BU-Leistungsquote

Zeigt die BU-Leistungsquote faire und leistungsfreudige Versicherer?

leistungsfreudige Versicherer

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig – die Auswahl des geeigneten Versicherers bzw. Tarifs bedarf jedoch einiger Erfahrung.

Denn wer seinen Beruf infolge einer Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben kann und eine BU-Rente beantragen muss, erwartet eine faire Leistungsprüfung. Während einige Versicherungsvermittler die Fairness eines BU-Versicherers an der Prozessquote ablesen wollen, schwören andere auf die BU-Leistungsquote. Sie stellt das Verhältnis der anerkannten Leistungsfälle zu den beantragten Leistungsfällen dar. Doch leichtgläubig sollte man solchen Quoten nicht vertrauen. Bei genauer Betrachtung zeigt sich nämlich, wie gering deren Aussagekraft ist.

Die BU-Leistungsquote und ihre Mankos

Ganz gleich, wer die BU-Leistungsquote ermitteln will – er ist auf die Zuarbeit der Versicherer angewiesen. Denn offizielle Zahlen gibt es weder zu den beantragten, noch zu den anerkannten Leistungsfällen. Und hier beginnen die Fragen. Ab wann betrachtet ein Versicherer eine BU-Leistung als beantragt – mit dem ersten Anfordern der Formulare für den Leistungsantrag, dem Zurücksenden der ausgefüllten Formulare oder erst nach Einreichung aller nachgeforderten Unterlagen und Gutachten?

Es ist auch wenig überzeugend, dass die Leistungsquote „nach Versicherer“ ermittelt wird. Es gibt viele Versicherungsgesellschaften, die einen Basistarif mit eher unbefriedigenden Versicherungsbedingungen und zusätzlich noch ein oder mehrere Komfort- oder Premiumtarife mit vielen Leistungserweiterungen anbieten. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem Basistarif Leistungen öfters abgelehnt werden. Deshalb vergleichen wir ja die Versicherungsbedingungen.

Einige Gesellschaften bieten auch Tarife mit einer 25/75-Staffelung an. Das heißt, bei einem Grad der Berufsunfähigkeit zwischen 25 % und 75 % wird die BU-Rente nur anteilig gezahlt – aber es erfolgt eben eine Leistung und verbessert die leistungsquote

Aber was nützt eine Leistungsquote, die alle Berufsunfähigkeitsversicherungen einer Gesellschaft „über einen Kamm schert“?

Und was sagen selbst anerkannte Leistungsfälle zu folgenden Fragen aus:

  • Wurde die Leistungspflicht schnell und unbürokratisch oder erst nach jahrelangem Rechtsstreit anerkannt?
  • Erfolgten die Zahlungen in vereinbarter Höhe oder erst im Rahmen eines Vergleichs in reduzierter Form?
  • Wurden die Leistungen unbefristet anerkannt oder nur zeitlich befristet, so dass der eigentliche Ärger erst später beginnt?
  • Handelt es sich um echte BU-Renten oder verfälschen befristete Leistungen entsprechend einer Arbeitsunfähigkeitsklausel die Statistik?
  • Ändert sich das Leistungsverhalten und damit die Leistungsquote, wenn es sich um versicherte BU-Renten in angemessener Höhe handelt und ledigliche BUZ-Beitragbefreiungen bei Lebens- und Rentenversicherungen oder Minirenten unberücksichtigt bleiben?

Was sagt uns also eine so ermittelte BU-Leistungsquote? Richtig – gar nichts. Lediglich Versicherer mit (zufällig) hoher Leistungsquote nutzen dies für ihre Werbung. Und Unternehmen mit niedriger Prozessquote werben eben lieber mit dieser. Trotzdem wollen wir Ihnen die BU-Leistungsquoten nicht vorenthalten.

BU-Leistungsquoten 2015 - 2022 (Anzahl anerkannter Leistungsfälle zu beantragten Leistungsfällen):

Bis März 2023 hatten wir Ihnen an dieser Stelle die BU-Leistungsquoten der einzelnen Versicherungsgesellschaften dargestellt und hätten dies gern auch weiterhin getan Leider müssen wir aus juristischen Gründen darauf verzichten. Transparenz wird offensichtlich nicht von allen BU-Versicherern gewünscht. Ein Schelm, der arges dabei denkt.

Unsere Meinung

Weder Prozess- noch Leistungsquoten lassen faire oder leistungsfreudige Versicherer erkennen. Außerdem handelt es sich bei diesen Quoten um Vergangenheitswerte, die keinerlei Rückschlüsse auf das Leistungsverhalten einer Gesellschaft in 10, 20 oder 30 Jahren zulassen – zumal sich die Qouten teilweise innerhalb weniger Jahre drastisch ändern. Dagegen laufen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Studenten und andere junge Leute meist über 40 Jahre und mehr.

Achten Sie besser auf optimale Versicherungsbedingungen. Diese bleiben während der gesamten Vertragsdauer gültig und können notfalls auch eingeklagt werden – das Einhalten von Leistungsquoten nicht!

Mit dem von uns entwickelten Vergleich können Sie nicht nur die Beiträge vergleichen, sondern auch gewünschte Leistungserweiterungen auswählen. Nehmen Sie sich diese Zeit. Denn nur wer mögliche Leistungserweiterungen in den Versicherungsbedingungen kennt, kann diese einfordern oder bewusst darauf verzichten.

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2 Kommentare:
Gerd Kemnitz schreibt am 01.10.2017:
Das Thema „BU-Leistungsquote“ wurde inzwischen auch auf meiner Facebook-Seite diskutiert. Der Stellungnahme von Morgen & Morgen zeigt, dass:
  • das Analysehaus die Zahlen zur Bestimmung der Quote bei den Versicherern abfragt und sich auf diese Angaben verlassen muss,
  • bei der Ermittlung der Leistungsquote auch BU-Zusatzversicherungen mit BU-Minirenten oder lediglicher BU-Beitragsbefreiung berücksichtigt werden und das Ergebnis verfälschen können,
  • Leistungsanträge, bei denen der Versicherte nach ständigen Nachforderungen (Unterlagen, Gutachten) resigniert, gar nicht in die Leistungsquote einfließen,
  • alle bewilligten Leistungsanträge positiv gewertet werden – auch wenn diese zunächst abgelehnt und erst nach Widerspruch (oder Gerichtsurteil) bewilligt wurden,
  • selbst befristete Leistungen und vermutlich auch Leistungen auf Grund einer AU-Klausel die Leistungsquote erhöhen. Dies würde erklären, warum die Versicherungsgesellschaft mit jahrelanger AU-Klausel den Spitzenplatz belegt.
Dadurch fühle ich mich in meiner kritischen Meinung zur Aussagekraft der Quoten bestätigt!
Frank Dietrich schreibt am 06.10.2017:
Sehr gut! Ich denke, dass dieser Austausch mit Morgen und Morgen klar belegt, wie intransparent die gemachten Behauptungen/Angaben denn doch eigentlich sind. Man fragt nicht detailliert genug, um zu erkennen, wie sich eine Leistungsquote beim Versicherer zusammensetzt. Aus diesem Grunde muss die Zahl der Leistungsregulierung, durchschnittlich bei über 70 % von den Ratingunternehmen, zumindest angezweifelt werden.
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