüfung“ – nur eingeschränkt erfüllt ist.

Das erklärt, warum auch Tarife die Bestnote erhielten, die beispielsweise nicht auf eine erneute Prüfung von Berufsrisiken verzichten. Damit stellt sich jedoch die Frage: Wem nützt so ein Rating? Jedenfalls sollten sich Vermittler und Verbraucher nicht auf die 5-Sterne-Bewertung eines Tarifs verlassen!

Unser Tipp:

Eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung ist heute bei Berufsunfähigkeitsversicherungen bis zu einem bestimmten Alter der versicherten Person marktüblich. Doch besser ist eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung. Denn was nützt es, wenn der Versicherer zwar auf eine Prüfung der Gesundheit verzichtet, die Nachversicherung aber wegen eines erhöhten Berufs- oder Freizeitrisikos ablehnen oder mit einem Risikozuschlag verteuern kann? Und viele Jugendliche werden nicht einschätzen können, welche Berufs- und Freizeitrisiken sie später wirklich haben werden. Auf Ratings kann man sich leider nicht verlassen.

Mit unserem Vergleich können Sie genau die Tarife auswählen, die bei der Nachversicherung nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine Prüfung von neuen Berufs- und Freizeitrisiken verzichten.

Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

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1 Kommentar:
Frank Dietrich schreibt am 13.03.2018:

Dem ist nichts hinzuzufügen fröhlich

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