Berufsgruppen, Risikoklassen

Der Irrweg der Berufsgruppendifferenzierung

In einem Punkt sind sich Verbraucherschützer, Versicherer und Branchenkenner einig: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für alle Berufstätigen, die zur Erhaltung ihres Lebensstandards auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Doch die Hürden für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind hoch und nur wenige Personen haben bereits einen passenden Versicherungsschutz. Rund 75 Prozent aller Erwerbstätigen stehen laut aktueller Umfragen im Falle des Verlustes ihrer Arbeitskraft ohne ausreichenden Versicherungsschutz da.

Dies hat insbesondere zwei Gründe:

  • Antragsteller, die bereits Vorerkrankungen haben oder ein risikobehaftetes Hobby betreiben, bekommen den gewünschten Versicherungsschutz häufig nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen angeboten oder erhalten gar eine Ablehnung auf ihren Antrag.
  • BU-Versicherer haben für ihre Beitragskalkulation in den letzten Jahren immer mehr Berufsgruppen eingeführt, so dass der BU-Schutz zwar für Akademiker und Bürofachkräfte immer preiswerter – für körperlich Tätige aber immer teurer bis unbezahlbar geworden ist. Bei den Berufsgruppen haben die Versicherungsgesellschaften teilweise schon selbst die Übersicht verloren, was sich u.a. bei den chaotischen Einstufungen einer Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste zeigt. Schon deshalb und vor allem aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit würde ich eine Abschaffung der Berufsgruppen und die Einführung von Unijob-Tarifen begrüßen (siehe 3 Wünsche für einen gerechteren BU-Schutz).

Mit unserem Online-Vergleich können Sie prüfen, wie hoch die Beiträge für Ihre Berufstätigkeit sind und auch die Versicherungsbedingungen vergleichen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Gibt es Alternativen?

Wirkliche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht – auch wenn einzelne Marktteilnehmer dies immer wieder behaupten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist und bleibt die einzige Versicherungsform, bei der Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall der versicherten Person auf den tatsächlich ausgeübten Beruf bezogen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen nur, wenn die versicherte Person gar keinen Beruf des allgemeinen Arbeitsmarktes für eine bestimmte Zeit (meist 3 Stunden täglich) ausüben kann. Die Qualifikation und bisher erreichte Lebensstellung bleiben dabei unberücksichtigt.

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine der versicherten Grundfähigkeiten im definierten Umfang verloren hat. Das ist bei vielen Krankheiten und Krankheitsverläufen wenige hilfreich. Denn ein Fliesenleger mit Arthrose z. B. verliert seinen Job und sein Einkommen eben nicht erst, wenn er sich gar nicht mehr ohne Hilfsmittel bücken oder knien kann.

Auch MultiRisk- oder Dread-Disease-Versicherungen sind keinesfalls eine Alternative, sondern maximal Notlösungen. Letztere leisten nämlich nur bei exakt vereinbarten Gesundheitsschädigungen und unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht.

Aber wovon soll ein Betroffener die Beiträge für die so genannten Alternativen bezahlen, wenn er „nur“ berufsunfähig geworden ist – keine Leistungen aus seine vermeintlichen Alternative erhält und mit seinem angeschlagenen Gesundheitszustand auch keine andere Berufstätigkeit findet? Deshalb fordern der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (VZ-NRW) in einem gemeinsamen Positionspapier eine Rückkehr zum gesetzlichen Versicherungsschutz oder zumindest Zugangserleichterungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. (Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 16.02.2016.)

Der GDV versucht, diese Diskussion im Keime zu ersticken

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentiert, dass beispielsweise im Jahr 2013 stattliche 94 Prozent der Anträge auf Abschluss einer BU-Versicherung von den Versicherern angenommen wurden. Allerdings ist dies nur die halbe Wahrheit.

  • Erstens zählt der GDV zu den BU-Versicherungen auch BUZ-Versicherungen. Das sind Lebens- oder Rentenversicherungen, bei denen häufig nur eine Beitragsbefreiung oder eine Minirente im Falle einer Berufsunfähigkeit vereinbart wurde. Diese werden von den Versicherern natürlich nur selten abgelehnt, da ansonsten auch die gewinnträchtige Hauptversicherung verloren gehen würde.
  • Zweitens nehmen die BU-Versicherer bei Vorerkrankungen oder sonstigen unerwünschten Risiken den gestellten Antrag häufig nicht zu normalen Konditionen an, sondern unterbreiten dann ein modifiziertes Angebot mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Wo wird der GDV die Fälle eingeordnet haben, in denen der Antragsteller ein solch modifiziertes Angebot nicht annehmen kann, weil ihm BU-Schutz dann zu teuer oder zu lückenhaft wäre?
  • Drittens kann der Interessent in vielen Fällen auch schon ohne Antragstellung erkennen, dass er keinen bezahlbaren BU-Schutz bekommen wird. Mit Hilfe eines qualifizierten Online-Vergleichs kann jeder selbst berechnen, wie viel der BU-Schutz beispielsweise für einen Bäcker, Baufacharbeiter oder Berufskraftfahrer in angemessener Höhe kosten würde. Selbst bei Vorerkrankungen oder risikobehafteten Hobbys kann ein auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierter Versicherungsmakler mit einer Risikovoranfrage in Erfahrung bringen, ob und zu welchen Konditionen ein BU-Antrag seines Mandanten angenommen werden würde.

Dies wissen natürlich die Fachleute des GDV auch selbst. Insofern ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der GDV die real existierenden Probleme nicht erkennen will und die Diskussionen hierüber mit fragwürdigen Statistiken im Keime zu ersticken versucht.

3 Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen

Zugangserleichterungen zur privaten BU-Absicherung sind notwendig!

Eine Rückkehr zum gesetzlichen Versicherungsschutz – so wie es der BDV und die VZ-NRW in ihrem Positionspapier fordern – wird es nicht geben. Aber es darf nicht sein, dass die private Versicherungswirtschaft unter dem Deckmantel der „risikogerechten Beitragskalkulation“ immer mehr Berufsgruppen einführt und damit den Versicherungsschutz für bestimmte Zielgruppen interessant – für eine große Anzahl von Berufstätigen aber finanziell unerschwinglich macht. Man kann dies durchaus auch als Rosinenpickerei betrachten, denn diese ausufernde Berufsgruppendifferenzierung wurde erst nach 2000 durch zunächst wenige Versicherer eingeführt. Die anderen BU-Versicherer mussten diesem Trend dann jedoch schnell folgen, da ansonsten Antiselektionseffekte aufgetreten wären.

Jürgen Hansemann (Vorstand, Nürnberger Versicherung) sagte hierzu in einem Interview auf cash-online.de:

Ich glaube, mit der Entwicklung bei den Berufsgruppen sind wir alle unglücklich. Vor dem Jahr 2000 waren die Prämien für alle Berufsgruppen identisch, mal abgesehen von individuellen Risikozuschlägen. Berufe mit starken körperlichen Tätigkeiten waren dadurch bezahlbar.

Aber warum muss man einen Irrweg unbedingt fortsetzen? Natürlich kann die Fehlentwicklung der Berufsgruppendifferenzierung keine Versicherungsgesellschaft im Alleingang korrigieren. Hier bedarf es einer abgestimmten Vorbereitung und Durchsetzung. Aber es wäre sicherlich im Interesse aller Beteiligten wünschenswert, wenn die Versicherungsbranche dieses Problem schnellstmöglich und eigenverantwortlich lösen würde. Wenn der GDV seine Verantwortung hierbei nicht erkennt, muss man sich auch nicht wundern, wenn der Ruf nach einer staatlichen Lösung jetzt laut und der Gesetzgeber später zum Handeln gezwungen wird.

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